bayern.landtag.de ↗

Judith Gerlach

05.02.2026 Sitzungen 19/69

Ich sehe da keine Widersprüchlichkeit, weil genau das der Fall ist: Wir haben eine gute Hebammenversorgung. Das ist aktuell auch immer noch der Fall. Ich habe keine Massenkündigungen. Teilweise gehen Hebammen ins Angestelltenverhältnis – das stimmt –, aber die stehen dann weiterhin dem Markt zur Verfügung. Einige Krankenhäuser haben sich aufgrund der neuen Finanzierung umgestellt, haben mit den Hebammen vor Ort gesprochen und haben sich dann entschieden, ihnen ein Angestelltenverhältnis anzubieten, was die Hebammen vor Ort auch angenommen haben und was dann auch in Ordnung war. Da ist die Stellungnahme völlig richtig, und da muss ich auch gar nicht davon abweichen. Wir haben immer noch diese Situation. Nichtsdestoweniger muss ich als zuständige Ministerin natürlich im Blick haben: Wenn ich jetzt eine gute Versorgung habe, möchte ich auch dafür sorgen, dass ich die in Zukunft habe. Wenn da etwas ins Kippen gerät, wenn vor allem Hebammen mit Verve sagen, wir haben da ein Problem, dann müssen wir das sehr ernst nehmen. Monatelang war nicht klar und auch nicht nachgewiesen, wie diese Versorgungseinbußen eigentlich aussehen. Deswegen hat das Gericht in Berlin der Klage nicht stattgegeben, hat sie als nicht begründet gesehen, weil die Einbußen, die dargestellt worden sind, durch das Gericht nicht nachvollzogen werden konnten. Die Hebammen haben mir am 23.01. Unterlagen übermittelt. Darin geht es um ein Gutachten, das sie haben erstellen lassen, worin es um eine 15-prozentige Einbuße geht. Wir können jetzt relativ genau sehen, wie das aussieht. Deswegen machen wir einen Vorschlag mit Blick auf die Ambulanzen in den Krankenhäusern. Die Frage ist: Wie kann denn eine Lücke, die da zu füllen ist – man kann nicht einfach sagen: Ihr müsst jetzt auf 15 % verzichten – innerhalb der Vertragsverhandlungen so gestaltet werden, dass die geschlossen wird? – Das kann man zum Beispiel mit Ambulanzen machen. Deswegen haben wir diese Vorschläge immer wieder gebracht und hoffen darauf, dass nicht nur die gesetzlichen Krankenversicherungen, die ich dazu angeschrieben habe, sondern auch der Deutsche Hebammenverband diese Lösungsmöglichkeiten aufnehmen. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FREIEN WÄHLERN und CSU auf Drucksache 19/9854 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Zur Beratung rufe ich nun noch auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Anerkennung für unsere Leistungsträger - Schluss mit der Beleidigung von Arbeitnehmern! (Drs. 19/9855) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Johannes Meier von der AfD das Wort. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Judith Gerlach Protokoll ↗