Susann Enders
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexuelle Gewalt gehört zu den schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Wer Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs wird, steht unter enormem körperlichen und seelischen Druck. Es ist unvorstellbar, wie es den Betroffenen, meist Frauen, aber nicht zu vergessen auch Jugendlichen oder sogar Kindern, geht. In einer solchen Situation brauchen Betroffene vor allem eines, nämlich schnelle Hilfe, klare Unterstützung und möglichst, ich wiederhole "möglichst", wenige Hürden. Das haben alle meine Vorrednerinnen gesagt. Seit dem 1. März 2025 gibt es eine wichtige Verbesserung: Bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat wird die "Pille danach" unabhängig vom Alter von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das war ein wichtiger Schritt, der auch auf Initiative unseres Hohen Hauses vorbereitet und vollzogen wurde. Wir haben aber eine weitere Schutzlücke. Nach einer sexuellen Straftat besteht nämlich für die Betroffenen häufig auch das Risiko, sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anzustecken. Nach aktueller Rechtslage werden aber die entsprechenden Tests nicht automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie nicht im Rahmen einer rechtsmedizinischen Untersuchung erfolgen. Aktuell gilt derzeit: Die Krankenkasse zahlt bei Symptomen oder konkretem medizinischen Verdacht. Junge Frauen haben bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf einen jährlichen Chlamydien-Test. Ohne Symptome müssen diese Tests jedoch häufig selber bezahlt werden. Das beginnt bei mindestens 100 Euro und geht oft weit darüber hinaus. Gleichzeitig gibt es verschiedene Anlaufstellen für Beratung und Tests, wenn ein medizinischer Grund vorliegt: Hausarzt, Frauenarzt und urologische Arztpraxen. Gesundheitsämter bieten teilweise kostenlose und anonyme Tests an. In größeren Städten gibt es auch Checkpoints oder AIDS-Hilfen, die Beratungen und Testmöglichkeiten bereitstellen. All das sind wichtige Angebote, aber das reicht noch nicht aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer Sexualstraftat geht es nicht um eine gewöhnliche Vorsorgeuntersuchung, es geht um medizinischen Opferschutz. Vor allem geht es um eines, nämlich Sicherheit für die Betroffenen. Wer Opfer einer Sexualstraftat geworden ist, der darf sich in dieser Situation nicht auch noch mit den Kosten konfrontiert sehen. Genau hier setzt unser Dringlichkeitsantrag an. Genau dazu bitten wir für diesen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von FREIEN WÄHLERN und CSU um Ihre Zustimmung. Wir wollen, dass diese Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat künftig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dafür soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene einsetzen. Weil es sich hier klar um Maßnahmen des Opferschutzes im gesamtgesellschaftlichen Interesse handelt, soll auch geprüft werden, ob das mit der Finanzierung aus Bundesmitteln unterstützt werden kann. Zugleich appellieren wir an die privaten Krankenversicherungen, ihre Leistungskataloge anzupassen; denn Hilfe für Betroffene darf weder vom Alter noch vom Versicherungsstatus abhängen. Opferschutz bedeutet nicht nur gute Worte, Opferschutz bedeutet, faktische Lücken im System zu schließen. Genau das tun wir mit diesem Dringlichkeitsantrag. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für unseren Antrag. Den Nachzieher der SPD lehnen wir ab, da darin verschiedenste Punkte auf einen Haufen geworfen werden. Zwei Punkte haben wir in unserem Dringlichkeitsantrag. Bei einem weiteren Punkt im SPD-Dringlichkeitsantrag wird das Selbstverwaltungsrecht der Landesärztekammer missachtet. Daher lehnen wir den Nachzieher der SPD ab und bitten um Unterstützung für unseren gemeinsamen Koalitionsantrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
