Christoph Maier
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein internationales Sprichwort sagt: "It's nice to be a Preiß, but it's higher to be a Bayer." Man kann aber weder ein Preuße noch ein Bayer sein, ohne zugleich ein Deutscher zu sein. Es ist nicht überraschend, dass in den letzten Jahren so viele Menschen wie noch nie zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und auch erhalten haben. Im Jahr 2023 waren es in Deutschland etwa 200.000 Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt, sondern durch einen Verwaltungsakt erlangten. Im Jahr 2024 wurden sogar 292.000, also annähernd 300.000 Menschen, in Deutschland eingebürgert. Jeder Vierte davon war ein Syrer. Etwa 54.000 Einbürgerungen entfielen dabei auf Bayern, gleich der Einwohnerzahl der Stadt Schweinfurt. Dies bedeutet einen Anstieg von 51 % im Vergleich zur Zuwanderung im Jahr 2023. Für das Jahr 2025 liegen die Einbürgerungszahlen zunächst noch nicht vor. Sie werden demnächst erwartet. Und es muss davon ausgegangen werden, dass diese weiterhin auf hohem Niveau bleiben. In den meisten Fällen behalten die Eingebürgerten sogar ihre bestehende Staatsangehörigkeit. Die seit Langem gelebte Hinnahme von Mehrstaatlichkeit ist mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2024 durch die Ampel-Regierung gesetzlich abgesichert und damit sogar zum Regelfall gemacht worden. Ähnlich hoch waren auch die Einbürgerungszahlen in den 1990er-Jahren. Als Höhepunkt kann die Zuwanderung von 313.000 Menschen im Jahr 1995 angeführt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang möchte ich auf einen wesentlichen Unterschied aufmerksam machen: Der Großteil der in den 1990er-Jahren Eingebürgerten waren deutsche Spätaussiedler aus den ehemaligen Sowjetstaaten, die nach einer zum Teil jahrhundertelangen Diaspora ihr deutsches Volkstum bewahrt hatten und deshalb gemäß § 6 des Bundesvertriebenengesetzes als Menschen deutscher Volkszugehörigkeit wesentlich geringere Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen mussten. Die hohen Einbürgerungszahlen der heutigen Zeit sind jedoch die Folge der größten politischen Fehlentscheidung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, nämlich der Merkelschen Grenzöffnung im Jahr 2015 und der daran anschließenden Massenmigration nach Deutschland mit all ihren negativen Folgen für die öffentliche Sicherheit in diesem Land. (Beifall bei der AfD) Die Bundesregierung unter Merz ist mit dem Versprechen angetreten, endlich eine Migrationswende herbeizuführen. Tatsächlich wurden im Oktober mit den Stimmen der Alternative für Deutschland die Gesetze geändert. Die Turbo-Einbürgerung für sogenannte besonders integrierte Menschen wurde von drei Jahren auf fünf Jahre erhöht. Damit wurde eine elementare Forderung der AfD im Wahlkampf umgesetzt. Ich stelle fest: AfD wirkt. Auch die heutigen Anträge der Regierungsfraktionen zur Verschärfung der Einbürgerung stoßen auf unsere volle Zustimmung; denn auch in Bayern kam es in der Vergangenheit zu einer großen Anzahl von Betrugsfällen mit Sprachzertifikaten im Rahmen der Einbürgerungsverfahren. Konkret wurden entweder gefälschte Sprachzertifikate vorgelegt oder echte Zertifikate vorgelegt, die jedoch von unbekannten Personen abgelegt und erworben wurden. Im Rahmen organisierter Kriminalität besteht sogar ein reger Handel mit Sprachzertifikaten. Dabei werden Preise von bis zu 6.000 Euro aufgerufen. Bisher hatte ein Betrugsversuch keine Konsequenzen; denn selbst wenn die Betrugsfälle aufgedeckt wurden, konnten die Betrüger die deutsche Staatsangehörigkeit im weiteren Verfahren dennoch erhalten. Sie mussten dafür lediglich ein neues Sprachzertifikat vorlegen. Mit dem im Antrag geforderten Ausschlussgrund für eine Einbürgerung im Fall einer versuchten Fälschung werden die einzig richtigen rechtlichen Konsequenzen gefordert. Außerdem soll die Fälschungssicherheit von Zertifikaten wesentlich verbessert werden. Durch die Digitalisierung ist dies problemlos möglich. Missbrauch muss in dieser Frage unbedingt verhindert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist es aber nicht getan. Wir als AfD-Fraktion fordern schon seit Langem die rückwirkende Überprüfung aller bereits durchgeführten Einbürgerungen seit dem Jahr 2016. Wir müssen auch misstrauisch sein und deswegen hinterfragen, ob dieser Staat, der seine Grenzen nicht überwachen kann, überhaupt in der Lage ist, Personen zu identifizieren, die Einbürgerungsanträge stellen, oder zu überprüfen, ob die Sprachzertifikate, die vorgelegt wurden, auch richtig waren; denn eines ist gewiss: Nach geltender Rechtslage kann eine Einbürgerung bis zu zehn Jahre nach Abgabe der entsprechenden Dokumente rückgängig gemacht werden, wenn bei der Einbürgerung betrogen wurde. Unsere Botschaft in die Welt muss unmissverständlich klar sein: Wer betrügt, der fliegt.
