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Thomas W. Holz

CSU 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Debatte zu diesen beiden Tagesordnungspunkten verfolgt, könnte man fast die Sorge haben, dass es um die kommunale Demokratie in Bayern sehr schlecht bestellt ist und dass auf kommunaler Ebene fast gar nichts funktioniert. "Stärkung der Demokratie" und "Modernisierung der Kommunalpolitik" – so die Titel der Gesetzentwürfe. Das klingt fast so, als wären unsere Rathäuser jahrelang im demokratischen Dornröschenschlaf gelegen und würden jetzt ganz sehnsüchtig auf die Prinzen und meinetwegen auch Prinzessinnen aus den Reihen der GRÜNEN und der SPD warten, um endlich erlöst zu werden. Unabhängig davon tue ich mich schon etwas schwer, in diesen Reihen da drüben einen echten Prinzen auszumachen. Man sollte doch bitte eines ganz klar sehen: Das Bild, das hier wieder einmal gezeichnet werden soll, hat mit der Realität in unseren Städten, mit der Realität in unseren Märkten und Gemeinden gar nichts, aber schon wirklich gar nichts zu tun. Lassen Sie uns deswegen bitte festhalten: Unsere kommunale Demokratie ist definitiv kein Sanierungsfall. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Gegenteil, unsere Demokratie auf kommunaler Ebene ist in Wahrheit lebendig, sie ist stabil, und sie ist vor allem eines: Sie ist von über 37.000 Ehrenamtlichen in ganz Bayern getragen, die Tag für Tag, Sitzung für Sitzung Verantwortung übernehmen. Diesen Menschen sollten wir von dieser Stelle aus einmal herzlich danken. Sie sind die stillen Helden der Demokratie. Sie halten unsere Gesellschaft zusammen. Deshalb ihnen einen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, ich war über 16 Jahre Bürgermeister und bin seit zwölf Jahren in Bad Tölz-Wolfratshausen stellvertretender Landrat. Daher kenne ich Kommunalpolitik; daher kenne ich auch die kommunale Verwaltung nicht nur aus dem Lehrbuch oder aus der Theorie, sondern auch aus der alltäglichen Praxis. Wenn hier jetzt der Eindruck erweckt werden soll, dass Kommunalpolitik erst einmal richtig grundlegend demokratisiert und modernisiert werden müsse, frage ich mich schon, liebe GRÜNE, liebe SPD: Haben Sie denn gar kein Vertrauen in die Personen vor Ort, die sich ehrenamtlich engagieren? Trauen Sie denn den über 37.000 Ehrenamtlichen überhaupt nicht zu, dass sie das Beste für ihre Heimat erreichen wollen? Deshalb weiß ich nicht so recht, was Sie mit diesen Gesetzentwürfen eigentlich bezwecken wollen. Einerseits liegt es vielleicht schon etwas daran, dass Sie in der kommunalen Familie nicht so verwurzelt sind und sich nicht so auskennen wie wir. (Widerspruch bei der SPD) Andererseits ist es mit Sicherheit rein dem Zufall geschuldet, dass diese Gesetzentwürfe gerade jetzt, so kurz vor der Kommunalwahl, aufs Tapet kommen; denn, meine Damen und Herren, wir sind uns doch sicher einig: Eine kommunalpolitische Notwendigkeit besteht hierzu überhaupt nicht; denn die Demokratie in den Kommunen lebt ganz sicher nicht von immer neuen gesetzlichen Vorgaben aus Berlin oder von uns aus München – sie lebt vom Engagement vieler Ehrenamtlicher, sie lebt vom persönlichen Gespräch, vom Ringen um Lösungen, und sie lebt vom Respekt vor dem Wählerwillen. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch die Gesetzentwürfe einmal etwas genauer an, zunächst den der GRÜNEN zur Stärkung der Demokratie in den Kommunen. Der Titel gefällt mir schon irgendwie. Selbstverständlich wollen wir alle – zumindest die meisten hier im Hohen Haus – die Demokratie stärken. Doch wenn man dann weiterliest und sich die Vorschläge im Detail anschaut, wird man leider ziemlich schnell enttäuscht. Da geht es weniger um Stärkung der Demokratie, sondern teilweise um tiefgreifende Eingriffe ins System, und das Ganze ohne jeglichen Handlungsdruck. Wir haben uns mit der Thematik im Innenausschuss schon ausführlich beschäftigt. Deswegen glaube ich, ist es nicht notwendig, dass wir hier noch einmal alles im Detail aufarbeiten. Ein paar Punkte möchte ich aber schon ansprechen, um auch aufzuzeigen, was hier eigentlich geplant