Bernhard Pohl
Herr Kollege Schuberl, ich komme noch aus einer Zeit, in der man im ersten Examen acht und im zweiten Examen zwölf Klausuren geschrieben hat. (Michael Hofmann (CSU): Richtig, jawohl!) Ich war jahrelang als Repetitor mit der Juristenausbildung befasst. Ich finde es unsäglich, wie Sie, der Sie auch Jura studiert haben, hier behaupten, dass diejenigen, die ein Studium erfolgreich absolviert und eine Referendarausbildung haben, Zufallsprodukte sind und dass das Examen aus dem 19. Jahrhundert stammt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und des Staatsministers Dr. Florian Herrmann) Richtig ist, dass es Reichsjustizgesetze aus dem 19. Jahrhundert gibt wie das Strafgesetzbuch und das HGB, die heute noch gelten, oder das BGB von 1900. Nehmen Sie jetzt aber bitte schön zur Kenntnis – das kann ich Ihnen sagen –, dass man sehr wohl die Qualität eines Juristen am Staatsexamen messen kann. Deswegen ist es richtig, dass wir an dieser Form der Ausbildung festhalten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
