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Judith Gerlach

19.03.2026 Sitzungen 19/72

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung setzt sich sehr intensiv für einen starken Standort ein, der weiterhin die Pharmaindustrie stärkt. Das haben wir schon immer getan, aber es ist natürlich in Zeiten wie diesen noch viel mehr nötig, weil wir Medikamente, weil wir eine gute Versorgung und dadurch natürlich auch einen Standort hier bei uns in Bayern brauchen, der uns einen Zugang zu innovativen Therapien gibt. Mit 35.000 Beschäftigten und einer Brutto-Wertschöpfung von 5,6 Milliarden Euro ist die bayerische Pharmaindustrie ein – ich muss es schon so sagen – wirtschaftliches Schwergewicht, das wir hier haben. Damit das so bleibt, sind gute Forschungsbedingungen essenziell. In den letzten Jahren ist Deutschland im internationalen Vergleich bei klinischen Prüfungen vom zweiten auf den fünften Platz zurückgefallen. Warum? – Die Ursachen sind vielfältig. Wir haben eine hochgradig fragmentierte Prüfungslandschaft von Behörden und Ethikkommissionen. Wir haben langwierige Vertragsgestaltungen zwischen Industrie- und Prüfeinrichtungen und eine zumindest im internationalen Vergleich wirklich langsame Digitalisierung der Forschungsdaten, die wir brauchen. Der Dringlichkeitsantrag zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die klinische Forschung in Deutschland und in der EU zu verbessern. Außerdem wollen wir den Marktzugang von innovativen Therapien beschleunigen. Dabei wollen wir den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels von der klinischen Prüfung bis hin zur Marktverfügbarkeit aufgreifen. Das Ziel ist dabei, die Verfahren zu beschleunigen, die Verfahren zu vereinfachen, die Möglichkeit zur Vereinheitlichung und Digitalisierung zu nutzen und bürokratische Hürden zu senken, und das ohne Abstriche bei Qualität, bei Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel. Wir waren schon in der Vergangenheit entsprechend aktiv. Ich nenne nur den Bayerischen Pharmagipfel, den wir regelmäßig abhalten. Hier haben wir aus Bayern heraus nicht nur für Bayern, sondern auch für Berlin und natürlich auch für Brüssel wichtige Impulse gesetzt. So finden sich im Medizinforschungsgesetz und im aktuellen Kommissionsentwurf des EU Biotech Acts bayerische Forderungen wieder. Das Medizinforschungsgesetz hat gezielt Probleme angesprochen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit belasten. Im Kern geht es darum, administrative Hürden abzubauen – natürlich ohne die Sicherheit und auch die Ethikstandards einzuschränken. Wir erreichen das durch eine spezialisierte Ethikkommission, die die erforderliche Fachexpertise bündelt. Mit der Einführung eines zentralen Portals und der parallelen Prüfung von Genehmigungsverfahren bei Studien mit Strahlenexposition schließen wir zu den üblichen europäischen Best-Practice-Standards auf. Mustervertragsklauseln reduzieren den zeitlichen Aufwand bei den Vertragsverhandlungen. Das senkt natürlich die Kosten, trägt aber vor allem zu einer besseren Planbarkeit bei. Der EU Biotech Act schließt den regulatorischen Kreis. Er setzt nämlich dort an, wo regionale Regelungen, vor allem bei den grenzüberschreitenden Harmonisierungen, an ihre Grenzen stoßen. Die wesentlichen Ziele für klinische Prüfungen sind dabei die Harmonisierung und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Förderung von KI und Digitalisierungen in klinischen Prüfungen sowie die Einrichtung von Reallaboren zur Erprobung innovativer regulatorischer Ansätze. Ich freue mich, dass unsere bayerischen Forderungen und auch unsere Lösungsansätze dazu beigetragen haben, unseren Pharmastandort zu stärken. Das Studienstandortbarometer signalisiert seit Juli 2025 nämlich wachsende Attraktivität Deutschlands für klinische Prüfungen. Die regulatorischen Anpassungen wirken also, und die Tendenz geht weiter nach oben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Arzneimittelversorgung richtet sich am Wohl der Patientinnen und Patienten aus. Wir unterstützen deshalb auch das zweite Ziel dieses Dringlichkeitsantrags: die Weiterentwicklung des AMNOG. Insgesamt hat sich das System zwar bewährt, weil es den Versicherten einen schnellen Zugang zu Innovationen ermöglicht und natürlich auch den Arzneimittelherstellern grundsätzlich faire Preise garantiert. Eine Anpassung ist trotzdem notwendig, weil die Anforderungen an die Nutzungsbewertung etwa für moderne genbasierte Therapien oder bei Arzneimitteln für seltene Erkrankungen nicht erfüllt werden können. Die Regelungen für innovative Arzneimittel müssen deswegen auch dringend flexibler werden. Wünschenswert ist auch eine stärkere Harmonisierung mit der europäischen Nutzenbewertung; denn damit wird doppelter Aufwand in den Mitgliedstaaten vermieden, das Verfahren vereinfacht und der Zugang zu innovativen Therapien weiter verbessert. Wichtig ist aber auch: Die europäische Nutzenbewertung beeinflusst nicht die Preisfindung. Diese Entscheidung müssen ausschließlich die nationalen Gesundheitssysteme treffen; denn die Mitgliedstaaten, nicht die EU, entscheiden über die Einnahmenseite, also über die Beiträge der Versicherten. Mit Blick auf die Preisbindung gehören auch die sogenannten Leitplanken auf den Prüfstand. Diese sind derzeit sehr starr, würdigen nur große Innovationen, aber nicht genügend kleine Schrittinnovationen. Kritisch sehe ich auch die pauschalen Abschläge für Kombinationstherapien. Fazit: Wir müssen das AMNOG-Verfahren mit dem Ziel weiterentwickeln, Innovationen wirklich nicht auszubremsen. Gleichzeitig dürfen wir die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherungen – und natürlich der Mitglieder – nicht aus dem Blick verlieren, denn diese finanzieren unser Gesundheitssystem. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter jeder klinischen Studie steht die Hoffnung einer Patientin oder eines Patienten auf eine bessere Therapie. Das müssen wir uns immer vor Augen halten. Lassen Sie uns deshalb unsere Gestaltungsspielräume wirklich so gut wie möglich nutzen, um die Medizin von morgen bei uns in Deutschland und in Bayern zu gestalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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