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Christian Hierneis

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Man hätte das Jagdgesetz entrümpeln können und darauf verzichten können, überflüssiges Zeug hineinzuschreiben. Sie sorgen sogar für Rechtsunsicherheit. (Zuruf des Abgeordneten Walter Nussel (CSU)) – Doch Kollege Nussel, wir werden unsere Änderungsanträge selbstverständlich aufrechterhalten. Wir wollen nämlich Entrümpelungen. Wir wollen 21 geschützte Tierarten – Ausnahme Fischotter – aus dem Jagdrecht nehmen. Diese 21 Arten stehen im Jagdrecht als jagbare Tierarten, obwohl sie keine Jagdzeit haben und auch nie eine bekommen werden. (Martin Wagle (CSU): Sie wollen den Wald entrümpeln?) Diese sind im Wortsinn heute nicht jagbar und werden niemals jagbar sein und haben deshalb im Jagdrecht nichts verloren und beim Wirtschaftsminister – mit Verlaub, lieber Hubert – erst recht nichts. Zudem ist völlig willkürlich, wer im Jagdrecht steht und wer nicht. Eichhörnchen, Feldhamster, Wildkatze oder Eulen stehen zu Recht nicht drin, auch der Biber nicht. Trotzdem werden pro Jahr in Bayern 2.000 Biber geschossen. Auch der Kormoran steht nicht drin, er wird aber auch geschossen. Im Jagdgesetz stehen aber die streng geschützten Arten Schneehase, Auerhahn, Luchs, Steinadler und viele andere. Das ist alles ziemlich sinnfrei. Deswegen: Raus mit den geschützten Arten aus dem Jagdrecht. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Eichelhäher ist keine Bedrohung für irgendwen, er ist als Eichenpflanzer ein unverzichtbarer Helfer beim Waldumbau. (Martin Wagle (CSU): Nesträuber!) Um ein Tier zu töten, braucht man laut Gesetz einen vernünftigen Grund. Laut Staatsregierung wird er sogar als Nahrungsmittel für die Eichelhähersuppe geschossen. – Nein, die will ich nicht essen. Das macht auch sonst niemand mit gesunden oder vernünftigen Geschmacksnerven. Er wird auch zur Federgewinnung gejagt. Das ist auch kein vernünftiger Grund. Also: Eichelhäher ganzjährig schonen und raus aus dem Jagdrecht. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Waldschnepfe zu schießen, ist ebenfalls sinnlos; es gibt keinen vernünftigen Grund. Sie steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Wir müssen sie schützen, statt sie zu schießen. Also: Ganzjährig schonen und raus dem Jagdrecht. Wir wollen keinen neuen Unsinn im Gesetz haben. Soll jetzt also unsere Jägerschaft den Wolf hegen, für einen gesunden Tierbestand sorgen und seine Lebensgrundlagen verbessern, wie es im Gesetz steht? – Viel Spaß! Schießen dürfen wir ihn aktuell aber leider auch nicht. Auch in Zukunft wird das schwer, weil die bayerische oberste Jagdbehörde irgendeine Höchstabschusszahl verkünden soll. Wie diese aber berechnet wird, weiß niemand. Der günstige Erhaltungszustand muss in der gesamten biogeografischen Region erhalten bleiben. Die gesamte biogeografische Region geht über elf Bundesländer. Das kann die bayerische oberste Jagdbehörde gar nicht alleine entscheiden. Wer sagt denn dem Jäger, der einen Wolf im Anblick hat, ob er diesen noch schießen darf oder ob die Abschussquote am selben Tag ganz woanders, vielleicht in Unterfranken oder in Hessen, ausgeschöpft worden ist? (Martin Wagle (CSU): Geh, geh, geh! Das ist doch Schmarrn!) Es ergibt auch keinen Sinn, irgendwelche Wölfe irgendwo nach irgendeiner Quote zu schießen. Bisher wurden schadensträchtige Wölfe problemlos gesetzeskonform entnommen. Das ist gut so. Da braucht es keine Gesetzesänderung, die nur Verwirrung und Unsicherheit stiftet. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): DNA-Test!) Das Jagdgesetz bringt übrigens auch unseren Almbauern nichts. Wenn die Abschussquote in Unterfranken oder in Hessen erfüllt wird, kann man nämlich auf der Alm nichts mehr machen. Darum brauchen wir außerhalb des Jagdrechts Regelungen für den Schutz unserer Almen. Sie schaffen auch eine Dreifachzuständigkeit. Bis jetzt war das Ganze schon mit dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium, das wegen Herdenschutz auch noch mitschnabelt, nicht einfach; jetzt kommt auch noch das Wirtschaftsministerium hinzu. Sie bauen also Bürokratie auf statt ab und lähmen sich dann gegenseitig. Also: Wolf nicht ins Jagdrecht. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn der Goldschakal ins Jagdrecht kommt, muss ihn die Jägerschaft so lange hegen, bis der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. – Viel Spaß! Er bekommt sowieso eine ganzjährige Schonzeit. Also: Was soll der Goldschakal im Jagdrecht? – Raus damit! Jetzt wird auch noch die Nachtjagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild erlaubt. Was haben ihnen die jetzt wieder getan? Möwen fliegen nachts überhaupt nicht; sie schlafen. Auf schlafende Tiere zu schießen, ist nicht weidgerecht. (Beifall bei den GRÜNEN) Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen sowieso nicht gejagt werden, jetzt aber nachts – was dann aber im gleichen Gesetz wieder verboten ist –, vielleicht sogar mit Nachtzielgeräten. Haben Sie das vor? – Nein, das wollen wir nicht. Also: Was soll das? Streichen Sie das. Wir wollen die Abschusspläne in roten Gebieten beibehalten und die ergänzenden, revierweisen Aussagen als Entscheidungsgrundlage festschreiben. Das schafft Rechtssicherheit für die Jagdgenossen. Nehmen Sie unsere Änderungsanträge an. Die Jägerschaft und die Jagdgenossen werden es Ihnen danken. (Beifall bei den GRÜNEN)

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