Benjamin Nolte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Das, was hier im Gesetzentwurf der GRÜNEN gefordert wird, kommt mir alles sehr bekannt vor. Darüber haben wir uns nämlich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im letzten Jahr schon einmal unterhalten. Damals hatten wir einen Antrag der SPD, der inhaltlich in die gleiche Richtung ging. Für Studenten der Rechtswissenschaften, die die Prüfung zum Ersten Juristischen Staatsexamen nicht bestehen, soll ein integrierter Bachelorabschluss geschaffen werden. Das grundsätzliche Problem wurde seinerzeit auch von allen Fraktionen so gesehen. Die Erste Juristische Staatsprüfung gilt als sehr anspruchsvoll. Die Durchfallquoten sind entsprechend hoch. Wer hier durchfällt, steht nach jahrelangem anspruchsvollen Studium trotz erbrachter Studienleistungen ohne formalen akademischen Abschluss da. Dass das für die Betroffenen äußerst unschön ist, bestreitet niemand. Es bestreitet auch niemand, dass es wünschenswert wäre, wenn man hier eine Lösung finden und diesem Problem Abhilfe schaffen würde. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist dafür allerdings nur bedingt geeignet. Es wäre vielleicht hilfreich gewesen, wenn man sich vor Einreichung dieses Gesetzentwurfs mal die Protokolle der damaligen Ausschusssitzung durchgelesen hätte. Dann wüsste man nämlich auch, aus welchen Gründen der Antrag der SPD im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Hauptkritikpunkt war seinerzeit, dass im Antrag nicht ganz klar wurde, ob zur Erlangung eines solchen Bachelorabschlusses eine Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit erforderlich sein soll. Die Mehrheit im Ausschuss war völlig zu Recht der Meinung, dass es ohne nicht geht. Während die SPD damals darauf hinwies, dass in ihrem Antrag eine solche Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit überhaupt nicht ausgeschlossen sei, haben wir es jetzt beim Gesetzentwurf der GRÜNEN schwarz auf weiß: "Für die Verleihung des Bachelorgrades dürfen keine zusätzlichen Studien- oder Prüfungsleistungen verlangt werden." – So steht es in Ihrem Gesetzentwurf. Also das, was beim SPD-Antrag damals der Hauptgrund für die Ablehnung war – wobei es die SPD sogar noch offengelassen hatte –, schreiben Sie jetzt in Ihren Gesetzentwurf rein. Ich kann jetzt nur für unsere Fraktion sprechen, aber unsere Haltung hat sich diesbezüglich nicht geändert. Ich glaube auch nicht, dass den Betroffenen mit einem solchen geschenkten Bachelorabschluss wirklich geholfen ist. Stellen wir uns mal folgenden Fall vor: Jemand studiert Jura, besteht soweit alle Prüfungen und scheitert dann in der Prüfung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Er bewirbt sich heute bei einem Arbeitgeber und bekommt eine Absage, weil er keinen Abschluss vorweisen kann. Stellen wir uns vor, dieses Gesetz, wie es hier vorliegt, wird verabschiedet, und dieselbe Person bewirbt sich beim selben Arbeitgeber. Er kann genauso viel wie bei seiner ersten Bewerbung. Er weiß genauso viel. Er hat die gleichen Prüfungsleistungen erbracht oder eben auch nicht erbracht. – Liebe Kollegen, es mag ja Arbeitgeber geben, die viel Wert auf formale Abschlüsse legen. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jetzt plötzlich die Arbeitgeber, die die Bewerber vorher abgelehnt haben, dieselben Bewerber jetzt bloß deswegen einstellen, weil der Bewerbung eine Bachelorurkunde beiliegt. Seinerzeit wurde bei dem SPD-Antrag auch darauf hingewiesen, dass es schon Bachelorstudiengänge im Fach Rechtswissenschaften gibt, die mit einer Abschlussarbeit abschließen. Auch die Absolventen dieser Studiengänge haben dann am Ende ihres Studiums einen Bachelor im Fach Rechtswissenschaften, der überhaupt nicht vergleichbar ist mit dem hier angedachten integrierten Bachelor. Wir hätten dann am Ende Bachelorabschlüsse erster und zweiter Klasse, was die Dinge auch nicht einfacher macht. Die Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages Prof. Dr. Tiziana Chiusi fand zum integrierten Bachelor deutliche Worte: Sie bezeichnete ihn als Loser-Abschluss, verglich ihn gar mit dem Jodel-Diplom von Loriot. Ein solcher Abschluss sei nutzlos und senke das Ausbildungsniveau. – Ich lasse das jetzt mal so stehen. Fakt ist: Ein Abschluss, wie ihn dieser Gesetzentwurf fordert, wäre eher ein Trostpreis oder eine Teilnehmerurkunde, und ob den Betroffenen damit auf dem Arbeitsmarkt geholfen ist, ist fraglich. Wir sind gespannt, was die Beratungen im Ausschuss noch ergeben, aber so, in dieser Form, ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
