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Josef Lausch

FREIE WÄHLER 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier über einen Antrag, der zwar "Wissenschaftsfreiheit" im Titel trägt, im Kern aber genau das Gegenteil fordert. Es soll nicht nur eine Forschungseinrichtung staatlich verordnet, sondern auch noch deren Leitung politisch vorbestimmt werden. Mit dem Antrag fordert die AfD, dass wir per Parlamentsbeschluss einen Lehrstuhl für die ehemalige Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums für Globalen Islam maßschneidern. Es ist von einem "bundesweit einzigartigen Institut" die Rede, das in der Forschungslandschaft nicht verloren gehen dürfe. Eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Islam ist zweifellos sinnvoll; aber eine Verordnung von oben herab ist mit unserer Verfassung schlichtweg nicht vereinbar. Wissenschaft darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden. Die Entscheidung, welche Institute gegründet werden, liegt allein bei den Hochschulen. Dazu kommt: Posten im öffentlichen Dienst müssen nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzt werden. Das schreibt Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Wir können und dürfen als Parlament keinen vorbestimmten Posten für die emeritierte Frankfurter Professorin diktieren. Davon abgesehen ist Bayern bereits exzellent aufgestellt. Allein an der FAU Erlangen-Nürnberg forschen bereits acht Professuren intensiv zu "Islam und Recht in Europa" sowie interreligiösen Diskursen. Wer die Freiheit der Lehre schützen will, sehr geehrte Damen und Herren, darf sie nicht zum Werkzeug politischer Symbolpolitik machen. Wissenschaft braucht einen echten und offenen Wettbewerb der Ideen; hingegen aber keine staatlich gelenkten Eingriffe. Der Antrag der AfD ist abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Katja Weitzel das Wort.

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