Thomas W. Holz
Liebe Kollegin Feichtmeier, zum ersten Punkt, wie man das dem BDKJ erklären kann. Ganz einfach: Indem man ihm zeigt, wie es vor Ort funktioniert. Ich sage Ihnen ganz ehrlich aus meiner Erfahrung, die ich als Kommunalpolitiker bisher habe machen dürfen: Nicht alles, was von oben kommt und von oben geregelt wird, ist gut – ganz im Gegenteil. Vor Ort trifft man Entscheidungen, wie man die Jugendlichen einbindet. Das ist genau der richtige Weg: nicht par ordre du mufti mit neuen Gesetzen und neuen Regelungen, sondern das sollen die Leute vor Ort entscheiden. Man sieht ja, dass es in vielen Orten funktioniert. Es gibt in manchen Orten sicherlich Nachbesserungsbedarf, aber ich glaube nicht, dass wir das über eine gesetzlich verpflichtende Regelung schaffen. Wo es gewünscht wird, werden die Kommunalparlamente auch entsprechend reagieren. Zum Zweiten bleibe ich nach wie vor der Meinung – da bin ich vielleicht zu sehr juristisch geprägt –: Wer mit 16 für viele Dinge noch nicht die volle Verantwortung übernehmen kann, weil er nach unserem Rechtssystem noch so schutzbedürftig ist – was auch richtig ist –, kann auch nicht wählen. (Beifall bei der CSU – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sehr gut! – Zuruf: In Europa geht es doch auch!) – Wir sind im Landtag.
