Ilse Aigner
Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir weiter in die Tagesordnung eintreten, gebe ich bekannt, dass beim Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Arzneimittelversorgung verbessern, Nutzenbewertung und Preisverhandlungen für neue Arzneimittel vereinfachen" auf Drucksache 19/8940, Tagesordnungspunkt 10, auf Wunsch der Initiatoren auf eine Aussprache verzichtet wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Drs. 19/11640) - Erste Lesung - Die Begründung und die Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Staatsminister Georg Eisenreich das Wort. Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Konsequenzen aus den gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Wir hatten dieses Thema schon öfter im Rechtsausschuss und auch im Plenum. Heute geht es um ein Gesetzgebungsvorhaben. Ich skizziere noch einmal die drei Säulen, wie wir damit umgehen. Erstens. Rückhaltlose Aufklärung: Ich habe, kurz nachdem ich über die Vorwürfe informiert wurde, angekündigt, dass diese rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Das haben wir mit Nachdruck im Ministerium und im Vollzug, gemacht. Wir haben jeden Stein umgedreht. Bereits vor einem Jahr habe ich im Rechtsausschuss einen umfangreichen Abschlussbericht mit knapp achtzig Seiten vorgelegt. Insofern ist die rückhaltlose Aufklärung, soweit sie uns möglich ist, erfolgt. Zweitens. Die strafrechtliche Aufarbeitung: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mittlerweile gegen die ehemalige Leiterin der JVA Gablingen, gegen die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin sowie gegen elf ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe, also insgesamt gegen dreizehn Personen Anklage erhoben. Drittens, haben wir Maßnahmen ergriffen, und wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, dass dies nicht mehr passieren kann. Ich habe nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt. Viele Sofortmaßnahmen haben wir bereits im letzten Jahr umgesetzt. Mir ist wichtig: Ich möchte keinen Aktionismus, sondern pragmatische, wichtige Verbesserungen, damit sich Vorfälle wie in Gablingen nicht wiederholen. Das ist der Auftrag an mich, an das Ministerium und an die Politik. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ein Teil des Maßnahmenpakets war die Einsetzung einer Kommission im Januar letzten Jahres, die den Auftrag hatte, Leitlinien für die grundrechtssensiblen Bereiche der Unterbringung von Gefangenen in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen zu entwickeln. Der Abschlussbericht ist Ende letzten Jahres vorgelegt worden. Die Kommission hat 21 Empfehlungen in Bezug auf die bgH-Unterbringungen getroffen. Einen Teil der bgH-Empfehlungen werden wir auf gesetzlicher Ebene umsetzen. Diese sind heute Thema. Einen Teil werden wir auf untergesetzlicher Ebene, also insbesondere durch Verwaltungsvorschriften, umsetzen. Einen Teil der Empfehlungen werden wir aus vollzugspraktischen Gründen nicht umsetzen können und nicht umsetzen. Ich danke an dieser Stelle der Kommission für die intensive Arbeit und die wertvollen Vorschläge und Impulse. Den Bericht dazu haben wir vor wenigen Wochen schon im Rechtsausschuss gehabt, inklusive einer sehr ausführlichen und intensiven Debatte. Ich danke allen, die sich an dieser Debatte beteiligt haben. Diese war wirklich sehr gut. Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf, der dem Landtag vorliegt. Ich habe mich schon früh für die Einführung eines Richtervorbehalts ab einer gewissen Dauer der Unterbringung in bgH ausgesprochen. Deswegen hatte die Kommission auch den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine praktikable Umsetzung zu erarbeiten. