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Christian Hierneis

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 19/72

– auch den Fischotter nicht. Wir haben 21 Tierarten ohne Jagdzeit rausgenommen, den Fischotter allerdings nicht. Beim Umgriff der alpinen biogeografischen Regionen folge ich Ihnen sogar. Bei der Fallenjagd folge ich Ihnen auch. Ich habe aber zwei Fragen. Die bayerische oberste Jagdbehörde gibt den Höchstabschuss für den Wolf bekannt, damit der günstige Erhaltungszustand erhalten bleibt. Wie soll das gehen, wenn der günstige Erhaltungszustand in der gesamten biogeografischen Region, also in elf Bundesländern, erhalten bleiben soll? Wie kann die bayerische oberste Jagdbehörde auch für Hessen, Sachsen usw. einen Höchstabschluss bekannt geben? Die zweite Frage lautet: Wie erfährt der einzelne Jäger, der gerade in seinem Revier unterwegs ist und einen Wolf im Anblick hat, ob er diesen schießen darf oder der günstige Erhaltungszustand unterschritten ist, wenn er ihn geschossen hat? Woher weiß er das?

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