Rene Dierkes
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN trägt den pathetischen Titel "Kein Aussitzen mehr: Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter konsequent und zügig umsetzen!", und genauso klingt auch der Inhalt: empört, empörungsbereit und hypermoralisch. Aber was sich hinter dieser Fassade verbirgt, ist in Wahrheit ein weiterer Frontalangriff auf den Justizvollzug und damit auch auf unseren Rechtsstaat. Beginnen wir mit dem Fundament des Antrags der GRÜNEN. Die sogenannte Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist kein staatliches Organ im Sinne unserer Verfassungsordnung. Sie ist kein Gericht und keine Behörde mit Durchgriffsrechten, sondern ein externes, akademisch und zivilgesellschaftlich besetztes Gremium, dessen Empfehlungen keinerlei normative Bindungswirkung entfalten. Wer nun wie die GRÜNEN dennoch deren Empfehlungen in Gesetzesform gießen will, erhebt ein politisch selektives Gremium sogenannter Experten über die parlamentarische Gesetzgebung. Das ist nicht nur ein Bruch mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung, sondern auch mit dem Demokratieprinzip – eben typische Klientelpolitik der GRÜNEN. Die GRÜNEN tun hier außerdem so, als wäre Bayern in permanente Menschenrechtsverletzungen verstrickt und als herrschten in unseren Justizvollzugsanstalten Guantanamo-artige Verhältnisse. Doch das Gegenteil ist der Fall: Bayern erfüllt bereits heute sämtliche internationalen Verpflichtungen aus der UN-Antifolterkonvention. Unsere Justizvollzugsanstalten arbeiten unter erheblichem personellen und organisatorischen Druck, oft am Rande der Belastungsgrenze, aber doch in größter Professionalität. Wer diesen Anstalten pauschal Systemversagen unterstellt, betreibt Rufmord am Justizvollzug aus sicherem Abstand im Elfenbeinturm und aus den wohltemperierten Plenarsesseln heraus. Was finden die GRÜNEN nun konkret an dem Antrag? – Sie wollen zunächst einmal ein gesetzliches Verbot sogenannter Glaskäfige. Gemeint sind damit besondere Hafträume, in denen hochgefährliche und suizidgefährdete Gefangene untergebracht werden, nicht aus Schikane, sondern zur Gefahrenabwehr. Wer das verbieten will, dem geht es nicht um Menschenrechte, sondern um eine Machtdemonstration gegenüber dem Staat. Das ist eine gefährliche Romantisierung der Gefangenen als Opfer und eine Perfidie gegenüber dem Vollzugspersonal, das tagtäglich Leib und Leben riskiert. Des Weiteren fordern die GRÜNEN, den Arrest als Disziplinarmaßnahme auf 14 Tage zu begrenzen. Die GRÜNEN unterstellen dabei schlicht, längerer Arrest sei per se unmenschlich. Doch das Gegenteil ist der Fall: Disziplinarischer Arrest ist das schärfste, aber notwendige Instrument zur Aufrechterhaltung von Ordnung, gerade im Hinblick auf die zunehmende Gewalt gegen Personal und Mitgefangene. Wer dieses Instrument entschärft, befördert Chaos. Besonders aufschlussreich ist auch die Forderung, bei der Videoüberwachung in besonders gesicherten Hafträumen die Toilettenbereiche zu verpixeln. Mit anderen Worten soll der Staat sehenden Auges wegschauen, wenn suizidgefährdete oder gefährliche Personen sich selbst oder andere verletzen könnten. Hier wird die Privatsphäre der Gefangenen über den Schutz des Lebens gestellt. Das ist keine Ethik, das ist moralischer Narzissmus. Ebenso absurd ist die Vorstellung, dass Drogentests künftig nicht mehr unter Selbstkontrolle stattfinden sollten. Stattdessen sollen, wenn es nach den GRÜNEN geht, alternative Verfahren angeboten werden, inklusive einer Wahlfreiheit für den Betroffenen. Merken Sie noch etwas? Wir reden hier nicht über ein medizinisches Wunschkonzert, sondern über den Strafvollzug. Wer aus Sicherheitsgründen kontrolliert wird, muss diese Kontrolle auch spüren. Das ist keine Schikane, sondern funktioneller Bestandteil eines rechtsstaatlich funktionierenden Strafvollzugs. Dann wird im Antrag noch die berüchtigte Forderung erhoben, die Empfehlungen der Nationalen Stelle konsequent und zügig umzusetzen. – Nein, meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat lässt sich nicht per Druck zur Eile zwingen. Ein Rechtsstaat prüft und wägt ab. Er vergleicht Interessen und entscheidet auf Grundlage von Gesetz und Verfassung und nicht nach der Dramaturgie öffentlichkeitswirksamer, gutmenschlicher Empörungskampagnen. Wir als AfD stehen für einen Strafvollzug, der gerecht, aber klar ist, der menschlich bleibt, aber sich nicht zum Spielball ideologisch aufgeladener Vorschläge machen lässt. Die GRÜNEN fordern, was sie am Ende nicht verantworten müssen, und das auf dem Rücken der Justizvollzugsbediensteten. Wir lehnen den Antrag daher ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Das Wort hat Herr Kollege Martin Scharf für die FREIEN WÄHLER.