ist. Fangen wir vielleicht mit der Idee einer vorübergehenden Vertretung durch Ersatzmitglieder an. Lassen Sie mich das vielleicht gleich ganz überspitzt formulieren: Für mich ist ein Mandat kein Abo-Modell mit Pausenfunktion. Kommunalpolitik lebt doch gerade und vielmehr von Kontinuität, vom erarbeiteten Wissen und von persönlicher Verantwortung. Eine längere Unterbrechung mit Ersatzlösung gefährdet deshalb in meinen Augen ganz klar die Qualität der Gremienarbeit und wirft natürlich schon auch Fragen zum Wählerwillen auf. Um es klar zu sagen: Am 8. März werden doch konkrete Personen und nicht austauschbare Platzhalter gewählt. Vielleicht noch kurz zum gesetzlichen Freistellungsanspruch. Das Thema ist hier im Hause, wie ich nachgelesen habe, schon mehrfach diskutiert worden, auch in Anhörungen. Gerade die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die dieses Institut haben, haben aber gezeigt, dass dort keine besseren Bedingungen herrschen. Dagegen werden doch in Bayern vor Ort tragfähige Lösungen zwischen Mandatsträger und Arbeitgeber gefunden. Auch davor darf man doch nicht die Augen verschließen. In unserer Arbeitswelt hat sich doch gerade im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeits- und Präsenzzeiten vieles getan; vieles ist flexibler geworden. Es bestehen also überhaupt keine neuen Gründe, die eine verpflichtende gesetzliche Regelung erforderlich machen würden. Meine Damen und Herren, zu der Idee, dass für Hybridsitzungen oder für reine Videokonferenzen eine einfache Mehrheit ausreichen soll: Festhalten sollten wir doch zunächst einmal, dass bereits jetzt die Möglichkeit besteht, Hybridsitzungen einzuberufen, aber eben mit einer Zweidrittelmehrheit, und, meine Damen und Herren, das ist auch gut so; denn nach meiner festen Überzeugung sollten solche Sitzungsformen weiterhin die absolute Ausnahme bleiben. Gerade die Kommunalpolitik ist doch vom persönlichen, vom direkten Gespräch, vom persönlichen Aufeinandertreffen geprägt. Das ist doch gerade das, was unsere gelebte Demokratie ausmacht. Deswegen soll das auch so bleiben. Schauen wir uns vielleicht noch das Beteiligungsrecht für Jugendliche an. Man muss doch festhalten, dass es in Bayern bereits jetzt über 2.000 Kinder- und Jugendbeauftragte in den Gemeinden sowie eine Fach- und Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung gibt, die sich großer Beliebtheit erfreut. Auch hier ist ein ganz wesentliches Argument: Kommunalpolitik findet am Ort, nahe am Menschen und damit auch nahe an den Kindern und Jugendlichen statt. Die Gemeinde- und Stadträte vor Ort wissen doch selber am besten, wie sie Kinder und Jugendliche in ihrer Gemeinde in die Kommunalpolitik einbinden und beteiligen können. Meine Damen und Herren, in Bayern gibt es auch in immer mehr Kommunen, wo das gewünscht ist, Jugendparlamente und Jugendbeteiligung. Vor Ort wird dann geregelt, welche Einflussmöglichkeiten und welche Beteiligungsformen es geben soll. Das ist auch gut so; denn wir müssen nicht alles von oben aus regeln. Die Leute vor Ort können das viel besser. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt noch ein Wort zum Herabsetzen des Alters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen. Der Vergleich mit dem Alkohol hat mir nicht so gut gefallen. Ich möchte auch aus Zeitgründen aber keine Grundsatzdebatte beginnen. In meinen Augen – vielleicht bin ich da zu juristisch geprägt – reicht aber schon ein Blick auf den Kontext unseres Rechtssystems, das den Schutz der Minderjährigen ganz bewusst sehr betont; nur ein paar Beispiele: Mit 16 ist man nicht voll geschäftsfähig, mit 16 ist man nicht im Sinne des Erwachsenenstrafrechts strafmündig, und mit 16 ist man für einen Großteil der Rechtsgeschäfte nicht voll verantwortlich. Gleichzeitig soll man aber politische Entscheidungen mit langfristiger und ganz wesentlicher Tragweite für die Kommune treffen können. Es sieht doch jeder, dass da ein ganz klarer systematischer Widerspruch entsteht: Einerseits schreibt man den Jugendlichen völlig zu Recht eine hohe Schutzbedürftigkeit zu, und auf der anderen Seite soll man