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Andreas Schalk

CSU 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat Staatsminister Florian Herrmann bei der Einbringung am 29.10.2025 im Plenum Folgendes gesagt: "Wir bauen Hürden ab, geben Freiräume zurück und schaffen Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Unternehmen. Der entscheidende Grundgedanke ist: weniger Staat, mehr Eigenverantwortung." Wir stellen nach der Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen fest: Das ist gelungen. Nach den ersten drei Modernisierungsgesetzen verabschieden wir heute also das vierte. Es betrifft neben dem Bayerischen Landesplanungsgesetz auch die Bereiche des Berichts- und Evaluationswesens sowie den Begriff "Stand der Technik", der als ein besonders wichtiger Aspekt in diesem Gesetz behandelt wird. Erstens. Ich komme zunächst auf die Vereinfachung der Landesplanung zu sprechen. Mit diesem Thema sorgen wir für schnellere und einfachere Verfahren – zum Beispiel beim Thema Energieprojekte und auch im Wohnungsbau. Wir verkleinern den Landesplanungsbeirat. Ich denke, auch das ist ein richtiger Schritt; denn auch ein Gremium muss seine Arbeitsfähigkeit erhalten. Ein kleineres Gremium kann schneller und kompakter arbeiten. An den Rechten der Verbände ändert sich dadurch nichts. Bei der Aufstellung der Regionalpläne sind sie nach wie vor beteiligt. Zweitens streichen wir überbordende Berichtspflichten. Ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt. Es werden zum Beispiel im Bereich der Gleichstellung, zur Lage der Natur und auch im Mittelstandsbereich – ein Bereich, der mir persönlich sehr am Herzen liegt – Berichte gestrichen. Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen: Ein Thema ist deswegen wichtig, aber ich brauche nicht einen verpflichtenden Bericht, um ein Thema wichtig zu finden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Es ist bedeutsam, das zu erwähnen; denn viele dieser regelmäßigen Berichte, die wir in den Gesetzen geregelt haben, sind zwar gut gemeint. Sie sind sicherlich auch irgendwann mit einem guten Grund eingeführt worden; aber wir stellen fest: Sie binden in den Verwaltungen enorme Kapazitäten. Ehrlich gesagt läuft es in vielen Bereichen so, dass ein Bericht mit wahnsinnig viel Arbeit verfasst wird. Dann lesen einige wenige Verwaltungsbeamte diese Berichte und heften die hoffentlich gelesenen Berichte am Ende des Tages einfach ab. Damit ist am Ende des Tages mit viel Arbeit wenig Nutzen entstanden. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, diese turnusgemäßen und gesetzlich verpflichtenden Berichte zurückzufahren und viele von ihnen abzuschaffen. Der Landtag kann trotzdem Berichte einfordern. Behörden können trotzdem Berichte erstellen. Eine Voraussetzung ist immer: Er muss sinnvoll sein und notwendig sein. Man sollte einen pragmatischen Ansatz haben und hinterfragen: Warum brauche ich jedes Jahr oder alle zwei Jahre einen bestimmten Bericht? – Wenn er in einer aktuellen Lage niemanden interessiert, dann braucht man einen solchen Bericht nicht zu erstellen. Solche Berichte binden nur Kräfte. Wir sollten Berichte dort erstellen, wo sie sinnvoll sind und wo sie uns im Landtag bei der Entscheidungsfindung unterstützen können; aber eben nicht dort, wo es einfach nur eine Formalie zu erfüllen gibt. Deshalb reduzieren wir dort den Aufwand für die Verwaltungen. Ein dritter Aspekt ist der gerade erwähnte Begriff "Stand der Technik", auf den im Landesrecht an etwa dreißig Stellen verwiesen wird. Wir streichen dort diesen Hinweis. Das ist auch richtig. Der Verweis auf den Stand der Technik klingt unglaublich modern, zeitgemäß und schlüssig. Er führt aber zu einem erheblichen Anpassungs- und Verschärfungsdruck. Vor allem führt dieser Verweis dazu, dass Institutionen Politik machen können. Ich mache das den Betreffenden gar nicht zum Vorwurf. Wenn jedoch ein höherer Standard als Stand der Technik definiert wird – das tut beispielsweise der VDI –, wird damit eine Folge ausgelöst, zum Beispiel dass sich Kommunen bei Beschaffungsvorgängen daran orientieren müssen. Damit wird natürlich Wirtschaftspolitik betrieben, die häufig nicht im Sinne der Bürger und der öffentlichen Kassen ist. Deshalb sollten wir hier zurückrudern. (Beifall bei der CSU) Die Kostensteigerungen und Verfahrensverlängerungen, die der Verweis auf den Stand der Technik in der Praxis mit sich bringt, sind nicht mehr zeitgemäß und auch nicht sinnvoll. Oftmals ist die Vorgängergeneration nicht schlecht. Ein Gerät, das drei oder vier Jahre alt und erprobt ist, ist unter Umständen sogar besser als ein Gerät auf dem allerneuesten Stand. Wir schaffen somit große Vorteile für unsere Kommunen. Wir unterstützen und entlasten damit unsere Kommunen spürbar. Natürlich gibt es kein Verbot, den Stand der Technik als Maßstab zu nehmen. Das bleibt aber eine Entscheidung der Kommunen, wie sie das handhaben wollen. Künftig wird diesbezüglich kein Zwang mehr ausgeübt. "Kein Zwang" bedeutet auch, dass nicht mehr der technische Maximalstandard erfüllt werden muss. Damit können ebenfalls erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Meine Damen und Herren, mit dem Vierten Modernisierungsgesetz gehen wir weiterhin volle Kraft voraus beim Thema Bürokratieabbau. Wir haben einen Entbürokratisierungsturbo in Bayern gezündet. Das Gesetz wird, wie seine Vorgängergesetze, die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung erheblich entlasten. In der Bewertung der Änderungsanträge, die zu diesem Gesetz eingereicht wurden, haben wir daraus für dieses Gesetz keine Verbesserungen erkennen können, sondern nur Verwässerungen. Deswegen haben wir diese Änderungsanträge zum Großteil abgelehnt. Dem Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt, stimmen wir voller Überzeugung zu, weil wir ihn für richtig und für notwendig halten. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir damit einen großen Schritt in Richtung Bürokratieabbau gehen – konkret, wirksam und pragmatisch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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