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Roswitha Toso

FREIE WÄHLER 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt – so ein Zitat von Gustav Heinemann. Für die FREIEN WÄHLER sind gehörlose, blinde oder Menschen mit Beeinträchtigung nicht die Schwächsten, sondern ein gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft mit besonderen Stärken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Deshalb stellen sich die Regierungsfraktionen schon länger die Frage: Wie schaffen wir es, den Gehörlosen in Bayern eine wirklich gleichberechtigte und würdige Teilhabe zu gewährleisten? Ich möchte eines deutlich sagen: Die Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern ist für uns unumgänglich und eine Frage der Gerechtigkeit. Dafür kämpfen wir FREIE WÄHLER innerhalb der Regierungskoalition seit vielen Jahren. Wir wissen um die täglichen Hürden, von denen gehörlose Menschen betroffen sind. Wir wissen, dass gehörlose Menschen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung haben, wenn sie ihren Alltag bestreiten. Gerade im privaten Bereich entstehen große Kosten, die einer echten Teilhabe im Wege stehen, etwa durch Übersetzerleistungen. Hier bieten weder das Bundesteilhabegesetz noch die Eingliederungshilfe einen entsprechenden Ausgleich. Diese Versorgungslücke ist uns schmerzlich bewusst. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag klar zum Einstieg in das bayerische Gehörlosengeld bekannt. Wir teilen also die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, und wir sind zuversichtlich, dass seine Einführung kommen wird; denn es ist nicht gerecht, wenn wir den gehörlosen Menschen in unserem Land die Unterstützung verweigern, die wir etwa den sehbehinderten Menschen selbstverständlich zukommen lassen. Die Einmalzahlungen, wie es sie schon einmal zu Corona-Zeiten gab, dürfen nur ein Einstieg und Anfang sein. Wir brauchen eine dauerhafte Leistung, einen festen Platz im bayerischen Sozialsystem. Ein bayerisches Gehörlosengeld braucht ein tragfähiges Gesamtkonzept, damit es funktionieren kann. Damit die Leistung dauerhaft gesichert ist, muss die Finanzierung seriös und nachhaltig sein. Nur unter diesen Kriterien können wir etwas für unsere Gehörlosen in Bayern erreichen, was auch Bestand hat und langfristig hilft. Wir haben das Ziel vor Augen, aber wir wollen es richtig machen. Schweren Herzens lehnen wir also dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt ab. Seriöse Politik bedeutet, dass Leistungen nicht nur versprochen, sondern auch dauerhaft finanziert und rechtssicher umgesetzt werden. Der Entwurf und der zugehörige Änderungsantrag scheitern leider an der Realität. Die vorgeschlagene Höhe von 60 % des Blindengeldes ist im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich zu hoch gegriffen. Der auszuzahlende Betrag übertrifft sowohl die Forderung der Gehörlosenverbände von 50 % als auch Deutschlands höchstes Gehörlosengeld von 182 Euro, wie es in Berlin gezahlt wird. Die Kosten werden im Entwurf auf 50 Millionen Euro geschätzt, was, wie schon früher erklärt, ein deutlich zu niedriger Ansatz ist. Es ist eine Frage der haushaltspolitischen Verantwortung. Wir können keine neue dauerhafte Leistung einführen, die so angelegt ist, dass sie in zwei Jahren wieder gestrichen werden müsste. Wir brauchen ein handwerklich gut gemachtes Gesetz, mit einem tragfähigen Gesamtkonzept. Deshalb möchte ich nochmals ein klares Wort an alle Betroffenen richten: Das Gehörlosengeld wird kommen. Wir sind nicht untätig, sondern entwickeln eine nachhaltige Finanzierung, um dauerhaft zu helfen. Wir wollen verwaltungstechnisch vorbereitet sein und der Behörde die nötige Vorlaufzeit geben. Wir wollen, dass Sie, liebe Gehörlose, auch in finanzieller Hinsicht dieselbe Wertschätzung erfahren wie Menschen mit Sehbehinderung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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