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Alexander Dietrich

CSU 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arnold, wir sind uns in der Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs völlig einig. Ich denke, zumindest bis hier ist es völlig verständlich und selbstverständlich: Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts zu suchen, weder hauptnoch ehrenamtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir halten diesen Gesetzentwurf aber nicht für den richtigen Weg. Es gibt keinen akuten Regelungsbedarf. Herr Arnold, Sie haben es ja selber gerade ausgeführt: Auch das heutige Recht gibt Möglichkeiten, Verfassungsfeinde auf der Richterbank zu verhindern, auch verfassungsfeindliche Schöffen zu verhindern oder sie wieder aus dem Amt zu entfernen. Es macht Sinn, das gesetzlich auch noch einmal klarzustellen. Es ist derzeit tatsächlich aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums abgeleitet. Wenn man das aber tut, dann muss das bundesweit einheitlich geregelt werden, und zwar im Deutschen Richtergesetz. Den Bedarf für eine landesrechtliche Regelung sehen wir nicht. Es gab in der letzten Legislaturperiode bereits – auch das haben wir hier schon diskutiert – einen Gesetzentwurf auf der Bundesebene. Er ist dann aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl der Diskontinuität verfallen. Das Bundesministerium der Justiz wird einen erneuten Gesetzentwurf einbringen, und zwar, wie ich gehört habe, schon bald. Das heißt, wir würden heute eine landesrechtliche Regelung schaffen, mit der wir eine tatsächlich nicht bestehende Regelungslücke schließen wollen und die auch nur wenige Monate Gültigkeit hätte; denn wenn es eine bundesrechtliche Regelung gibt, dann gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht", und die landesrechtliche Regelung wäre obsolet. Wir wollen keine Gesetze verabschieden, die es nicht braucht. Deswegen noch einmal die klare Aussage: Wir teilen die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs. Dieser Gesetzentwurf ist aber nicht der richtige Weg. Wir werden ihn deshalb heute in der Zweiten Lesung ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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