Christoph Maier
Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Friedrich Merz hat im Bundestagswahlkampf vergangenen Jahres großspurig angekündigt und den Wählern versprochen, die große Migrationswende herbeizuführen. Da stellte sich schnell die Frage: Wie ernst meint es ein Friedrich Merz, wenn er eine Aussage tätigt? Kann man ihm überhaupt Glauben schenken? Denn in Deutschland gibt es insbesondere eine stark ausgeprägte Migrationsindustrie, die ihre Pfründe verteidigen und weiterhin von der illegalen Zuwanderung profitieren möchte. Ich habe am 11.04.2025 eine Schriftliche Anfrage gestellt, um beispielhaft die Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Landkreis Unterallgäu zu verfolgen, und diesbezüglich eine Antwort im Juni 2025 erhalten. Es hat sich ein erschreckendes Bild gezeigt. Im Landkreis Unterallgäu bestand zum April 2025 eine Gesamtkapazität der Unterkünfte von 2.092 Personen. Das heißt also, noch vor der Regierungsübernahme eines Friedrich Merz im Mai 2025 bestand zum damaligen Zeitpunkt lediglich eine Auslastung von 49 %; 1.026 Personen. Die Mär, ein Friedrich Merz hätte die große Migrationswende jetzt selbstständig eingeleitet, lässt sich anhand dieser Zahlen nicht belegen. Bereits vor seiner Regierungsübernahme bestand die Auslastung im Landkreis Unterallgäu und auch in vergleichbaren Landkreisen nur zu 49 %. Darunter war, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau ein einziger anerkannter Asylbewerber – das muss man sich vorstellen –, und hier wird immer von der großen Asylkrise berichtet. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, ein erschreckendes Bild war auch die Anzahl der Fehlbeleger mit 550 Personen. Die Hälfte waren also Fehlbeleger. Wenn man sich das einmal anschaut, dann stellt man fest, dass lediglich circa 25 % tatsächlich mit den für die Unterkünfte vorgesehenen Personen belegt waren. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Des Weiteren waren 35 Gemeinden von 52 Gemeinden betroffen. Das heißt, flächendeckend wurden bereits Asylbewerberunterkünfte über den gesamten Landkreis ausgerollt. Zu den Kosten der Unterbringung durfte ich ebenfalls einiges erfahren; vieles aber auch nicht, weil die Staatsregierung genaue Zahlen bezüglich der einzelnen Unterkünfte nicht herausrückt. Im Gesamten wurden jedoch Kosten pro Monat von circa einer Million bzw. 930 Euro pro untergebrachten Flüchtling genannt. So viel zum Inhalt der Antwort, mit dem sich ein erheblicher Handlungsbedarf herausgestellt hat. Entgegen allen Beteuerungen wurde zum damaligen Zeitpunkt im Unterallgäu eine Diskussion geführt, obwohl die Kapazitäten gerade nur zur Hälfte ausgelastet waren, neue Unterkünfte in Babenhausen und in Egg an der Günz zu errichten. Außerdem sollte – man höre genau hin – eine Containerunterkunft in Fellheim neu entstehen. Es regte sich zu Recht Widerstand in der Bevölkerung. Eine Welle von Petitionen erreichte den Bayerischen Landtag und führte letztendlich dazu, dass die Politik in München auf das Thema aufmerksam wurde. Anfang Juni fand in Egg an der Günz eine Bürgerversammlung mit 200 Personen statt, ohne – das muss man sich vorstellen – dass ein Vertreter der CSU das mitbekommen hat; denn ein Vertreter der CSU war nicht vor Ort. Da das Thema so stiefmütterlich behandelt wurde, hat sich dann schnell herausgestellt, dass die CSU das Thema nicht auf dem Schirm hatte. Ein Antrag meiner Fraktion vom 21. Juli 2025, also nach der Veröffentlichung der Anfrage, forderte dann den Verzicht auf neue Asylunterkünfte und die Auflösung der bestehenden Mietverträge. Ganz konkret wurde die Regierung von Schwaben aufgefordert, diese Unterkünfte zu schließen und zu überprüfen, ob überhaupt weitere notwendig seien, und zwar insbesondere neue Unterkünfte in Babenhausen, in Egg an der Günz und an weiteren Orten. Man kann es kaum glauben: Am 23.07.2025, also nur wenige Tage später, erfuhren wir aus einer Pressemitteilung: Es fand ein Runder Tisch statt, den der Fraktionsvorsitzende der CSU und der örtliche Abgeordnete einberufen hatten. An diesem Runden Tisch nahmen Vertreter der Kommunalpolitik teil. Auch Sie, Herr Pohl, waren anwesend. Sie können deshalb sicher als nächster Redner mehr dazu sagen, was da besprochen wurde. Jedenfalls wurde nicht zunächst der Antrag der Oppositionsfraktion im Landtag behandelt, sondern es wurde sofort ein Runder Tisch einberufen mit dem Ziel, das Problem schnell zu besprechen und das Thema schnell abzuräumen. Es wurde auch beschlossen, dass keine weiteren Unterkünfte in Fellheim und in Babenhausen eröffnet und einige Unterkünfte geschlossen werden sollten. Das alles hat ein Runder Tisch festgestellt, bevor der Antrag tatsächlich im Verfassungsausschuss landete und dort mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. (Zuruf: Nicht nur!) Jetzt könnte man die Frage stellen: Braucht es diesen Antrag noch, wenn der Runde Tisch alles geregelt hat, obwohl er dafür gar nicht zuständig ist? – Ja, es braucht diesen Antrag noch; denn der Antrag enthält einen zweiten Teil, und zwar den Bericht über den Vollzug der entsprechenden Maßnahmen. Wir haben die Staatsregierung also auch aufgefordert, dem Landtag bis zu einem bestimmten Datum – in diesem Fall war es der 1. Dezember 2025 – über die Umsetzung zu berichten. Dieser Bericht steht jetzt noch aus. Daher hat der Antrag nach wie vor seine Aktualität. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der AfD)
