Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Gesetzentwürfen zur Kommunalpolitik hätte ich Ihnen gern eine kleine Pause von der Kommunalpolitik gegönnt. Die Krankenhäuser werden jedoch auch von den Kommunen betrieben. Deshalb kommen wir um dieses Thema nicht herum. In diesem Gesetzentwurf geht es aber um eine reine Länderaufgabe, nämlich die Landeskrankenhausplanung. Diese liegt in unserer eigenen Zuständigkeit auf bayerischer Ebene. Diese Planung vernachlässigen wir leider sträflich. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingereicht. Wir stehen dazu: Wir wollen, dass die Landeskrankenhausplanung in Zukunft mehr Führung bekommt. Dafür gibt es nichts Besseres als das demokratische Gremium an sich, nämlich den Bayerischen Landtag. Diese Aufgabe sollen keine Vertreter des Staatsministeriums und auch nicht irgendwelche anderen vermeintlichen Spezialisten übernehmen, sondern gewählte Abgeordnete. Meine Damen und Herren, warum müssen wir das tun? – Es hat zwar jahrelang anders funktioniert, aber anscheinend ist bei den Verbänden, die an dieser Planung mitwirken dürfen, kein politischer Wille mehr vorhanden, für die Allgemeinheit zu wirken. Ich nenne die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Vertreter der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen und den Gemeindetag, der eigentlich für Krankenhäuser gar nicht zuständig ist. Ferner sind die Städte und Landkreise, die Bezirke für ihre Bezirkskliniken, die Freie Wohlfahrtspflege und die Bayerische Landesärztekammer an der Planung beteiligt. Ich hoffe, dass ich keine Organisation vergessen habe. Eine wichtige Organisation fehlt, das gebe ich zu, nämlich die Pflege. Auch die Patienten sind nicht vertreten. Sie sollten in der Zukunft aufgenommen werden. Die SPD hat das schon groß bemängelt. Deshalb wundert es mich, dass die SPD keinen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt hat. Wir sehen die Vereinigung der Pflegenden in Bayern grundsätzlich kritisch. Deshalb wollen wir auch nicht, dass sie in diesem Gremium vertreten ist. Wir könnten aber in Zukunft andere Organisationen hereinnehmen. Unser Anliegen mit diesem Gesetzentwurf ist es zunächst einmal, die Landeskrankenhausplanung wieder zu einer Landesplanung zu machen. Darum sollte der Bayerische Landtag beteiligt sein. Darum geht es im Kern in diesem Entwurf. Es gilt, Schlimmes abzuwenden. Durch die Krankenhausreform des Herrn Lauterbach haben wir immer noch eine Schließungswelle zu befürchten. Diese Situation wird in nächster Zeit auch nicht besser werden. Die Staatsregierung hat einen Sieben-Punkte-Plan vorgelegt, der Schließungen nicht verhindert, sondern ermöglicht. Nach dem Gesetzentwurf des Finanzministers sollen Fördermittel, die ausgegeben wurden, im Falle von Schließungen von Krankenhäusern nicht mehr zurückgefordert werden. Meine Damen und Herren, daraus schließe ich, dass bei Ihnen in Teilen der Wille zum Erhalt der Klinikstandorte überhaupt nicht gegeben ist. (Beifall bei der AfD) Das aktuellste Beispiel ist die Diskussion im Ausschuss. Dort habe ich Ihnen erklärt, wie wichtig es wäre, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben vor Kurzem über die Petition zur JERWA-Station in Vogtareuth im Ausschuss für Gesundheit und Pflege gesprochen. Dabei wurde klar, dass wir von politischer Seite kaum Einfluss auf die Krankenhausplanung haben. Auch die Patienten und die Pflegerinnen und Pfleger, für die wir auch als Bayerischer Landtag sprechen, sind daran nicht beteiligt. Die Krankenhausplanung wird von denjenigen betrieben, die ein Interesse daran haben, eine möglichst kosteneffiziente Krankenhauslandschaft zu schaffen: die privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie der Städtetag und der Landkreistag, die sich das eine oder andere defizitäre Haus bei der öffentlichen Daseinsvorsorge sparen wollen. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft verfolgt auch ihre eigenen Interessen. Nicht vertreten sind jedoch diejenigen, die davon betroffen sind, und das ist die Bevölkerung. Deshalb muss der Bayerische Landtag an dieser Planung mitwirken. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD)
