Alex Dorow
Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Wir sprechen heute über besagten Antrag der SPD. Lieber Kollege Rinderspacher, ich sage vorab: Ich halte die Zielsetzung des Antrags ausdrücklich für richtig, und ich halte auch die zugrunde liegende Analyse für richtig. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Ah!) – Ja, und das aus gutem Grund. Ich halte den Antrag selbst in dieser Form entweder für überflüssig oder für nicht konsistent. Ich will begründen, warum: Die Entwicklung der Social-Media-Plattformen in den letzten Jahren ist – da sind wir uns einig – bedenklich. Diese gezielte Desinformation, von der wir gerade gesprochen haben, ist aber definitiv nichts Neues mehr. Die Herausforderungen in diesem Bereich werden größer, und zwar in einer Art und Weise, dass ihnen mit einem Antrag dieser Art nicht beizukommen ist. Ich will begründen, warum: Wir teilen die Zielsetzung, Desinformation wirksam zu bekämpfen und demokratische Prozesse zu schützen. Die Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, halten wir aber entweder nicht für sinnvoll oder aber für nicht erforderlich. Schon heute stehen umfangreiche, differenzierte und wirksame Instrumente zur Verfügung. Erstens möchte ich das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz nennen. Das wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags bereits jetzt auch gegen hybride Bedrohungen tätig. Hierzu gehören ausdrücklich auch Desinformationen, sofern sie beispielsweise von einem fremden Staat verbreitet werden, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat oder auch einen Staatenverbund auszuüben. Zweitens. Ja, es gibt die Bayern-Allianz gegen Desinformation. In der Beurteilung dieser Bayern-Allianz sind wir uns aber offenbar nicht einig. Sie ist mitnichten ein zahnloser Tiger. Sie hat eine ganz andere Aufgabe. Das ist eine umfassende Initiative, die darauf abzielt, Bürger und Bürgerinnen aufzuklären, zu schützen, eine Medienkompetenz zu erzeugen und sie damit so zu wappnen, dass Desinformation erkannt und als eine solche behandelt wird. Die Bayern-Allianz gegen Desinformation wurde – ja, Sie haben es ganz richtig gesagt, Kollege Rinderspacher – gemeinsam durch das Innenministerium und das Digitalministerium ins Leben gerufen. (Sanne Kurz (GRÜNE): Das bekämpft doch nur die Symptome!) – Nein, nein, hören Sie weiter zu. – In dieser Initiative findet – und jetzt sind wir bei den Symptomen – eben keine inhaltliche Bewertung von Einzelsachverhalten oder von einzelnen Informationen durch die beteiligten Staatsministerien statt, sondern der Fokus der Bayern-Allianz liegt in der Sensibilisierung und in der Befähigung der Bevölkerung bezüglich der Einordnung medialer Inhalte im Netz. Es gibt in der Bayern-Allianz allerdings auch Partner – und das ist der zweite Punkt –, die sogenanntes Fact-Checking eigenständig und gegebenenfalls auch im Rahmen ihrer Verpflichtungen durchführen. Die Bayern-Allianz gegen Desinformation beschränkt sich also mitnichten auf Symbolpolitik. Sie stellt eine umfassende Initiative zur Aufklärung, zur Ertüchtigung von Medienkompetenzen und zum Schutz und zur Resilienz der Bevölkerung vor Desinformation dar. Wer etwas anderes behauptet, als dass dieser Prozess niemals abgeschlossen ist – das ist eine Daueraufgabe –, der hat nicht verstanden, wie Desinformation funktioniert. Drittens. Die Staatsregierung setzt sich bezüglich des Digital Services Acts sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene für eine stringente Umsetzung und Weiterentwicklung ein. Auch das ist eine Daueraufgabe, die sich nicht erschöpft und die niemals zu Ende sein wird. Was den Bund betrifft: Die Staatsregierung unterstützt die Forderung aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ausdrücklich. Und dieser besagt, ich darf kurz zitieren: "Der Digital Services Act (DSA) muss stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden, systemisches Versagen muss in einem abgestimmten Verfahren mit der EU-Kommission Konsequenzen haben." Ein Anlass, sogenanntes Fact-Checking im DSA weitergehend zu verankern, besteht somit nicht, und Fact-Checking kann bereits auf der geltenden rechtlichen Grundlage als mögliche Risikominderungsmaßnahme im Sinne des Artikels 35 DSA eingeordnet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung – und das ist der problematische Punkt, den ich sehe – zur Zusammenarbeit mit bestimmten Faktenprüfungsorganisationen, die darüber hinausgeht, ist weder fachlich notwendig noch unbedingt unproblematisch. Sie würde Fragen der Neutralität, der Abgrenzung und der Meinungsfreiheit aufwerfen, und sie würde den europäischen Rechtsrahmen, den wir mittlerweile haben, unnötig einengen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich fasse zusammen: Eine funktionierende Faktenprüfung wird nicht allein durch gesetzliche Verpflichtungen gewährleistet, sondern benötigt ein ausgewogenes Zusammenspiel von Regulierung, Eigenverantwortung der Plattformen und gesellschaftlicher Medienkompetenz. Dieser Antrag greift bestehende Maßnahmen aus unserer Sicht nicht ausreichend auf. Er unterschätzt deren Wirkung und geht an anderen Stellen über das Erforderliche hinaus. Daher lehnen wir ihn ab. Es bleibt das Angebot unserer Seite zu einem gemeinsamen Antrag der demokratischen Parteien zu diesem Thema. Der vorliegende Antrag wird diesem Ansinnen in seiner Komplexität aber nicht gerecht. Von daher lehnen wir diesen ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
