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Jörg Baumann

AfD 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf zur Einführung der Abwahl von Bürgermeistern in Bayern wurde von unserer Fraktion am 18. November 2025 als Initiativdrucksache eingebracht. Die Erste Lesung fand am 25. November 2025 statt. Heute, am 28. April, also fast fünf Monate später, wird er endlich schlussbehandelt. Das sind fünf Monate Beratung für ein Instrument direkter Demokratie, das in fast allen anderen Flächenländern längst selbstverständlich ist. Ich nehme erst einmal Stellung zu Behauptungen, die in den Reden der Ersten Lesung aufgestellt wurden. Sie haben sich dort gegen unseren Gesetzentwurf gewehrt und behauptet, mit unserem Verfahren könnten schon 23 % der Stimmberechtigten einen Bürgermeister abwählen, während bei der Kommunalwahl angeblich über 50 % der Stimmen nötig seien. Diese Aussage ist einfach falsch; denn bei der Wahl eines Bürgermeisters nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und der Gemeindeordnung wird eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, nicht der Stimmberechtigten benötigt. Bei den letzten Kommunalwahlen in Augsburg wurde beispielsweise der Oberbürgermeister mit einem effektiven Gesamtwähleranteil von nur 20,9 % gewählt, in Nürnberg mit nur 22,8 %. Sind diese Wahlen etwa ungültig? – Selbstverständlich nicht. Unser Abwahlverfahren dagegen verlangt eine strenge Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen plus ein Mindestquorum von 35 % Wahlbeteiligung der Stimmberechtigten. Wer hier von Witz oder zu niedrigen Schwellen spricht, verwechselt einfach Äpfel mit Birnen und kennt offenbar weder das Wahlrecht noch die bewährten Regelungen in anderen Ländern. Genau das ist der Kern unseres Vorschlags, den wir als Artikel 34a in der Gemeindeordnung und als Artikel 42a im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz verankern wollen. Die Bürger sollen bei gravierenden Missständen – bei Korruption, Blockaden, eklatanten Fehlentscheidungen – ihren direkt gewählten Bürgermeister auch wieder abwählen können. Derzeit gibt es das in Bayern nicht. Der Artikel 18a Absatz 3 Nummer 4 der Gemeindeordnung schließt Bürgerentscheide über die Rechtsstellung eines Bürgermeisters explizit aus. Das ist undemokratisch. In fast allen deutschen Flächenbundesländern funktioniert das seit Jahren sehr gut, mit ähnlichen oder sogar geringeren Hürden. In Wülfershausen an der Saale gestand der CSU-Bürgermeister nach seiner Wiederwahl im März, Briefwahlunterlagen manipuliert und Stimmzettel gefälscht zu haben. Die Bürger haben keine Chance, solche "wahren Demokraten" selbst abzuwählen, und müssen darauf hoffen, wie in diesem Fall, dass er zurücktritt. Das ist demokratisch inakzeptabel. (Beifall bei der AfD) Unsere hohen Hürden im Gesetz – Zweidrittelmehrheit, 35-%-Quorum und maximal zwei Abwahlanträge pro Wahlperiode – verhindern Missbrauch. Es geht um echte Ausnahmefälle, nicht um parteipolitische Spielchen, wie sie derzeit in unserer Demokratie gang und gäbe sind. Die Stabilität der kommunalen Selbstverwaltung wird nicht geschwächt, sondern gestärkt, weil der Bürgermeister weiß, dass er dem Willen der Wähler verantwortlich bleibt und nicht einer sechsjährigen Garantiezeit. Die Koalition redet viel von Stabilität und vom Schutz der Bürgermeister. In Wahrheit schützt sie vor allem sich selbst vor dem Willen der Bürger. Wir als AfD-Fraktion wollen keine Blockade, sondern wir wollen mehr Demokratie. (Beifall bei der AfD)

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