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Karl Straub

CSU 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, möchte ich die Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen; aber ein paar Worte möchte ich dennoch an Sie richten: Erst einmal ist es für mich als Integrationsbeauftragter wichtig zu erwähnen, dass die allermeisten der Menschen, die in einem relativ schwierigen Verfahren eingebürgert werden, die Einbürgerung verdient haben und stolz darauf sein können, deutsche und insbesondere bei uns bayerische Staatsbürger zu sein. Die vorliegenden Anträge sollen keinen falschen Eindruck erwecken. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist es aber auch zu Fälschungen gekommen. Das hat medial einen großen Widerhall gefunden. Ich möchte betonen, dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden immer wieder sensibilisiert, um solche Fälschungen zu vermeiden, und die Ausländerbehörden nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit verrichten. Trotzdem ist es im Einbürgerungsverfahren zu Fälschungen gekommen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, auf Bundesebene weitere Maßnahmen einzuführen. Im Einbürgerungsverfahren soll im Rahmen der Digitalisierung technische, gesetzliche und digitale Fälschungssicherheit von Sprachzertifikaten hergestellt werden. Rechtliche Konsequenzen bei Fälschungsversuchen gibt es bereits. Diese haben aber meistens keine direkten Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren. Wir wollen, dass hier nachgeschärft wird, da diejenigen, die Sprachzertifikate für die Einbürgerung fälschen, andere, die sich ihre Einbürgerung verdient haben, in Misskredit bringen. Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf, auf besagte Nachschärfung hinzuwirken, um Fälschungen in Zukunft zu verhindern. In Anbetracht dessen, dass heute noch ein weiteres wichtiges Ereignis stattfinden wird, schließe ich nun und bitte Sie um Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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