Alexander Dietrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Momente, die lassen einen doch wirklich fassungslos zurück. Herr Schuberl, wir sind von Ihnen wirklich einiges gewohnt, aber dass Sie es immer wieder schaffen, noch eines draufzusetzen – – Es ist einfach Wahnsinn, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) wie man dermaßen an dem Thema vorbeireden kann. Ich hoffe, dass viele der betroffenen Jurastudentinnen und Jurastudenten heute im Livestream anschauen, dass es Ihnen, lieber Herr Schuberl, hier nicht um die Sache geht, sondern um die Befriedigung Ihres politischen Fetisches. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich will aber zur Sache reden und mich deshalb mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, so wie er heute vorliegt. Der klingt auf den ersten Blick wie eine fürsorglich gemeinte Hilfestellung für die Jurastudentinnen und Jurastudenten, aber bei näherer Betrachtung offenbart er doch erhebliche rechtliche und bildungspolitische Mängel. Wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. Beginnen wir mit der Grundlage, auf welcher der Gesetzentwurf steht. Im Gesetzentwurf selbst wird behauptet, mehr als jede vierte Absolventin oder jeder vierte Absolvent bestehe die Erste Juristische Staatsprüfung nicht. Diese Aussage ist in dieser Form nicht zutreffend. Ja, die Misserfolgsquote liegt in Bayern bei den Erstantritten bei rund 27 %, aber wir haben Wiederholungsmöglichkeiten, und die werden auch genutzt. Der Anteil derjenigen, die endgültig scheitern, liegt bei unter 4 %, und zwar konstant. Im Jahr 2024 waren es konkret 3,9 %. Das sind also die Personen, über die wir hier reden. Das ist doch eine fundamental andere Ausgangslage, als der Gesetzentwurf suggeriert. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Auch das zweite Argument trägt nicht: die vermeintlich guten Noten in der juristischen Universitätsprüfung als Beleg für ausreichende juristische Qualifikation. Diese Schwerpunktprüfung hat eine strukturell begrenzte Aussagekraft. Sie prüft einen thematisch begrenzten Schwerpunktbereich und enthält einen erheblichen Anteil nicht beaufsichtigter häuslicher Arbeit. Der Durchschnitt liegt dort bei 8,03 Punkten, aber das belegt keine juristische Gesamtqualifikation; es belegt Leistungen in einem Teilbereich. Jetzt komme ich konkret zum Gesetzentwurf selbst. Er hat vier strukturelle Probleme. Erstens. Wer das Staatsexamen bereits bestanden hat, braucht keinen integrierten Bachelor. Erfolgreichen Absolventen kann bereits heute der Diplomgrad verliehen werden; der wird auch im Regelfall genutzt. Ein weiterer akademischer Grad ist nicht erforderlich. Zweitens. Bayern verfügt über ein funktionierendes System eigenständiger akkreditierter Bachelorstudiengänge mit rechtswissenschaftlichen Inhalten: Legal Tech in Passau, Digital Law in Regensburg, Europäisches Recht in Würzburg. Diese Abschlüsse haben ein eigenständiges Qualifikationsprofil und bescheinigen eine echte Zusatzqualifikation. Ein integrierter Bachelor ohne diesen Rahmen würde Abschlüsse gleichen Namens mit unterschiedlicher Substanz schaffen. Die Verwechslungsgefahr ist gegeben, und die Entwertung der Abschlüsse derjenigen, die diese mit echtem Zusatzaufwand erworben haben, wäre schlicht nicht hinnehmbar. Drittens. Ein integrierter Bachelor eröffnet nicht den Zugang zu einem Masterstudium; denn nach den Regularien setzt das den Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Der Staatsexamensstudiengang ist aber erst mit Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Ein Bachelor, der keinen Masterzugang eröffnet, erfüllt damit nicht einmal den Hauptzweck eines Bachelorabschlusses im Bolognasystem. Viertens. Der Gesetzentwurf sieht vor, die relevanten Studien- und Prüfungsleistungen in der JAPO zu verankern. Wenn das eine vollständige Auflistung aller studienbegleitenden Prüfungen bedeutet, würde dies die JAPO überfrachten. Das steht in direktem Widerspruch zu dem Ziel der Deregulierung und der Entbürokratisierung, dem wir uns in der Hochschulpolitik verpflichtet fühlen. Hinzu kommt: Der Bayerische Landtag hat sich bereits 2010 dezidiert gegen eine Ablösung des Staatsexamens durch Bachelor- und Masterabschlüsse ausgesprochen. Die flächendeckende Einführung des integrierten Bachelors wäre genau ein Schritt in diese Richtung, die wir hier mehrheitlich nicht wollen. Wir wollen aber nicht bei einem bloßen Nein stehen bleiben. Ich habe bereits erwähnt, Bayern hat heute ein gut ausgebautes System anerkennungsfähiger Bachelorstudiengänge. Studienleistungen aus dem Staatsexamensstudiengang können in erheblichem Umfang auf diese Studiengänge angerechnet werden, in Bayreuth bis zu 69 %, in Passau bis zu 67 % und in Würzburg in bestimmten Konstellationen sogar bis zu 88 % der erforderlichen Prüfungsleistungen. Hier liegt das tatsächliche Potenzial. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetzentwurf, der auf falschen Prämissen aufbaut, bestehende Abschlüsse entwertet, den Weg ins Masterstudium nicht eröffnet und neue Bürokratie schafft, verdient keine Zustimmung, sondern Ablehnung. Wir respektieren das Anliegen, Studierenden in schwierigen Situationen Perspektiven zu eröffnen, aber Perspektiven eröffnet man nicht durch Abschlüsse, die ihrem Namen nicht gerecht werden, sondern durch rechtssichere und tragfähige Lösungen. Perspektiven, lieber Herr Schuberl, eröffnet man erst recht nicht durch politischen Klamauk. Die CSU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