ihnen aber die volle politische Mitverantwortung übertragen. Das passt doch nicht zusammen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sind uns sicher einig: Unsere Demokratie lebt von Verantwortung; unser Wahlrecht ist aber kein pädagogisches Experimentierfeld. Politische Reife, rechtliche Verantwortlichkeit und demokratische Mündigkeit müssen schon zusammenpassen. Deshalb bleibt 18 Jahre die richtige Altersgrenze – Punkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eine kurze Anmerkung sei mir noch zur Einführung des passiven Wahlrechts für Unionsbürger erlaubt. Sie begründen Ihren Vorschlag damit, dass das ein wichtiges proeuropäisches Zeichen wäre. Ich weiß nicht, ob Deutschland oder Bayern überhaupt noch ein proeuropäisches Zeichen brauchen – falls ja, ist diese Regelung jedenfalls völlig untauglich und überhaupt nicht zielführend. Ich kann Ihnen aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung eben auch in Führungsämtern sagen – das gilt einerseits für Bürgermeister, für Landräte andererseits aber noch viel mehr, weil die auch staatliche Aufgaben wahrzunehmen haben –: Wer in diesem Staat Verantwortung trägt, sollte auch deutscher Staatsbürger sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun noch ein paar Takte – gestatten Sie mir das – zum Gesetzentwurf der SPD zur – so der Titel – "Modernisierung der Kommunalpolitik". Modernisierung ist ein schönes Wort und klingt vielversprechend, aber wenn man sich näher mit dem Entwurf beschäftigt, wird schnell klar: Man wird auch hier enttäuscht. Wenn man im kommunalen Bereich etwas reformieren möchte, gehören zum einen die Landkreise und Bezirke auch dazu, aber das kann man schon mal vergessen. Allein deshalb wäre der Gesetzentwurf schon abzulehnen. Zum anderen werden auch Themen aufgegriffen, die schon lange behandelt sind; gerade im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle ist intensiv darüber gesprochen und inzwischen auch nachjustiert worden. Vielleicht aber auch da noch kurz und konkret zu ein paar Punkten, zunächst zum individuellen Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass der Gemeinderat ein Kollegialorgan ist und damit auch seine Kontrollfunktion gemeinsam ausübt. Natürlich braucht es Transparenz, darüber brauchen wir doch gar nicht zu diskutieren, die will jeder. Wenn aber jedes einzelne Mitglied jederzeit umfassende Akteneinsicht verlangen kann, entsteht eine ganz große neue bürokratische Belastung. Wir sollten nicht auf der einen Seite immer nach Entbürokratisierung schreien und auf der anderen Seite neue Dauerpflichten schaffen. (Zuruf von der CSU: Sehr richtig!) Im Übrigen kann der gesamte Gemeinderat schon heute dem einzelnen Gemeinderatsmitglied immer diese Rechte per Beschluss zuweisen oder ihm die Rechte als Referent oder dergleichen allgemein zuweisen. Das soll es im Detail dann schon gewesen sein. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass es die kommunalen Spitzenverbände überwiegend genauso sehen: Die sehen nämlich keinen akuten Handlungsbedarf. Deshalb bleibt es bei unserer Haltung: Nach der Kommunalwahl 2026 evaluieren wir miteinander sachlich und dann auch konstruktiv, denn unsere kommunale Demokratie ist kein Experimentierfeld für parteipolitische Profilierung; sie ist das stabile Fundament unseres so schönen Freistaats. Deshalb lehnen wir beide Gesetzentwürfe natürlich weiterhin ab. Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen. Keine Angst, ich hätte zwar noch ausreichend Zeit, werde aber nicht über meine Landratskandidatur in Bad Tölz-Wolfratshausen sprechen – nicht dass wieder einer auf dieser Seite Schnappatmung bekommt. (Zurufe von der AfD) Vielmehr möchte ich ausdrücklich von dieser Stelle aus all jenen ganz herzlich danken, die sich kommunal engagieren und die sich in vier Wochen zur Wahl stellen. Diese Menschen sind die stillen Helden unserer Demokratie. Sie halten unsere Gemeinschaft und unsere Gesellschaft zusammen. Sie verdienen nicht nur Applaus, sie verdienen echte Unterstützung und Wertschätzung. (Beifall bei der CSU)

Alle Reden von Thomas W. Holz Protokoll ↗