Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schöffel, ich habe in meiner Rede gesagt, dass wir gern die Zuschläge für die Mehrarbeit steuerfrei stellen wollen. Das haben Sie in Ihrer Rede gerade bekräftigt. Im Dringlichkeitsantrag ist aber nur von einer "steuerlichen Begünstigung" die Rede. Ich habe weder von Herrn Saller noch von Herrn Grossmann etwas von einer Steuerfreistellung gehört. Bleibt es bei null Steuern auf die Zuschläge für die Mehrarbeit? Habe ich das richtig verstanden?
