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Christoph Maier

AfD 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In Zweiter Lesung wird heute der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes beraten. Ziel des Gesetzes ist – übersetzt und um in den Worten der SPD zu sprechen – nichts anderes als: keine AfDler als Schöffenrichter. Doch ich kann die Angst nehmen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung und auch die staatlichen Institutionen sind in Deutschland nicht in Gefahr. Im Verlauf der Beratung konnte uns die SPD auch nicht weiter oder besser erklären, warum ein derartiges Gesetz notwendig ist. Sie hat auch keine Beispiele oder Vorfälle genannt, die es aus aktuellem Anlass begründen würden, eine Änderung herbeizuführen. Bereits jetzt kann vor einer Berufung zum Schöffenrichter die Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geprüft werden. Genauso kann auch die Abberufung eines Schöffenrichters erfolgen, sofern bei diesem Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen sollten. Der Gesetzentwurf ist juristisch also nicht notwendig, da er nichts Neues regeln würde, was nicht bereits geregelt wäre. Er stammt vielmehr aus einer Antragsreihe der SPD unter dem Überbegriff "Keine Verfassungsfeinde" und ist nur einem Bedürfnis geschuldet, nämlich: die Fantasieerzählung von unzähligen Verfassungsfeinden in Deutschland aufrechtzuerhalten. Mit einem Gesetzentwurf dieser Art und weiteren Versuchen versuchen Sie allerdings lediglich, eine Gesinnungskontrolle nach Ihrer Vorstellung durchzusetzen, sei es bei Rechtsreferendaren wie in der Vergangenheit, sei es jetzt bei Schöffenrichtern oder sei es auch ganz allgemein im öffentlichen Dienst. Doch woher kommt auf einmal die große Sorge der SPD? – Sie kommt schlicht und ergreifend daher, dass für die Alternative für Deutschland in absehbarer Zeit die Übernahme von Regierungsverantwortung möglich ist. (Arif Taşdelen (SPD): Gott bewahre!) Ihre einzige Reaktion darauf ist, Bürgerinnen und Bürger in Deutschland oder ganz allgemein Beamte des öffentlichen Dienstes unter Pauschalverdacht zu stellen, sobald sie nicht ins links-rot-grüne Spektrum passen. Beispiel: Kritik an Migrationspolitik oder an der Energiewende reichen dafür bereits aus. Dabei müssen alle Demokraten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26.02.2026 zur Kenntnis nehmen. Es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Alternative für Deutschland nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt werden darf. (Beifall bei der AfD) "Gerichtlich bestätigt" bedeutet für Demokraten, dass sie gerichtliche Entscheidungen akzeptieren. Die damalige Innenministerin Faeser hat ihren Verbotsfanatikern in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Einzig und allein sie hat eine ungeprüfte Mitteilung zur Hochstufung der AfD in einer Pressemitteilung öffentlich gemacht und damit die Situation erst herbeigeführt, sodass ein Gericht nunmehr bestätigt hat, dass die AfD nicht gesichert rechtsextremistisch ist. Das ist für uns als Alternative für Deutschland ein großer Erfolg, und es ist eine krachende Niederlage für das Bundesamt für Verfassungsschutz, für die SPD, für alle Verbotsfanatiker in diesem Land. (Zuruf des Abgeordneten Kristan von Waldenfels (CSU)) Dies ist ein Sieg des Rechtsstaats über die behördliche Willkür und ein Sieg des Willens der Bevölkerung über die Machtinstrumente der Regierungspolitiker. Aber es ist auch eine krachende Niederlage für die Bayerische Staatsregierung; denn der Bayerische Ministerrat hat genau auf Grundlage dieser Hochstufung im Nachgang am 24. Juni 2025 die Alternative für Deutschland in das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufgenommen (Toni Schuberl (GRÜNE): Zu Recht!) und damit alle Mitglieder und Unterstützer, die in den Staatsdienst wollen, gezwungen, ihre AfD-Mitgliedschaft zu offenbaren. Keine Mitgliedschaft muss offenbart werden, wenn man in den Staatsdienst möchte – nur die Mitgliedschaft für die Alternative für Deutschland. (Zuruf des Abgeordneten Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER)) Denen soll nämlich der Zugang zu den öffentlichen Ämtern erschwert oder gar verwehrt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der AfD) Sollte die Staatsregierung die AfD nicht unverzüglich aus diesem Verzeichnis wieder herausnehmen, zeigen Sie den Wählern, dass es Ihnen nicht darum geht, die Verfassung zu schützen, sondern einzig Ihre Macht in den Institutionen. Den Gesetzentwurf der SPD halten wir für vollständig überholt. Es gibt bereits ausreichende Regelungen, Verfassungsfeinde anzugreifen. Die AfD gehört nicht zu Ihrer Kategorie. Sie könnten diesen Gesetzentwurf damit auch zurücknehmen. Wir werden ihn jedenfalls ablehnen. (Beifall bei der AfD)

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