Kerstin Celina
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! In einem Punkt sollten wir uns heute wirklich alle einig sein: Wenn eine Frau vergewaltigt wurde oder wenn ihr K.-o.-Tropfen eingeflößt wurden und sie nicht einmal weiß, was genau passiert ist, dann verdient sie jede erdenkliche Unterstützung unserer Gesellschaft. Doch bis vor wenigen Jahren war die Realität eine andere. Frauen, die zum Zeitpunkt der Tat älter als 22 Jahre alt waren, mussten die "Pille danach" selbst bezahlen und häufig auch noch die Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten. Das bedeutet: Nach der Tat kam die Rechnung, und das Opfer bezahlte für die medizinische Behandlung des Schadens, den ihr der Täter zugefügt hatte. Eine junge Münchnerin – Sie haben es gehört – hat uns mit einer Petition auf dieses Unrecht aufmerksam gemacht, und sie musste genau diese Erfahrung machen. Sie erfuhr nach einer Vergewaltigung, dass die Kosten für die "Pille danach" und für die labormedizinischen Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten in vielen Fällen nicht von den Kassen übernommen werden. Damals galt die "Pille danach" nach einer Vergewaltigung als familienpolitische Leistung mit einer engen Altersgrenze. Die Rechtsauffassung war, das Opfer könne sich ja die Kosten später vom Täter zurückholen. Ich sage ganz klar: Das war himmelschreiendes Unrecht! Das war kein Opferschutz; das war eine zweite Demütigung! (Beifall bei den GRÜNEN) Wir haben damals diese Petition hier im Landtag beraten und schließlich gemeinsam unterstützt. Und dann, am 10. Februar 2025, meldete die "Tagesschau": Frauen, die vergewaltigt wurden, müssen die "Pille danach" künftig nicht mehr selbst bezahlen. Die Altersgrenze von 22 Jahren wurde gestrichen, die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Dieses Gesetz wurde von SPD, GRÜNEN und FDP im Bundestag beschlossen, und zwar lange nach dem Bruch der Ampel und übrigens ohne die Stimmen der damaligen Oppositionsparteien CDU und CSU. Ich möchte an dieser Stelle den zuständigen Politiker:innen in den Ampel-Fraktionen ausdrücklich Dank sagen, dass sie dieses bis dahin geltende himmelschreiende Unrecht an Frauen im Fall der "Pille danach" beendet haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Damals waren CDU und CSU im Bundestag mit dem gleichen Ziel unterwegs. Ich bin aber froh, dass wir die entscheidende erste Gesetzesänderung beschlossen haben; denn die von uns beschlossene Formulierung in dem Gesetz, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion damals leider nicht mitbeschlossen hat, ist die weitergehende Formulierung. Die Kostenübernahme gilt jetzt nämlich nicht erst dann, wenn eine Vergewaltigung nachgewiesen worden ist, sondern schon dann, wenn Hinweise auf eine Sexualstraftat bestehen. Das ist ein wichtiger Unterschied; denn gerade nach den Fällen mit K.-o.-Tropfen wissen Betroffene oft gar nicht, was genau passiert ist. Deswegen gilt für uns klar: Opferschutz beginnt beim Verdacht auf eine Sexualstraftat und nicht erst nach dem Beweis für das Vorliegen einer Straftat. Dieses Prinzip müssen wir jetzt bei dem zweiten Schritt, den wir gemeinsam erreichen wollen, konsequent weiterführen; denn wir haben immer noch eine Lücke in der Gesetzgebung: Die Kosten für Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten werden häufig noch immer nicht von den Krankenkassen übernommen, wenn sie präventiv erfolgen, also noch vor dem Ausbrechen der Krankheit. Das bedeutet, dass eine Frau, die missbraucht oder möglicherweise missbraucht wurde, teilweise mehrere Hundert Euro zahlen muss, um schnellstmöglich medizinische Gewissheit zu bekommen, ob sie mit einer Krankheit angesteckt oder geschwängert wurde. Deshalb unser Appell: Lassen Sie uns im Bundestag gemeinsam dafür arbeiten, dass die Kosten für Laboruntersuchungen, wie bereits für die "Pille danach", bei Sexualstraftaten übernommen werden, und zwar bereits bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat. Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion mit diesen Hinweisen auf die gemeinsamen Gesetzgebungsschritte zu und wollen damit auch die Botschaft senden, dass uns eine gemeinsame Regelung mit maximalem Opferschutz wichtig ist. (Beifall bei den GRÜNEN)
