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Petra Guttenberger

CSU 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Gablingen wurden schwere Vorwürfe hinsichtlich des Umgangs mit den besonders gesicherten Hafträumen, kurz bgH, erhoben. Zentrale Aufgabe ist, das aufzuarbeiten. Aber das ist nicht Aufgabe des Bayerischen Landtags, sondern der Gerichte und der Staatsanwaltschaften. Unsere Aufgabe ist, Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass sich solche Vorgänge wiederholen. Unser Justizminister hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe unverzüglich gehandelt. Ich weiß wirklich nicht, inwiefern er säumig gewesen wäre. Er hat sofort Maßnahmen ergriffen. Er hat eine bgH-Kommission, eine hochkarätige Expertenkommission, eingerichtet. Ich wüsste wirklich nicht, womit der Vorwurf der AfD zu untermauern wäre. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Empfehlungen dieser Kommission liegen übrigens seit Ende letzten Jahres vor. Wir haben jetzt April. Ich sage es einmal so: Gesetzgebungsverfahren brauchen Zeit. Wir folgen einem demokratischen Verfahren. In einer Kommandowirtschaft geht das natürlich anders, aber wir leben in einer Demokratie. Deshalb sind auch die Träger öffentlicher Belange einzubinden. Mein Dank gilt unserem Minister Georg Eisenreich für sein schnelles und unverzügliches Handeln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die jetzige Gesetzesvorlage setzt zentrale Punkte um, an erster Stelle die Einführung eines Richtervorbehalts, wenn diese Unterbringung länger als 72 Stunden andauert. Damit wurde der Mehrheit der Kommission gefolgt. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass Maßnahmen nicht nur rechtsstaatlich, sondern auch praktikabel sind. Dazu brauchen wir wirklich keine AfD. Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, gesetzlich festzulegen, dass dann, wenn eine richterliche Entscheidung nicht unmittelbar, das heißt innerhalb von 72 Stunden, eingeholt werden kann, ein Verbleib in einem bgH möglich ist, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Für uns ist das die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug. Zugleich erfolgt eine Anpassung der Anordnungsgründe. Fluchtgefahr allein ist, sobald das Gesetz in Kraft ist, kein Grund mehr, jemanden in einem bgH unterzubringen, da es hierfür andere, ebenfalls wirksame Maßnahmen gibt. In diesem Gesetz wurde auch die Grundlage dafür geschaffen, Gefangene aus medizinischen Gründen überwachen zu können und sie in Fällen von Infektionskrankheiten von den anderen Gefangenen abzusondern. Wir stärken mit diesem Gesetz auch die Rechte der Gefangenen. Diese können sich nämlich an ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wenden; denn fortan werden ihre Verteidigerinnen und Verteidiger informiert, sodass eine gerichtliche Überprüfung nach § 109 des Strafvollzugsgesetzes stattfinden kann. Im Übrigen bleibt das kein nebulöses Geheimnis, sondern wir setzen in diesem Gesetz auf Transparenz; denn in den allgemeinen Hinweisen für Gefangene, die jedem Gefangenen bei Haftantritt ausgehändigt werden, wird ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist, dass die Zusammenarbeit der Berufsgeheimnisträger verbessert wird. Bislang gab es ein Problem bezüglich des Austausches zwischen der ärztlichen und der psychologischen Seite. Das kann eine wirksame Therapie wesentlich erschweren. Fortan wird, wie teilweise in anderen Ländern üblich, bei einer entsprechenden Behandlung die Möglichkeit geschaffen, die Daten besser abzustimmen und zeitnah auszutauschen. Dies wird natürlich auch in den Bereichen des Jugendarrests und der Untersuchungshaft gelten. Bei der Sicherungsverwahrung werden gesonderte, inhaltsgleiche Regelungen getroffen. Außerdem nimmt dieses Gesetz weitere Anpassungen vor, die zwar nicht auf den Ergebnissen der Kommission beruhen, aber ebenfalls notwendig sind. Deshalb wird eine klarstellende Regelung zum Leistungslohn und zu den Freistellungstagen geschaffen, deren Anzahl sich durch die Änderung des Gesetzes verdoppelt hat. Ein weiterer Aspekt ist die effektive Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch. Hierbei muss ein besonderer Fokus darauf gelegt werden, dass in Haftanstalten heutzutage psychoaktive Substanzen leider eine zentrale Rolle spielen. Es ist jetzt festgelegt, dass Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelmissbrauch durchgeführt werden können. Bei einem positiven Ergebnis können die Kosten hierfür dem jeweiligen Gefangenen auferlegt werden. Schließlich wird in diesem Gesetz festgelegt, dass die 40-Stunden-Woche auch für Sicherungsverwahrte gilt. Damit wird, anders als bisher, eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen. Eines möchte ich ganz klar sagen: Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug, und zwar nicht durch bloße Lippenbekenntnisse, sondern indem wir mit Vertretern dieser Berufsgruppe sprechen und deren Wünsche und Anregungen aufnehmen. Davon haben wir bereits einiges umgesetzt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die durchsichtige Verhaltensweise – zu behaupten, alles sei zu früh, zu spät oder falsch; es könnte ja jeder daherkommen – macht unser Land nicht besser. Ich bin der festen Überzeugung: Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, dass sie in einem Land leben, in dem man auch im Justizvollzug Bestmögliches schaffen will. Wir brauchen keine Belehrung darüber, wie man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Freistaats Bayern spricht. Das können wir, und das nicht erst seit gestern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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