Johannes Meier
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie schon gehört haben, bin ich natürlich nicht der beste Ansprechpartner, wenn es um das Friseurhandwerk geht. Da haben Sie vollkommen recht, werter Kollege. Da stimme ich Ihnen zu. Ich möchte trotzdem gerne unseren Antrag hier vorstellen. Bei der vergangenen Kommunalwahl war sicherlich in den meisten Kommunen und Städten auch oft das Leerstandsmanagement in den Innenstädten ein Thema und wie man am besten Händler oder auch weitere Dienstleister hier wieder ansiedeln kann. Aber zum heutigen Stadtbild gehört eben oftmals nicht nur Leerstand, sondern auch eine große Zahl sogenannter Barbershops. Viele Menschen stellen sich auch zu Recht die Frage, wie es sein kann, dass sich in manchen Straßenzügen gleich fünf, sechs oder sieben solcher Läden überhaupt wirtschaftlich tragen. Die Antwort liegt oft auf der Hand, und sie ist inzwischen auch regelmäßig Gegenstand medialer Berichterstattung. Gerade jetzt, in diesem Moment, findet seit 17 Uhr auch in München eine groß angelegte Razzia mit über 500 Beamten, darunter auch 100 Zollbeamten, statt. Das zeigt auch, wie aktuell dieser Antrag der AfD-Fraktion einmal wieder ist und dass wir hier auch einmal wieder ein passendes Thema getroffen haben. (Beifall bei der AfD) Die letzte größere mediale Berichterstattung fand Ende 2025 in Augsburg statt. Bei einer Razzia wurden über 20 Betriebe kontrolliert, und bei über 15 wurden Verstöße gegen den Mindestlohn, die Sozialversicherungs- und auch die Meisterpflicht festgestellt. Wir wissen ganz genau, worum es geht und auch worum es heute geht. Es geht um Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen die Meisterpflicht, die dem gesamten Friseurhandwerk im Freistaat Bayern schaden. Diese Probleme – das müssen wir auch benennen – treten vermehrt gerade in den Läden auf, die von einer ganz bestimmten Klientel betrieben werden. Das schadet den ehrlichen Friseuren. Das schadet den ehrlichen Meisterbetrieben, die hart arbeiten und sich an alle Regeln halten, aber es schadet natürlich auch den Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund, die sich integriert haben und einfach nur fair konkurrieren wollen. Die genannten schwarzen Schafe drücken die Preise, sie verdrängen Ausbildungsbetriebe und sie beschädigen am Ende auch den Ruf eines ganzen Handwerks. Die AfD-Fraktion hat hier zahlreiche Anfragen gestellt, wie etwa auf den Drucksachen 19/169, 19/6229 und viele weitere. Und welche Antworten hat die Staatsregierung parat? – Stets sind es die gleichen: Es wird nicht erfasst, wir haben keine Daten, hier müssten zu hohe bürokratische Aufwendungen betrieben werden. Zahlen zum Friseurhandwerk gibt es bereits. Sie zeigen eigentlich, wie ernst die Lage ist. 2014 gab es noch 4.000 Ausbildungsplätze im Friseurhandwerk. Im Vergleich dazu ist die Zahl 2024 drastisch auf gerade einmal 2.500 Ausbildungsplätze gesunken. Auch die Zahl der bestandenen Gesellenprüfungen fiel von über 1.000 auf rund 600. Es ist also höchste Zeit zu handeln. Diese Daten hat die Staatsregierung; die Daten sind bereits erhoben worden. Aber zu Barbershops mit ausländischen Inhabern zum Beispiel oder zu Ausnahmebewilligungen hat die Staatsregierung keine einzige belastbare Angabe. Sogar der Bund hat jetzt mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Friseur- und Barbershop-Segment reagiert und hat das Thema hier ausdrücklich in den Fokus genommen, weil Scheinbeschäftigungen eben so häufig auftreten. Deswegen würden wir uns wünschen, dass auch die Staatsregierung aktiver Daten sammeln würde, um endlich einmal zu handeln; denn wir sehen auch an der Razzia heute, dass das Thema sehr aktuell ist und ein großer Handlungsbedarf besteht. Deswegen die Fragen in unserem Berichtsantrag: Wie viele Barbershops gibt es denn in den Regierungsbezirken und Landkreisen? Wie war die Entwicklung? Wie waren die Kontrollen in den vergangenen Jahren? Wie viele Ausnahmebewilligungen wurden erteilt? Welche Strategien zur Durchsetzung der Meisterpflicht hat die Bayerische Staatsregierung? Wie schätzt sie denn das Risiko für die Ausbildungsqualität, die Arbeitsbedingungen und auch die steuerliche Integrität ein? Sollte die Staatsregierung erneut sagen, sie habe die Daten nicht, ist das keine Entschuldigung. Das ist eine weitere faule Ausrede. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klar festgestellt: Ist der Verantwortungsbereich der Staatsregierung betroffen, kann sie sich nicht auf Nichtwissen berufen. Sie ist dann gegebenenfalls dazu verpflichtet, Nachforschungen anzustellen. Das genannte Problem betrifft das gesamte bayerische Handwerk. Es betrifft den Rechtsstaat und auch die faire Konkurrenz der Betriebe untereinander. Deswegen wäre dieser Bericht ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um hier etwas positiv zu verändern. Zum Schluss noch ein Satz zu dem Argument für die stete Ablehnung unserer Anträge, die Staatsregierung würde sich kümmern und hätte solche Themen bereits auf dem Schirm. Wenn das Kümmern der Staatsregierung so spürbar und auch so sichtbar wäre, müssten wir nicht ständig solche Anträge im Plenum stellen. Deswegen bitten wir heute um Zustimmung. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Andreas Kaufmann für die CSU-Fraktion.
