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Rene Dierkes

AfD 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes in den weiteren Beratungen zustimmen. Das sage ich gleich vorweg, weil Klarheit in der Sache wichtiger ist als parteipolitisches Geplänkel. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Staatsregierung hat die dringenden Beschwerden des Anstaltspersonals und der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Gablingen monatelang schlicht ignoriert. Jetzt legt sie einen Gesetzentwurf vor, inhaltlich so weit richtig, aber viel zu spät. Dabei lässt sich die CSU-Regierung wieder einmal mehr von den GRÜNEN vor sich hertreiben, die den Vorfall in der JVA Gablingen schamlos instrumentalisieren, um ihre ideologische Agenda einer Wohlfühloase für Schwerverbrecher durchzudrücken. (Beifall bei der AfD) Das konnte man bei der Haushaltsdebatte sehen, als der grüne Kollege Schuberl den Herrn Justizminister höchstpersönlich für seine aus unserer Sicht falsche Prioritätensetzung im Haushaltsplan gelobt hat, in dem das JVA-Personal wieder einmal viel zu kurz kommt und stattdessen wieder zu viel in die Folgen illegaler Massenmigration sowie in linke Ideologieprojekte investiert werden soll. Nun komme ich zum Gesetzentwurf. Der Entwurf greift Empfehlungen der bgH-Kommission auf und schafft mehr Rechtsstaatlichkeit bei gleichzeitig handlungsfähigem Vollzug. Das ist sachlich richtig und verdient Unterstützung. Im Kern geht es darum, dass die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum, eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen, die der Staat gegenüber Gefangenen einsetzen kann, grundsätzlich besonderen Voraussetzungen unterliegt. Diese Maßnahme berührt die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit und das Freiheitsgrundrecht. Deswegen ist es wichtig, die Voraussetzungen enger zu fassen und zu präzisieren. Ebenso begrüßen wir die Einführung eines Richtervorbehaltes bei Unterbringungen von mehr als 72 Stunden. Grundrechtseingriffe dieser Intensität gehören nicht allein in die Hand der Verwaltung. Eine unabhängige richterliche Kontrolle stärkt das Vertrauen in den Staat, auch und gerade im sensiblen Bereich des Strafvollzugs. Die ausdrückliche Regelung, dass Verteidiger auf Antrag des Gefangenen zu informieren sind, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat. Sinnvoll ist auch die neue Rechtsgrundlage für medizinisch veranlasste Überwachung und Absonderung. Wenn ein Gefangener sich selbst oder andere gefährdet, müssen Bedienstete klar und rechtssicher handeln können, zum Schutz des Betroffenen, zum Schutz der Mitgefangenen und nicht zuletzt auch zum Schutz der eigenen Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug. Der Gesetzentwurf schafft hier endlich Rechtssicherheit, wo bisher Grauzonen vorherrschten. Das schützt die Menschen, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen. Trotz aller Zustimmung lassen wir aber nicht aus den Augen, wo der Schuh drückt. Der Entwurf darf nicht zu einer weiteren Bürokratisierung und Überlastung der Justizvollzugsanstalten führen. Richtervorbehalt, zusätzliche Dokumentationspflichten und Verfahrensregelungen sind richtig, aber sie kosten Zeit, Personal und Ressourcen. Wir werden daher sehr genau prüfen, ob die gerichtliche Erreichbarkeit rund um die Uhr gesichert ist, ausreichend Personal für die erhöhten Anforderungen zur Verfügung steht und klare Dienstanweisungen erlassen werden, damit die Bediensteten nicht wieder einmal die Zeche für politische Versäumnisse zahlen müssen. Genau das ist der Kern unserer Kritik. Ein handlungsfähiger Staat muss im Justizvollzug vor allem Folgendes garantieren: Ordnung, Sicherheit und Schutz derer, die diesen Auftrag ausführen. Die Bediensteten im bayerischen Strafvollzug dürfen nicht länger Sündenböcke für politische Fehlentwicklungen sein. Sie verdienen eine klare gesetzliche Grundlage, ausreichend Personal und Rückendeckung, gerade von uns Politikern, statt immer neuer Verfahrenshürden ohne die notwendige Ausstattung. Mit bloßen Danksagungen wird der Alltag der Justizvollzugsbediensteten nicht einfacher. Daher wird es Zeit, den Lippenbekenntnissen auch Taten folgen zu lassen. Der Entwurf ist fachlich nachvollziehbar und rechtlich tragfähig. Er fügt sich in die Systematik des Strafvollzugsrechts ein und konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die AfD-Fraktion wird ihn deshalb mittragen. Wir erwarten aber von der Staatsregierung, dass sie im weiteren Verfahren die praktische Umsetzbarkeit nicht aus den Augen verliert. Rechtsstaatlichkeit endet nicht auf dem Papier. Sie muss im Alltag der Anstalten gelebt werden. (Beifall bei der AfD)

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