Martin Stümpfig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Firma Neuberger in Rothenburg bei mir im Landkreis Ansbach hat es bereits im zweiten Gewerbegebäude erfolgreich umgesetzt: Unter der Bodenplatte haben sie zahlreiche Erdwärmesonden gebohrt. Das Gebäude wird so über eine Wärmepumpe effizient mit Wärme versorgt. Am ersten Gebäude hat es einwandfrei funktioniert und ist seit Jahren umgesetzt. Dann hat sich die Firma natürlich gedacht: Na ja, wenn wir jetzt das zweite Gebäude auch so machen – wiederum ein großes Gewerbegebäude –, dann wird die Genehmigung doch einfach sein. Tja, hat sie gedacht. Aber wir sind in Bayern, und in Bayern ist das alles kompliziert und bürokratisch aufgeladen. Die Firma musste extra noch einmal, obwohl es nur 50 Meter entfernt ist, eine Probebohrung machen, musste das auswerten lassen. Das bedeutet: Die Bohrmaschinen müssen angefahren werden. Dann sind, wenn man so eine Probebohrung macht, schon einmal 20.000 Euro weg. Dann muss das vom Wasserwirtschaftsamt aufwendig untersucht werden usw. usf. Die Firma hat es durchgezogen. Das Ganze ist jetzt auch installiert. Aber das ist die Praxis in Bayern. Das würde keine andere Firma machen, wenn sie nicht wie die Firma Neuberger ein Ausnahmefall wäre und hier schon positive Erfahrungen hätte. Das ist momentan die Praxis, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss sich dringend ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir könnten in Bayern mit oberflächennaher Geothermie 75 % unseres Wärmebedarfs decken. Das wäre machbar. Was wir momentan haben, ist davon wirklich nur ein Bruchteil. Momentan ist es tatsächlich so: Das Landesamt für Umwelt und das Umweltministerium setzen sich hin, sodass Ende 2025 eine sogenannte Ermöglichungskulisse kommen soll; das ist jetzt auch schon wieder vorbei. Wir sehen daran aber einfach: Es geht wahnsinnig langsam. Baden-Württemberg hat schon seit Jahren einen klaren Auflagenkatalog bei stockwerkübergreifenden Bohrungen; denn das ist nämlich das Problem. Es gibt bei uns an den Wasserwirtschaftsämtern, wenn man da einen Antrag stellt, durchaus auch Zustimmung, sodass man sagt: Ja, Sie dürfen. – Sie dürfen aber halt nur 10 Meter, 20 Meter, 30 Meter tief, bis dann das erste Stockwerk kommt. Darunter dürfen Sie nicht bohren. Das heißt praktisch: Diese Bohrungen sind sehr ineffizient. Man braucht viele Bohrungen. Dann kommt es halt dazu, dass eine Firma wie zum Beispiel Neuberger das nicht hätte realisieren können, weil sie gar nicht den Platz hat. Die kann keine 50 Bohrungen mit 20 Metern Tiefe machen. Die braucht einfach 15 Bohrungen mit 60, 80 Metern Tiefe. Das ist in Bayern bisher nicht machbar. Von daher gesehen: Wir haben das Gleiche schon einmal vor knapp drei Jahren gehabt. Da haben wir hier schon ähnliche Anträge gestellt. Es tut sich einfach gar nichts. Wir sitzen hier wirklich auf einem Schatz. Wir haben hier wirklich eine Wärmflasche. Wir sind aber weiterhin auf Erdgas angewiesen, wir sind weiterhin auf Heizöl angewiesen, weil es die Staatsregierung nicht schafft, dieses Wärmepotenzial im Boden wirklich zu heben. Das ist unser erster Antrag, bei dem es uns darum geht, stockwerkübergreifendes Bohren zu ermöglichen. Unser zweiter Antrag geht dahin, dass man einfach vereinfacht. Uns geht es immer um Bürokratieabbau, uns geht es immer um Vereinfachung. Da ist es zum Beispiel so, dass dieses Anerkennungsverfahren für die Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft unglaublich bürokratisch ist. Wir haben da zum Teil Fälle, dass Profis am Bau, die schon dreißig Jahre lang Brunnen gebohrt haben, jetzt, wenn sie sagen, ich schaffe es am Bau nicht mehr so, ich könnte mir aber vorstellen, dass ich noch ein paar Jahre als Privater Sachverständiger tätig bin, erst einmal umfangreiche Referenzen nachweisen müssen, sodass die dann wirklich sagen: Das Ganze ist mir zu blöd, dann könnt ihr es selber machen. – Das ist momentan die Praxis, sodass wir eben keine Sachverständigen mehr haben. Das muss dringend geändert werden. Unser dritter Antrag empfiehlt: Schaut nach Baden-Württemberg. Dort gibt es zum Beispiel für die Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter regelmäßig einmal im Jahr Fortbildungen. Es wäre schon möglich, wenigstens in den drei kommenden Jahren eine große Fortbildungsveranstaltung für die Wasserwirtschaftsämter zu organisieren. In dem Bereich hat sich sehr viel getan. Der Leitfaden stammt aus dem Jahr 2012; er ist jetzt 13, bald 14 Jahre alt. Es gibt neue Möglichkeiten wie die sogenannte Magnetdotierung und das sogenannte EGRT-System. Das sind tolle neue Errungenschaften. Bei den Wasserwirtschaftsämtern ist das aber leider noch nicht angekommen. In Bayern soll es jetzt Pilotprojekte geben. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Stümpfig, Ihre Redezeit ist zu Ende.
