Alexander Flierl
Herr Kollege Scheuenstuhl, ich gebe Ihnen jetzt erstens noch einmal die Gelegenheit, vielleicht einmal darzustellen, welche tatsächlichen Auswirkungen das Dritte Modernisierungsgesetz auf die materiellen Rechtsgrundlagen und Standards genommen hat. Dadurch wurden nämlich diese Schutzstandards nicht reduziert. Im Natur-, Arten- und Landschaftsschutz gilt nach wie vor ein äußerst hohes Schutzniveau. Auch diese Einzelgenehmigung, die Sie angesprochen haben, widerlegt dies eindeutig nicht. Also bitte kommen Sie doch bei aller pointierten Zuspitzung im politischen Geschäft zu entsprechender Redlichkeit zurück. Sie werden keinen einzigen Schutzstandard nennen können, der aufgeweicht worden ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Zweitens zum Tierwohl: Es ist bedauerlich und schlimm. Jeder Einzelfall ist einer zu viel, aber es ist schon auch wichtig zu betonen, dass es viele engagierte Kontrolleure an Veterinärämtern gibt, die Tag für Tag ihre Arbeit tun, unterstützen und auch beraten. Dies wird nämlich auch viel zu oft unterschlagen.
