Markus Saller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz "neues" Thema haben Sie sich da ausgesucht. Ich war die letzten elf Jahre, bevor ich hier hereingewählt wurde, Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft und habe dort auch eine Friseurinnung betreut. Mir ist dieses Thema Schwarzarbeit im Friseurhandwerk also schon seit sehr vielen Jahren bekannt und insbesondere seitdem es sehr viele Barbershops gibt. Der Kampf, die Lobbyarbeit der Handwerksorganisationen hat am Ende dazu geführt, dass man diese Erweiterung im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit drin hat, weil sich schon in der Vergangenheit gezeigt hat: Die effektivste Maßnahme, um solche Verstöße mal richtig aufzubohren, ist, wenn der Zoll vorbeischaut. So gesehen ist da jetzt sehr viel passiert. Aber vielleicht noch ein bisschen ein Rundumschlag: Was ist denn überhaupt meisterpflichtig im Friseurhandwerk? – Es ist das Haareschneiden, die Bartpflege, Färben, Tönen, Blondieren, Dauerwellen und chemische Behandlungen. Das heißt, im Prinzip alles, was im weitesten Sinne mit dem Schneiden von Haaren zu tun hat, unterliegt der Meisterpflicht, ist also zulassungspflichtiges Handwerk. Damit, das hat der Kollege Kaufmann schon richtig gesagt, muss ein entsprechender Eintrag in der Handwerksrolle bestehen. Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn Sie jetzt eine Differenzierung vornehmen wollen zwischen einem Meisterbetrieb und einem Barbershop, weil der Barbershop definitiv auch diese Qualifikation nachweisen und erfüllen muss. Das heißt also, vom Rechtlichen her ist das klar. Wir haben auch eine Datenbasis, die einsehbar ist über die Handwerkskammern: Das ist die Handwerksrolle. Es gibt neben dem Zoll auch andere Möglichkeiten, gegen entsprechende Verstöße vorzugehen. Die Handwerksorganisationen – da spreche ich jetzt nicht nur von der Handwerkskammer, sondern eben auch von den Handwerksinnungen – sind alles Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die sind im Unterlassungsklagengesetz ausdrücklich befugt, Wettbewerbsverstöße zu ahnden. Es wäre schon immer möglich gewesen, dass eine Handwerkskammer und auch eine Innung hergeht und jemanden, der gegen die Meisterpflicht verstößt, über das Wettbewerbsrecht abmahnt. Es ist ein Weg, der mit Geld verbunden ist, weil man ein Gerichtsverfahren anstrengen muss. Aber zunächst einmal gibt es diese außergerichtliche Abmahnung. Mit dieser Abmahnung kann man auch schon mit strafbewehrter Unterlassungserklärung weiterkommen. Die weitere Möglichkeit, die schon immer bestanden hat, ist, dass die Kreisverwaltungsbehörden hier einschreiten über die Gewerbeämter, die eben auch konkreten Verdachtsfällen und Verstößen nachgehen müssen. Das heißt, so neu ist das Ganze gar nicht. Und wenn, dann war es schon immer kein rechtliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem. Die Voraussetzungen sind jetzt wirklich gut, dass in Zukunft solche Verstöße geahndet werden können. Wenn Sie sich wirklich mal mit Friseurinnen und Friseuren unterhalten hätten, dann wüssten Sie aber, dass es neben den Barbershops noch ein weiteres Problem gibt, dem man viel schwerer Herr werden kann. Das sind nämlich diejenigen, die ihre Dienstleistungen zu Hause anbieten. Das sind oft Leute, die keinen Meistertitel haben. Das sind Gesellen, die für Geld Privatkunden die Haare schneiden. Das stößt den Friseuren sehr auf, und es macht ihnen sehr zu schaffen. Das ist letztendlich ungleich schwerer zu verfolgen. Meine Damen und Herren, da haben wir alle als Kundinnen und Kunden – Sie eher nicht, Herr Meier, mit Ihrer Frisur – es selber in der Hand, Schwarzarbeit zu verhindern, indem wir solche Angebote nicht wahrnehmen. Also: Von vorne bis hinten weiß ich nicht, was diesen Antrag sinnvoll machen sollte. Das ist ein Berichtsantrag mit vielen Fragen nach Fakten, die man in der Praxis nicht braucht. Deswegen lehnen wir den Antrag auch ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Florian von Brunn das Wort.
