Jürgen Eberwein
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Thema ist nicht so spannend wie das Jagdgesetz; jetzt wird es wieder trocken. Ich habe auch kein Seminar vorbereitet, sondern nur eine kurze Erklärung zu dieser Gesetzesänderung. Was ist der Hintergrund? – Bekanntlich herrscht in den Städten und Gemeinden Wohnungsknappheit, und es kommt vermehrt dazu, dass Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird, weil es sich für die Vermieter lohnt, insbesondere in touristischen Gebieten oder in entsprechenden Städten. Etliche Städte, zum Beispiel auch meine Stadt Regensburg, wirken dem mit der Zweckentfremdungssatzung entgegen. Das heißt, dass man Wohnungen nicht in Ferienwohnungen umwandeln darf. Die Behörden müssen dann aber natürlich auch ermitteln und beweisen können, dass eine Vermietung als Ferienwohnung erfolgt. Das ist erst dann der Fall, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr vermietet wird. Das müssen die Behörden entsprechend ermitteln. Bisher haben die Behörden bei den Anbietern von Internetportalen, zum Beispiel bei Airbnb etc., nachfragen müssen. Das Antwortverhalten und insbesondere die Antwortzeit dieser Betreiber waren ziemlich unbefriedigend und nicht zufriedenstellend. Teilweise haben sie gar nicht geantwortet oder erst viel zu spät. Wie kommt jetzt die EU ins Spiel? – Die EU hat das als europaweites Problem erkannt. Das ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in touristischen Gebieten in Spanien, in Städten in Spanien oder Italien so. Deshalb wurde im April 2024 eine EU-Verordnung erlassen, die wir bis Juni 2026 umsetzen müssen und sollen, und zwar auch in der Landesgesetzgebung, weil eben auch Kommunen betroffen sind. Ziel ist ein digitaler, vereinfachter Datenaustausch für die Behörden, also für die Kommunen, die ermitteln müssen. Wie funktioniert das Ganze? – Der Bund richtet eine zentrale Datenbank ein, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Sie ist bereits in der Umsetzung. Die Kommunen, die das wollen, die also eine Zweckentfremdungssatzung haben oder eine solche haben wollen – das ist wichtig –, stellen eine Plattform zur Verfügung, auf der sich der Vermieter einer Ferienwohnung registrieren muss. Das geschieht niederschwellig. Die Kommunen sollen also dann niederschwellige Angebote zur Verfügung stellen. Der Vermieter bekommt dann eine Registrierungsnummer. Mit dieser Registrierungsnummer meldet er zum Beispiel eine Annonce bei Airbnb an, verknüpft mit der Registrierungsnummer. Das war es eigentlich schon für den Vermieter. Der Betreiber des Internetportals, zum Beispiel Airbnb, übermittelt dann über eine Schnittstelle automatisiert die Daten über die Vermietungen, zum Beispiel über die Dauer der Vermietung, an die bundesweite Datenbank bei der Bundesnetzagentur, verknüpft mit der Registrierungsnummer des Vermieters. Jetzt kann die Kommune sehr niederschwellig und einfach die erforderlichen Daten, die sie braucht, direkt bei der Bundesdatenbank der Bundesnetzagentur abrufen und zum Beispiel Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung beweissicher verfolgen und ahnden. Letztlich ist das eine Erleichterung für die Kommunen. Was ist dabei wichtig? – Es betrifft nur Städte und Kommunen – das wiederhole ich –, die eine Zweckentfremdungssatzung haben oder eine solche haben wollen. Andere Kommunen, die keine Probleme mit Ferienwohnungen oder mit der Umnutzung von Wohnungen haben, müssen das nicht tun. Das ist also keine Verpflichtung. Sie müssen in dieser Richtung dann gar nichts tun, sondern nur die Kommunen, die es tatsächlich haben wollen. Der einzige Aufwand, den diese Kommunen dann zunächst betreiben müssen, ist die Einrichtung dieses Registrierungsportals, das ich schon angesprochen habe. Das gibt es aber bereits in anderen Bundesländern, und die kommunalen Spitzenverbände wie Städtetag usw. arbeiten bereits an kostengünstigen und einheitlichen Lösungen. Das Ministerium von Herrn Bernreiter, das Bauministerium, unterstützt auch in jeglicher Hinsicht. Noch einmal: Nachher haben die Gemeinden einen Benefit von dieser Vorgehensweise, weil sie über die Bundesdatenbank wesentlich einfacher und unbürokratisch an die erforderlichen Daten kommen. Das hört sich jetzt wie ein Bürokratiemonster an, das ist es aber nicht, weil der Vermieter der Ferienwohnung zusätzlich einzig die Registrierungsnummer einholen muss. Die Kommunen müssen die Registrierungsportale einrichten, haben aber nachher den entsprechenden Benefit davon. Auch die Betreiber dieser Internetplattformen, zum Beispiel Airbnb, freuen sich über diese Neuregelung, weil sie keine Einzelanfragen mehr beantworten müssen. Es gibt also eine breite Zustimmung aller Beteiligten. Was würde passieren, wenn wir die EU-Verordnung jetzt nicht umsetzen würden? – Dann wären ab Juni 2026 Anbieter, zum Beispiel Airbnb, nicht mehr verpflichtet, Einzelanfragen zu beantworten. Das bedeutet, die Kommunen hätten keine rechtliche Möglichkeit mehr, an die entsprechenden Daten zu kommen, weil das EU-Recht überlagern würde. Noch einmal als Fazit: Es gibt eine breite Zustimmung der Beteiligten. Auch in der Ersten Lesung wurde hier schon eine breite Zustimmung signalisiert. Auch im Bauausschuss gab es eine breite Zustimmung, außer von der AfD aufgrund absurder Argumente, die wir dann hören werden, falls es interessiert. – Deshalb bitte ich auch Sie in der Zweiten Lesung um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
