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Werner Stieglitz

CSU 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Politische Bildung ist ein tragender Pfeiler unserer Demokratie. Sie vermittelt Wissen über unsere staatlichen Institutionen. Sie fördert die Fähigkeit zum kritischen Denken und stärkt das Verständnis für demokratische Prozesse. Insbesondere in Zeiten zunehmender Polarisierung und wachsender Informationsflut ist diese Arbeit wichtiger denn je. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die parteinahen politischen Stiftungen in Bayern. Sie organisieren Seminare, Tagungen und Bildungsprogramme, bringen Menschen miteinander ins Gespräch und ermöglichen politische Orientierung. Dafür möchte ich heute in der Zweiten Lesung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen ausdrücklich danken. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und Unterstützung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, in der Ersten Lesung habe ich bereits deutlich gemacht: Die Ziele des Gesetzentwurfs der GRÜNEN – mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Nachvollziehbarkeit – klingen zunächst durchaus nachvollziehbar. Wenn man jedoch genauer hinsieht, dann zeigt sich: Diese Ziele werden heute bereits erreicht. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN würde die bestehende Praxis nicht verbessern, sondern in wichtigen Punkten sogar verschlechtern. Diese Einschätzung hat sich auch in den Beratungen im Haushaltsausschuss bestätigt. Dort wurde deutlich: Die Förderung parteinaher politischer Stiftungen in Bayern erfolgt keineswegs im luftleeren Raum oder auf der Grundlage informeller Absprachen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Seit dem Jahr 2019 gibt es eine klare und veröffentlichte Förderrichtlinie des Kultusministeriums. Sie regelt die Anspruchsvoraussetzungen, den Förderzweck, die Mittelverteilung und die Dauer der Förderung. Sie stellt selbstverständlich auch sicher, dass die geförderten Einrichtungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Damit existieren bereits heute transparente Kriterien und nachvollziehbare Verfahren. Liebe Kollegin Claudia Köhler, auch die Finanzierung ist keineswegs unberechenbar. Die Gesamtfördersumme liegt seit Jahren stabil bei rund 4,2 Millionen Euro im Haushaltsansatz. Von fehlender Planbarkeit kann also wirklich nicht die Rede sein. Im Ausschuss wurde auch von Kollegen aus den anderen Fraktionen darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in zentralen Punkten hinter die bestehende Praxis zurückfallen würde. Der erste Punkt betrifft die Anspruchsvoraussetzungen. Nach der geltenden Förderrichtlinie müssen parteinahe Stiftungen eine nachhaltige Bindung an Bayern und an die politische Bildungsarbeit nachweisen, und zwar in der Regel über fünf Jahre hinweg. Damit wird sichergestellt, dass wir es mit dauerhaft arbeitsfähigen Einrichtungen zu tun haben und nicht mit kurzfristigen Konstruktionen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN reduziert diese Voraussetzungen im Wesentlichen auf den Sitz in Bayern. Das ist aus unserer Sicht zu wenig und würde die Qualität und auch die Verlässlichkeit politischer Bildungsarbeit eher gefährden als stärken. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der zweite Punkt betrifft die Verteilung der Fördermittel. Derzeit basiert die Berechnung auf den Ergebnissen der letzten vier Landtagswahlen. Diese Regelung sorgt bewusst für Stabilität und gleicht mögliche Ausschläge einzelner Wahlergebnisse aus. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will diesen Zeitraum auf drei Landtagswahlen verkürzen. Damit würden Schwankungen deutlich stärker durchschlagen, und es würde genau das Gegenteil von Planungssicherheit erreicht. Auch die langfristige Stabilität der Förderung würde geschwächt. Nach geltender Praxis endet die Förderung erst dann, wenn eine Partei dreimal in Folge nicht mehr in Fraktionsstärke im Landtag vertreten ist. Diese Regel trägt tatsächlich dem Rechnung, dass Wahlergebnisse temporären Entwicklungen unterliegen können. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN hingegen sieht bereits beim ersten Ausscheiden einer Fraktion aus dem Landtag eine drastische Reduzierung der Förderung auf einen Sockelbetrag von 100.000 Euro vor. Das würde die Arbeit der Stiftung deutlich erschweren und langfristige Bildungsprogramme gefährden. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die gesetzliche Festschreibung der Gesamtfördersumme. Die Förderung politischer Stiftungen ist, wie viele andere Bereiche der Erwachsenenbildung auch, bewusst als freiwillige Leistung ausgestaltet und ein Teil der Haushaltsgesetzgebung. Damit liegt die Entscheidung über die Höhe der Mittel dort, wo sie hingehört, nämlich beim Haushaltsgesetzgeber, also beim Landtag. Liebe Kollegin, genau davon haben wir Gebrauch gemacht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Eine gesetzliche Fixierung würde diese Flexibilität einschränken, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen. In den Beratungen wurde außerdem darauf hingewiesen, dass wir derzeit auch die Entwicklung auf Bundesebene im Blick behalten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung politischer Stiftungen auf Bundesebene eingefordert. Der Bund hat daraufhin ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das jedoch aktuell wiederum Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Deshalb ist es sinnvoll, diese Entscheidungen zunächst abzuwarten, um ihre möglichen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Meine Damen und Herren, die parteinahen politischen Stiftungen leisten in Bayern eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Sie stärken die demokratische Kultur, fördern politische Bildung und tragen zur gesellschaftlichen Debatte bei. Gerade deshalb sollten wir auf stabile, klare und bewährte Rahmenbedingungen setzen. Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht dieses Ziel unserer Meinung nach nicht. Er löst kein reales Problem, schafft neue Unsicherheiten und würde in mehreren Punkten hinter die bestehende Förderpraxis zurückfallen. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung und lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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