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Franc Dierl

CSU 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der AfD zur Streichung der 30-Prozent-Quote für den ökologischen Landbau im Bayerischen Naturschutzgesetz. Ich sage eines zu Beginn ganz klar: Dieser Gesetzentwurf bleibt auch nach der Ausschussberatung und nach Ihren Ausführungen, Herr Kollege Mannes, das, was er von Anfang an war: kurzsichtig, rückwärtsgewandt und ohne Perspektive für die Zukunft unserer Landwirtschaft und unserer Natur; denn er richtet sich gegen einen der wichtigsten gesellschaftlichen Konsense der letzten Jahre in diesem Staat in Bayern: gegen das Volksbegehren Artenvielfalt und das daraus entstandene Volksbegehren Plus. Meine Damen und Herren, im Jahr 2019 haben 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Volksbegehren unterschrieben. Das waren 18 % aller Wahlberechtigten. Das war kein Randthema, das war ein klarer gesellschaftlicher Auftrag. Dieser Auftrag lautete: Schützt unsere Natur, schützt unsere Artenvielfalt, aber tut es gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie! Genau deshalb hat der Bayerische Landtag damals den Dreischritt beschlossen: annehmen, verbessern und versöhnen. Aus diesem Dreischritt ist das Volksbegehren Plus entstanden, ein gemeinsamer Gesellschaftsvertrag für mehr Artenschutz in Bayern. Heute, sechs Jahre später, sehen wir: Dieser Weg funktioniert. Über 140 Maßnahmen wurden seitdem auf den Weg gebracht. Rund 80 % davon sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Allein im Umweltbereich wurden über 100 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für Biodiversität und Artenschutz bereitgestellt. Wir haben Gewässerrandstreifen geschaffen. Wir bauen einen Biotopverbund aus. Wir stärken Streuobstwiesen, Blühflächen und Heckenstrukturen. Das Ziel für den Biotopverbund von 10 % im Offenland wurde bereits erreicht. Bis 2030 sollen es mindestens 15 % sein. Lieber Herr Mannes, das ist keine Symbolmaßnahme; das ist konkrete, messbare Umweltpolitik. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, ein entscheidender Erfolgsfaktor dieses Weges ist unsere Landwirtschaft. Unsere Bäuerinnen und Bauern setzen die Maßnahmen mit großem Engagement um. Sie legen Blühflächen an, sie pflegen Kulturlandschaften, sie schützen Lebensräume, und sie tun das nicht aus Zwang, sondern weil sie ganz genau wissen: Artenschutz ist auch Zukunftsschutz für unsere Landwirtschaft. Deshalb sagen wir ganz klar: Die Landwirtschaft ist nicht Teil des Problems, sie ist ein ganz zentraler Teil der Lösung. Wer versucht, Landwirte gegen den Naturschutz auszuspielen, löst keine Probleme; er schafft neue. Bayern ist heute bereits Vorreiter beim ökologischen Landbau in Deutschland. Über 420.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen werden ökologisch bewirtschaftet. Rund 12.000 Betriebe arbeiten nach ökologischen Standards. Damit steht mehr als jeder dritte Ökobetrieb Deutschlands in Bayern. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Der Freistaat unterstützt den Ökolandbau jährlich mit rund 110 Millionen Euro, mit unseren Ökomodellregionen, mit dem Öko-Board Bayern und mit der Strategie "BioRegio 2030", die auf Regionalität, Vermarktung und Qualität setzt. Ja, der Anteil liegt derzeit bei etwa 15 %. Das Ziel von 30 % bis 2030 ist ambitioniert; das ist uns klar. Aber ambitionierte Ziele sind nichts Schlechtes. Sie geben Orientierung, sie setzen Anreize, und sie schaffen Planungssicherheit. Die AfD behauptet nun, dieses Ziel sei unrealistisch und müsse deshalb aus dem Gesetz gestrichen werden. Begründet wird das mit Inflation, verändertem Konsumverhalten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand bestreitet, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit äußerst anspruchsvoll sind. Aber daraus die Konsequenz zu ziehen, langfristige Ziele aufzugeben, wäre genau der falsche Weg. Gerade die Krisen der letzten Jahre haben doch gezeigt, wie wichtig regionale und vor allem stabile Lebensmittelproduktion ist. Pandemie, Energiepreise und geopolitische Konflikte – wir erleben es gerade wieder ganz deutlich – haben uns vor Augen geführt und führen uns drastisch vor Augen, wie verletzlich globale Lieferketten sein können. Wer jetzt unsere eigenen Ambitionen bei nachhaltiger Landwirtschaft reduzieren will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was er behauptet erreichen zu wollen: mehr Abhängigkeit von Importen, mehr Druck auf Umweltressourcen, weniger regionale Wertschöpfung. Das kann nicht unser Ziel sein. Natürlich müssen wir realistisch bleiben. Natürlich müssen wir ganz genau hinschauen, wie sich Markt-, Nachfrage- und Produktionsbedingungen entwickeln. Aber Realismus bedeutet doch nicht, Ziele einfach zu streichen. Realismus bedeutet, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, mit Landwirten, mit der Wissenschaft und der Forschung, mit Naturschutz und Wirtschaft. Genau deshalb setzen wir weiterhin auf den Ansatz des Volksbegehrens Plus: fördern und fordern. Wir unterstützen die Betriebe, wir investieren in Beratung, Forschung und Ausbildung. Der ökologische Landbau ist inzwischen auch stärker in den Lehrplänen der landwirtschaftlichen Schulen verankert. Das zeigt: Wir denken landwirtschaftlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verantwortung für Natur und Landwirtschaft, der Schutz der Artenvielfalt ist keine ideologische Frage. Er ist eine Frage der Verantwortung. Unsere Böden, unsere Gewässer und unsere Kulturlandschaft sind Grundlage unserer Landwirtschaft und unseres Wohlstandes. Wenn Arten verschwinden, wenn Böden erodieren, wenn Ökosysteme aus dem Gleichgewicht geraten, dann hat das am Ende auch wirtschaftliche Folgen. Naturschutz und Landwirtschaft stehen deshalb nicht im Gegensatz, sie gehören unabdingbar zusammen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Volksbegehren Plus war ein historischer Moment für Bayern: ein Moment, in dem Gesellschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Politik zusammengekommen sind. Ein gemeinsamer Vertrag für mehr Artenvielfalt – dieser Weg hat sich bewährt, und wir werden ihn ganz gewiss weitergehen. Der Gesetzentwurf der AfD stellt diesen Konsens in Frage. Er würde einen ganz wichtigen Baustein dieses Ansatzes einfach aus dem Gesetz streichen. Das ist weder notwendig noch sinnvoll. Deshalb lehnt die CSU-Fraktion diesen Gesetzentwurf in dieser Form komplett ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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