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Gülseren Demirel

GRÜNE 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Anträge bereits im Rechtsausschuss ausführlich besprochen. Deshalb werde ich meine Ausführungen ebenfalls kurz halten. Wichtig ist mir zu erwähnen, dass unsere Institutionen funktionieren und dass ein Großteil der gefälschten Zertifikate, die bei Einbürgerungen abgegeben wurden, von den Behörden aufgedeckt wurde. Zu glauben wie mein Vorredner, dass die Behörden dieser Sache nicht gewachsen seien, ist nicht nachvollziehbar. Im Gesetz gibt es bereits Rückwirkungsregelungen, wonach die Einbürgerung zurückgezogen werden kann, wenn falsche Angaben gemacht werden. Wir schließen uns aber natürlich an, dass eine Verschärfung des Strafrechts notwendig ist, wenn die Einbürgerung mit falschen Zertifikaten erhalten wird. Es kann nicht sein: Einbürgerung – ein so wichtiges und elementares Recht – muss von den Menschen seriös und mit ehrlichen Unterlagen beantragt werden. Ich bin meinem Kollegen Straub dankbar, dass er in seinen einleitenden Sätzen noch einmal erwähnt hat, dass die Kriminellen, die das versucht haben, nicht den Großteil der eingebürgerten Gesellschaften darstellen, sodass wir jetzt nicht jede Person, die sich einbürgern lassen will, als potenziell kriminell betrachten. Daher unterstützen wir auch die Digitalisierung. Wir sagen aber auch: Der Maßstab bei beiden Anträgen muss sein, konsequent gegen Täuschung vorzugehen und Integration dabei nicht auszubremsen: Verfahren sichern, ohne Fairness zu verlieren. In diesem Sinne stimmen wir beiden Anträgen zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

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