Stefan Frühbeißer
Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den Vorreden haben wir sehr deutlich die Argumentation herausgehört. Vor allen Dingen wurden die Argumente, die in den Gremien, sprich im Ausschuss und hier im Plenum bei der Ersten Lesung, bereits ausgetauscht worden sind, noch einmal sehr deutlich gemacht. Der Gesetzentwurf hat – das wurde schon ausgeführt – gewisse Unschärfen. Man muss natürlich ganz deutlich dazusagen, dass durch die Rechtsprechung auf Bundesebene eine gewisse Notwendigkeit zu handeln entstanden ist. Dabei ist meines Erachtens ein dringendes, schnelles Handeln nicht erforderlich. Ich glaube, der Gesetzentwurf zeigt, dass es sich eher um einen Schnellschuss handelt, um dem Thema mit Aktionismus Rechnung zu tragen. Ich möchte sehr deutlich machen, dass jetzt auf Bundesebene bereits ein Gesetzentwurf vorliegt, der durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Allein deshalb ist es sinnvoll abzuwarten – ich möchte aber durchaus Kooperation und Austausch anbieten –, bis hierzu entsprechend Klarheit besteht und deutlich wird, welche Inhalte und welche Richtung tatsächlich gegeben sein müssen, um dem Rechnung zu tragen, was durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben wird. Ich möchte Sie nicht damit langweilen, indem ich die Argumente noch einmal darlege. Aber es ist schon sehr wichtig, dass die bestehenden Richtlinien, die jetzt seit mehreren Jahren angewandt werden, sehr erfolgreich sind. Vor allen Dingen – das ist entscheidend – gibt es seitens der Betroffenen, also der Empfänger der Mittel, keine Unklarheiten oder Vorwürfe, dass das Vorgehen intransparent wäre, die Mittel nicht ausreichten oder die Schwankungen, wie es behauptet wird, zu groß wären. Nein, im Gegenteil. Im Gesetzentwurf möchten Sie als Basis drei Jahre als Durchschnitt heranziehen. Dabei wären vier Jahre von der Mathematik her und schon rein rechnerisch der bessere Weg. Allerdings würde beim Ausscheiden einer Partei aus dem Parlament dann auch die parteinahe Stiftung in diesem Jahr auf den Sockelbetrag zurückfallen. Auch das würde natürlich dazu führen, dass die Planbarkeit verloren ginge. Deshalb schlage ich summa summarum vor, jetzt einmal abzuwarten, was auf Bundesebene durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Dann setzen wir uns zusammen und treffen eine vernünftige Regelung, wenn sie denn getroffen werden muss. Bis dahin haben wir mit der Förderrichtlinie ein absolut transparentes, wirksames und vor allen Dingen auch anerkanntes System, bei dem jeder weiß, woran er ist. Damit kann jede Stiftung entsprechend planen. Letztendlich wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen. Ich erspare uns die weitere Zeit, die es kosten würde, noch einmal irgendwelche Argumente zu wiederholen. Auch wir, die FREIEN WÄHLER, lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
