Ruth Waldmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Diese Woche war der Internationale Frauentag. Im ganzen Land gab es dazu interessante Initiativen. Viele von ihnen waren fraktions- und parteiübergreifend. Das ist auch gut so; denn es geht gerade darum, für die Frauen Partei zu ergreifen, ihre Situation zu sehen und ihre Rechte zu stärken. Deswegen ist es auch gut, dass wir heute gleich zwei Dringlichkeitsanträge diskutieren, die sich mit dem wirklich immens wichtigen Thema des Gewaltschutzes befassen. Vor einem Jahr hat der Bundestag noch unter der vorigen Regierung das Gewalthilfegesetz beschlossen, mit dem sich der Bund erstmals an der Regelfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen beteiligt. Der Bund stellt den Ländern dafür in den nächsten zehn Jahren 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist wirklich substanziell. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Bis zum Jahr 2032 wird es dann einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder geben. Dieses Gewalthilfegesetz ist wirklich ein Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern. Ich finde es ein bisschen schade, dass er in diesem Antrag nicht vorgekommen ist. Aber wir erwähnen es ja auch sehr gerne. Der Bund stellt also erhebliche Mittel zur Verfügung. Es kommt jetzt darauf an, in Bayern die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Der Bedarf an Schutzplätzen und qualifizierter Beratung ist seit Jahren viel größer, als aufgenommen werden kann. Viele, viel zu viele Frauen, die gewaltbetroffen sind, finden derzeit keinen sicheren Zufluchtsort. Dieses neue Gesetz schafft nun eine Rechtsgrundlage und Planungssicherheit. Jetzt ist Bayern am Zug. Die Bundesländer müssen bis Ende dieses Jahres eine Ausgangsanalyse und eine Entwicklungsplanung vorlegen sowie ein Finanzierungskonzept aufstellen. Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder zur Sicherstellung ausreichender und niedrigschwelliger Schutz- und Beratungsangebote verpflichtet. Unser Land steht also vor großen Herausforderungen. Die Umsetzung muss zügig, natürlich bedarfsgerecht und mit einer verlässlichen Finanzierung gestaltet werden; denn der Schutz der Frauen ist eine zentrale gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, allen Betroffenen wirksame Unterstützung zu garantieren. Jetzt ist es aber so, dass sich die Träger der Frauenhäuser, der Beratungsstellen und der Täterarbeit bereits besorgt zu Wort gemeldet haben, weil im aktuellen Finanzansatz – die Haushaltsberatungen stehen ja bevor – nur 29,7 Millionen Euro für Bayern ab dem Jahr 2027 drinstehen. Das reicht nicht aus. Wir müssen die Strukturen aber jetzt schaffen. Noch einmal: Der Rechtsanspruch entsteht jetzt. Es müssen jetzt die Voraussetzungen in Bayern dafür geschaffen werden. (Beifall bei der SPD) Damit befasst sich unser Dringlichkeitsantrag. Wir bitten um Zustimmung. Im Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER geht es ebenfalls um ein wichtiges Thema, nämlich um die Kosten für die Tests auf Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten nach Missbrauch oder Vergewaltigung. Wir unterstützen das. Ihr Anliegen ist richtig. Es gehört aber noch etwas dazu. Sie schreiben in der Überschrift recht vollmundig: "Internationaler Frauentag: Voller Schutz statt halber Maßnahmen – Betroffene nach Sexualstraftaten nicht allein lassen!". Man muss dann aber dazu sagen, dass noch etwas dazugehört. Es gehört auch dazu, dass wir ausreichend medizinische Versorgung nach Schwangerschaftsabbrüchen im ganzen Land haben, insbesondere dann, wenn es um solche Fälle von Vergewaltigung oder Missbrauch geht. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Außerdem bedarf es eines umfassenden Gewaltschutzprogramms, eines flächendeckenden Ausbaus von Frauenschutzplätzen sowie Beratungsangeboten. Das alles gehört zum vollen Schutz auch dazu. Wir unterstützen Ihren Dringlichkeitsantrag gerne und hoffen auf Ihre Zustimmung für unsere Maßnahmen. (Beifall bei der SPD)
