Andreas Schalk
Frau Kollegin Celina, wo im Gesetz steht denn, dass beim Ehegattensplitting die Frau in der Partnerschaft weniger verdienen muss? Ich habe das nicht gefunden. Meiner Kenntnis nach steht das auch nicht im Gesetz. Meine zweite Frage wäre: Inwiefern verhindert das Ehegattensplitting die Mehrarbeit für Frauen? Auch da ergibt sich für mich aus der Gesetzeslage keinerlei Konsequenz, sondern das Gesetz sieht lediglich vor, dass zwei Eheleute gemeinsam einen Durchschnitt ihrer Einkünfte bilden können. Wenn sie gleich viel verdienen, ist das Ehegattensplitting auch unschädlich. Haben Sie sich da jetzt verhauen? Erklären Sie mir bitte einmal, wie Sie auf diese Schlussfolgerungen kommen.
