Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zweckentfremdung von Wohnraum ist längst kein Randphänomen mehr, sondern ein spürbarer Faktor auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Wenn Wohnungen nicht mehr dauerhaft zum Wohnen genutzt werden, sondern als Ferienwohnung, zur Kurzzeitvermietung und gewerblich, dann gehen sie dem regulären Wohnungsmarkt verloren. Gerade in Ballungsräumen und touristisch interessanten Regionen bedeutet das eine weitere Verknappung verfügbaren Wohnraums, steigenden Druck auf die Mieter und zunehmende Verdrängung. Zweckentfremdung ist damit nicht nur ein ordnungsrechtliches Thema, sondern hat direkte soziale und wohnungspolitische Auswirkungen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung reagiert auf die EU-Verordnung 2024/1028, die ab dem 20.05.2026 gilt. Er soll sicherstellen, dass die Kommunen durch ein digitales und europarechtskonformes Verfahren verlässliche Daten über Kurzzeitvermietung erhalten, ihre Zweckentfremdungssatzung durchsetzen können und mehr Transparenz auf dem Markt besteht. (Beifall bei der SPD) Dieses Gesetz ist notwendig, weil es EU-Recht umsetzt; aber es ist kein wohnungspolitisches Gesetz. Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb verschärfen die Lage – das wissen wir alle – auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Wohnungen, besonders in guten Lagen und in Städten wie München und Nürnberg sowie in beliebten Kurorten werden dem Markt so entzogen. Das treibt die Mieten immer weiter in die Höhe, verdrängt Familien, Senioren, Auszubildende und Beschäftigte aus ihren Quartieren. Genau an dieser Stelle greift der vorliegende Entwurf zu kurz. Hier regelt er gar nichts. Die Einführung eines digitalen Registrierungsverfahrens ist daran gekoppelt, dass die Kommune bereits eine Zweckentfremdungssatzung hat. Aber auch Gemeinden ohne Satzung sollten vielleicht wissen, wie viele Wohnungen in ihrem Gebiet zweckentfremdet werden. Ohne Daten gibt es keine Entscheidungsgrundlage, jedoch ergibt das Gesetz ohne Satzung auch keine Daten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich die Registrierungspflicht ausschließlich an der Dauer der Vermietung orientiert. Das bedeutet, die gesammelten Daten helfen den Kommunen nur eingeschränkt. Auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs habe ich bereits hingewiesen. Es muss zusätzlich noch festgestellt werden, dass die Nutzung gewerblich erfolgt. Die Frage der Wohnraumwirkung wird ebenfalls nicht gelöst. Selbst wenn alle Vermieter ihre Ferienwohnung registrieren lassen, wird dadurch kein einziger Quadratmeter mehr Wohnraum geschaffen. Der Druck auf den Mietmarkt bleibt bestehen, besonders in Städten und Hotspots, wo jede Wohnung zählt. Mein Fazit lautet: Ja, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Er setzt EU-Recht um, ist jedoch wohnungspolitisch völlig ambitionslos. Er bringt keinen Quadratmeter zusätzlichen Wohnraum und stärkt die Kommunen nur begrenzt. Wer Zweckentfremdung ernsthaft bekämpfen will, der braucht viel mehr als Registrierung. (Beifall bei der SPD) Bezahlbarer Wohnraum ist kein Nice-to-have. Er ist Daseinsvorsorge, soziale Verantwortung und die Grundlage für lebendige Städte und Gemeinden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
