Thomas Zöller
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes. Ich empfehle wie im Gesundheitsausschuss – hier haben wir wirklich eingehend darüber diskutiert – und wie auch in der Ersten Lesung Ablehnung. Die Begründung ist – erster Grund – die fachliche Ausrichtung des Gremiums. Helmut Schnotz hat schon aufgezählt, wer in dem Gremium ist. Ich mache das jetzt nicht noch einmal. Der zweite Grund ist die Trennung von Legislative und Exekutive. Die Krankenhausplanung ist Aufgabe der Exekutive, konkret des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Der Landtag hat bereits über die Gesetzgebung und Haushaltskontrolle indirekt Einfluss auf die Krankenhauspolitik. Auch das haben wir schon besprochen. Ich denke, der dritte Grund ist die Effizienz und Arbeitsfähigkeit. Der Ausschuss ist bereits mit zehn Mitgliedern besetzt, die jeweils zwei Vertreter entsenden. Eine Erweiterung um politische Vertreter würde die Arbeitsfähigkeit des Gremiums, glaube ich, eher beeinträchtigen als verbessern. Der vierte Grund war die Ungleichgewichtung durch politische Beteiligung. Da zähle ich jetzt nicht mehr alles auf, was ich schon beim letzten Mal gesagt habe; aber Herr Winhart, Sie haben gerade auch überlegt, wer im Krankenhausplanungsausschuss ganz gut wäre und wer Ihnen da nicht so recht wäre. Das zeigt genau, dass man politisch überlegt: Wen wollen wir da drin haben? Wen wollen wir nicht drin haben? Das wäre der fünfte Grund: das Risiko politischer Einflussnahme auf Standortentscheidungen. Daher ist der Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