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir nun entsprechend der mehrheitlichen Empfehlung der Kommission einen Richtervorbehalt für bgH-Unterbringungen von mehr als 72 Stunden einführen. Dieses Thema ist in der Kommission unterschiedlich und sehr kontrovers diskutiert worden. Ein Teil der Kommission war der Meinung, dass der Richtervorbehalt erst nach sechs Tagen greifen sollte. Ich bin aber der Meinung, dass 72 Stunden genau richtig sind. Das entspricht auch der Mehrheitsmeinung in der Kommission. Das ist der zentrale Punkt in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir wollen zudem die Anordnungsgründe für besondere Sicherungsmaßnahmen anpassen. Flucht- und Befreiungsgefahr allein sollen künftig kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Wir wollen nun auch ein gesetzliches Informationsrecht der Verteidigung bei bgH-Unterbringungen einführen. Wie von der Kommission vorgeschlagen, sollen Gefangene bei bgH-Unterbringungen die Möglichkeit haben, ihren Verteidiger zu informieren, um gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. Das war bisher schon möglich. Jetzt verankern wir dieses Recht auch gesetzlich. Dann verbessern wir, wie von der Kommission empfohlen, die Kooperation zwischen Berufsgeheimnisträgern. Insbesondere Ärzte und Psychologen sollen noch besser zusammenarbeiten können. Für einige der Vorschläge der Kommission brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Wir werden sie aber trotzdem umsetzen, insbesondere den wirklich guten Vorschlag zu den besonderen Schutzräumen. Die Kommission empfiehlt, als neue Kategorie und milderes Mittel zur bgH-Unterbringung sogenannte besondere Schutzräume zu schaffen. Das werden wir auf der Ebene der Verwaltungsvorschriften machen. Ich sichere auch zu, dass wir uns überlegen, dass dies nicht zur Umgehung der strengeren Regeln in bgH genutzt werden darf. Ein weiterer Punkt, den wir im Rahmen von Verwaltungsvorschriften umsetzen werden, ist insbesondere die Überarbeitung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Wir haben Praktikergruppen eingesetzt, die auch schon arbeiten. Sie haben den Auftrag, bis Pfingsten praxistaugliche Änderungen vorzuschlagen. Dabei geht es insbesondere um die Unterbringung in bgH als solche. Es geht um andere Sicherungsmaßnahmen und Standards. Sobald die Ergebnisse bis Pfingsten vorliegen, werden wir noch vor der Sommerpause eine Überarbeitung machen. Mir ist wichtig, dass es funktioniert. Es muss praxistauglich sein. Wir werden in dem Bereich nichts machen, was vielleicht schön klingt, aber die Arbeit der Justizvollzugsanstalten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erschwert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was wir schon gemacht haben: Wir haben die Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten und dort den Punkt bgH im Hinblick auf Lage, Größe, Fenster, also Beleuchtung und Belichtung, überarbeitet. Wir haben viele Vorschläge der Kommission bei der Überarbeitung in unsere Empfehlungen aufgenommen. Zum Schluss: Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte von Gefangenen im besonders grundrechtssensiblen Bereich der Unterbringungen in bgH verbessert werden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug zu bedanken. Der Vollzug leidet unter den Vorwürfen im Zusammenhang mit der JVA Gablingen. Die Debatten sind für alle, die im Vollzug arbeiten, insgesamt schwierig. Deswegen werden wir das nicht nur aufarbeiten, sondern auch die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen. Es handelt sich jedoch um einen Ausnahmefall, dass eine Gruppe insbesondere in Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Anstaltsleitung – man muss immer sagen: die Unschuldsvermutung gilt natürlich – zusammengewirkt hat. Die Gerichte werden klären, in welcher Form und in welchem Ausmaß dies der Fall war. In Bayern arbeiten über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Sie leisten unter schwierigsten Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Deswegen sind diese auch über jeden Verdacht erhaben. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihren wirklich großen Einsatz für die Sicherheit der Menschen in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir hatten im Rechtsausschuss schon eine gute Diskussion zu diesem Thema. Nach der Ersten Lesung wird es auch wieder eine Debatte im Ausschuss geben. Darauf freue ich mich. Ich wünsche uns gute Beratungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
