Stefan Frühbeißer
Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Staatsministerin! Mit dem Gesetzentwurf wird dem Rechnung getragen, dass wir infolge der Umstellung auf das neue G9 abschließend entsprechende Regelungen treffen, um die Finanzierung auf eine transparente, sichere und solide Basis zu stellen. Jetzt wurde schon ausgeführt, dass verschiedene Bedenken vorhanden seien, ob die Finanzierung denn auch gewährleistet sei. Da ist von Unwuchten gesprochen worden. Es wurde gesagt, man könne – ich ziehe ein Beispiel heraus – nicht solide berechnen, weil das Schuljahr über zwei Haushaltsjahre läuft. – Ich glaube, das ist das geringste Problem, das wir haben; das ist nicht neu. Es ist gängige Praxis seit Bestehen der Schulfinanzierung, wie wir sie in Bayern haben, dass die Schuljahre nicht mit den Kalenderjahren übereinstimmen. Ich hätte es dem Kollegen Zwanziger gern ausführlich erklärt, aber ich glaube, ich brauche es nicht zu tun, weil Sie ja selber angedeutet haben, man solle das dann in den Fachausschüssen machen. Für mich ist bei dem Anlass aber besonders wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass den Schulaufwandsträgern mit der Schulfinanzierung, wie sie bei uns in Bayern läuft, rechtzeitig Planungssicherheit gegeben wurde und auch gegeben wird. Mit der Änderung wird auch darauf eingegangen, dass wir für diese Veränderungsphase – die aktuellen Abiturienten sind ja jetzt die letzten, die noch unter dem G8 in die Gymnasien gegangen sind – Aufschläge bzw. Zuschläge vorsehen. Wir haben bereits ab 01.01.2026 die Anpassung der pauschalen Förderung von 112 auf 125 %. Wir haben berücksichtigt, für diese Qualitätsphasen diesen Zuschlag aufzunehmen. Es ist vorgesehen, den Zuschlag auch für die Personalkosten zu berücksichtigen, sodass unsere Schulträger – also die nichtstaatlichen Schulträger – auskömmlich finanzieren können. Es wäre wünschenswert, wenn man alle staatlichen Leistungen der laufenden Fortschreibung unterziehen könnte; das betrifft alles, was Sie angesprochen haben: Lohnkostensteigerung oder was sonst für Faktoren eine Rolle spielen. Aber das ist haushaltsrechtlich halt einfach nicht abbildbar. Man kann sich nicht weit in die Zukunft verpflichten, wenn man nicht weiß, wie die Einnahmesituation sein wird. Die Modelle, die in dem Entwurf des Schulfinanzierungsgesetzes abgebildet sind, bilden das ab. Mit den Tabellen, die entsprechend fortgeschrieben werden, kann man auch sicherstellen, dass das Ganze auch in Zukunft auskömmlich gestaltet werden kann. Was uns aber besonders wichtig ist, was auch in der Einführungsrede von Frau Staatsministerin deutlich geworden ist und was sich in allen Bereichen der Arbeit des Kultusministeriums in den vergangenen Monaten abzeichnet: Stets wird der Kontakt zu den Betroffenen, zu den Leuten vor Ort gesucht. In der Umsetzung wird mit den Leuten stets in einem konstruktiven Austausch ohne großes Medientamtam gesprochen; daraus werden Lösungsvorschläge entwickelt. Diese Lösungsvorschläge kommen schnell in die Umsetzung, kommen sehr schnell über das Ministerium ins Plenum. Ich glaube, das wäre ein Anlass, einmal deutlich zu machen, dass es wohl kaum einen anderen Fachbereich gibt, wo das so gut funktioniert. Von den Herausforderungen, die hier bewältigt werden, möchte ich gar nicht sprechen. Manche zeigen immer nur auf, was nach ihrer Ansicht schwierig wäre oder nicht passt, und präsentieren anscheinend einfache Lösungen, haben sie aber nicht. Unser Weg ist der: mit den Leuten sprechen, die Probleme analysieren, dann handeln, umsetzen und entsprechend gemeinsam mit den Akteuren sicherstellen, dass es draußen vor Ort funktioniert. Dafür vielen herzlichen Dank. Vielen herzlichen Dank an die Akteure. Natürlich wünschen wir auch unseren Schülerinnen und Schülern, die Abitur schreiben, viel Erfolg. Wir wünschen aber nicht nur diesen viel Erfolg; denn in ein paar Wochen sind die Nächsten dran, die ihren Abschluss machen. Auch den Mittelschülern viel Erfolg. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
