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Peter Wachler

CSU 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der französische Philosoph Montesquieu hat einmal gesagt: Gleichheit besteht nicht darin, dass alle dasselbe haben, sondern darin, dass jeder das bekommt, was zu ihm passt. – Und genau darum geht es heute. Die SPD-Fraktion will Mariä Himmelfahrt künftig in ganz Bayern zu einem gesetzlichen Feiertag machen. Das klingt zunächst eigentlich ganz toll. Das klingt nach Gleichbehandlung. Aber wenn man genauer hinschaut, dann merkt man ganz schnell: Dieser Gesetzentwurf löst kein echtes Problem, sondern er schafft vielmehr neue Probleme. Die geltende Regelung ist weder zufällig noch unklar, sondern sie ist bewusst so gestaltet, Frau Kollegin. Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gilt Mariä Himmelfahrt dort als gesetzlicher Feiertag, wo die katholische Bevölkerung in der Mehrheit ist. Das betrifft aktuell 1.708 von 2.056 Gemeinden bei uns im Freistaat. Diese Regelung ist klar und transparent. Sie hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Ihre Grundlage – das haben wir heute schon gehört – ist der Zensus, also eine objektive statistische Erhebung. Das Landesamt für Statistik stellt ganz klar fest, wo die konfessionellen Mehrheitsverhältnisse liegen. Die Kommunen erhalten diese Informationen auch immer rechtzeitig. Es ist weder willkürlich noch bürokratisch kompliziert, sondern ein nachvollziehbares und vor allem ein rechtssicheres Verfahren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die SPD spricht hier von "Bürokratie". Ich dagegen sehe eher das Gegenteil; denn die bestehende Regelung ist ein einfaches und automatisiertes System. Die Daten werden ohnehin im Rahmen des Zensus erhoben. Daraus ergibt sich der Feiertagsstatus. Es gibt keine zusätzlichen Verfahren und keine politischen Einzelfallentscheidungen. So hat jede Kommune Rechtssicherheit. Wenn wir dagegen einen landesweiten Feiertag einführen würden, dann schaffen wir neue Folgen für Betriebe, Verwaltungen, Schulen, den öffentlichen Dienst und natürlich auch für die Wirtschaft. Damit bin ich bei einem ganz wichtigen Punkt. Die Feiertage – ich glaube, darin sind wir uns alle einig – sind wertvoll. Sie sind zum einen Ausdruck unserer Kultur und unserer christlichen Tradition; sie sind zum anderen auch arbeitsfreie Tage mit ganz realen wirtschaftlichen Auswirkungen. Bayern hat heute bereits die meisten gesetzlichen Feiertage in Deutschland: 12 gelten landesweit, in katholischen Regionen sogar 13. In Augsburg sind es sogar 14. Das ist Ausdruck unserer Tradition, aber auch das Ergebnis eines ganz bewussten Maßhaltens, meine Damen und Herren. Jeder zusätzliche Feiertag bedeutet Produktionsausfälle, bedeutet eine geringere Wertschöpfung und zusätzliche Kosten für Unternehmen, die ihre Beschäftigten an diesem Tag weiterhin bezahlen müssen. Gerade für die Industrie, den Handel und die Dienstleistungen ist das ein ganz relevanter Faktor. In einer Zeit erheblicher wirtschaftlicher Unsicherheiten sollten wir uns sehr gut überlegen, ob wir die Zahl der gesetzlichen Feiertage wirklich weiter erhöhen wollen. Selbst die Vbw warnt davor, immer neue arbeitsfreie Tage einzuführen; denn wirtschaftliche Stärke entsteht eben nicht durch weniger Arbeit, sondern durch eine kluge Balance zwischen Tradition auf der einen und Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt wird in dieser Debatte oft übersehen: Selbst dort, wo Mariä Himmelfahrt kein gesetzlicher Feiertag ist, bleibt der religiöse Charakter dieses Tages trotzdem geschützt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nämlich zur Teilnahme an einem Gottesdienst ihrer Arbeit fernbleiben. Das zeigt: Unser Feiertagsrecht respektiert den Glauben auch dort, wo kein arbeitsfreier Tag besteht. Noch ein Blick über Bayern hinaus; das hilft vielleicht bei der Einordnung: Mariä Himmelfahrt ist in Deutschland überhaupt nur in zwei Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag, nämlich im Saarland, dort im gesamten Land, und in Bayern, dort allerdings nur in den überwiegend katholisch geprägten Gemeinden. In allen anderen Bundesländern ist der 15. August ein ganz normaler Werktag. Die bayerische Regelung ist also keine exotische Sonderlösung. Sie ist vielmehr Ausdruck unserer konfessionellen Geschichte, aber auch unserer regionalen Vielfalt. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Genau diese Vielfalt ist eine unserer großen Stärken hier in Bayern. Bayern ist kein Einheitsstaat der Gleichmacherei. Bayern ist ein Land der Regionen, vom katholisch geprägten Altbayern bis hin zum evangelisch geprägten Franken. Diese Unterschiede sind keine Schwächen; sie sind Teil unserer Identität. Wenn wir jetzt beginnen, religiöse Feiertage nur noch unter dem Gesichtspunkt der Gleichmacherei zu betrachten, dann verlieren sie ihren eigentlichen Sinn; denn Feiertage sind eben nicht einfach zusätzliche Freizeit, sie sind Tage der seelischen Erhebung und der Besinnung. Meine Damen und Herren, so steht es auch in unserer Verfassung. Mariä Himmelfahrt ist ein Hochfest des katholischen Glaubens. An diesem Tag wird an die Aufnahme Marias in den Himmel erinnert. Dieser Tag ist deshalb tief im religiösen Leben vieler Gemeinden verwurzelt. Dort wird dieser Tag gefeiert, dort wird er gelebt, und dort ist dieser Tag auch ein gesetzlicher Feiertag. Die bestehende Regelung respektiert also drei Aspekte zugleich, einmal unsere religiöse Tradition, zum anderen unsere regionale Vielfalt und schließlich unsere wirtschaftliche Vernunft. Die SPD will mit ihrem Gesetzentwurf dagegen Gleichheit schaffen, wo die Vielfalt viel besser funktioniert. Deshalb sage ich ganz klar: Die aktuelle Regelung ist rechtlich tragfähig, kulturell angemessen und vor allem wirtschaftlich verantwortungsvoll. Die CSU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf daher auch in der Zweiten Lesung aus Überzeugung ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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