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Petra Guttenberger

CSU 15.04.2026 Sitzungen 19/74

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag soll die Regierung von Schwaben angewiesen werden, im Landkreis Unterallgäu keine weiteren Asylunterkünfte anzumieten und bestehende Notunterkünfte zeitnah zu kündigen sowie eine sofortige Überprüfung aller bestehenden Mietverträge von Asylunterkünften durchzuführen. Wir halten diesen Antrag für überflüssig und werden ihn daher ablehnen. Das sage ich gleich zu Beginn. Warum werden wir ihn ablehnen? – Mit der neuen Bundesregierung wurde die seit Langem von Bayern geforderte Asylwende eingeleitet, und sie zeigt Wirkung. Der Zugang von Asylsuchenden nach Bayern hat sich im Jahr 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht ein bisschen abgesenkt, sondern er hat sich von 31.900 auf 13.850 Asylbewerber um mehr als 57 % gesenkt und damit mehr als halbiert. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass die Unterkünfte in Bayern trotz dieses deutlichen Rückgangs der Zahlen aktuell mit 87 % immer noch stark ausgelastet sind. Das ist aber nicht die Folge der jetzigen Entwicklung, sondern die Folge der außergewöhnlich hohen Zugänge in den vergangenen Jahren. Wir benötigen also weiterhin geeignete und bezahlbare Unterkünfte, wenngleich auch weniger als zuletzt. Des Weiteren versuchen Sie mit Ihrem Antrag zu negieren, dass die Staatsregierung längst handelt. Es gibt eine Vielzahl neuer Leitlinien für die Akquise von Unterkünften an den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden durch das StMI. Diese sehen insbesondere vor, dass einerseits keine zusätzlichen Kapazitäten mehr aufgebaut und andererseits unwirtschaftliche Unterkünfte und Notunterkünfte geschlossen werden sollen, und zwar nicht irgendwo, sondern auch im Landkreis Unterallgäu. Entscheidend ist die Gesamtbilanz. Deshalb ist es auch erforderlich, hier Unterbringungskapazitäten zurückzufahren und Unterkünfte zu schließen. So weit, so gut; denn genau das passiert vor Ort und gerade auch im Unterallgäu, selbst wenn Sie etwas anderes behaupten. Es gab zwei Runde Tische. Daran haben Vertreter der Regierung von Schwaben, des Landratsamts Unterallgäu, der von den Planungen betroffenen Gemeinden, örtliche Abgeordnete sowie Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern teilgenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich das Ergebnis dieser gemeinsamen und sachorientierten Arbeit auch sehen lassen kann. Im Landkreis Unterallgäu konnten nach dem zweiten Runden Tisch bereits im Herbst 2025 weitere fünf Unterkünfte in den vier Gemeinden Babenhausen, Bad Wörishofen, Pfaffenhausen und Mindelheim geschlossen werden. Darunter befanden sich auch zwei Notunterkünfte mit einer Kapazität von rund 1.000 Plätzen. Zuvor wurden bereits sechs Unterkünfte, nämlich in Babenhausen, Bad Grönenbach, Ettringen, Tussenhausen und Ungerhausen ebenso wie die Zeltunterkunft in Wolfertschwenden aufgelöst. Die noch Anfang 2025 geplanten Objekte für Fellheim und erneut für Babenhausen wurden nicht weiterverfolgt. Nur zur Erläuterung: Wir haben jetzt April 2026. Damit ist klar, dass dieser – jetzt sage ich es einmal vorsichtig – Forderung, hier zu reagieren, längst Rechnung getragen wurde. Ihr Antrag ist kein Beitrag zur Problemlösung, sondern bestenfalls Symbolpolitik. Sie negieren einfach die Tatsachen. Sie negieren einfach die Dinge, die bereits geschehen sind. Das ist eigentlich sehr fadenscheinig. Was wollen Sie damit erreichen? Sie wollen den Eindruck erwecken, es werden neue Unterkünfte gebaut. Sie wollen Angst schüren. Nur darum geht es Ihnen: Angst zu schüren und Misstrauen zu schüren. Ich sage Ihnen ehrlich: So etwas machen wir nicht mit. Der Antrag ist bestenfalls sachlich überholt, inhaltlich bestenfalls überflüssig, in jedem Fall politisch ganz und gar nicht hilfreich. Deshalb werden wir ihn ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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