Ruth Waldmann
Lieber Herr Kollege Seidenath, wir haben dazu schon einige Anträge auch gemeinsam beschlossen. Aber es geht halt an der Stelle nicht weiter, weil diese Diskrepanz so groß ist. Wie kommt es denn, dass die von Ihrer Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER getragene Staatsregierung zu einer so anderen Einschätzung kommt? – Jetzt ist die Ministerin da. Vielleicht kann sie auch noch etwas dazu sagen. Das Gesundheitsministerium hat in vielen Antworten auf unsere Anfragen gesagt, eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Hebammen durch den Vertrag kann nicht konstatiert werden. Nach allen Gesprächen und Auseinandersetzungen mit der Materie usw. teilt das Ministerium nicht die Einschätzung, der Hebammenhilfevertrag würde sich zwangsläufig und ausschließlich nachteilig auf die Beleghebammen auswirken. Erst dieses Jahr, jetzt im Januar, wurde noch einmal geschrieben, es gebe keine Information, dass es aufgrund des Hebammenhilfevertrags zu einer Einschränkung der Versorgung gekommen ist oder kommen wird, und es gebe gar keine Berufsaufgabe der Beleghebammen, die diese Tätigkeit beenden wollten, sondern diese ließen sich dann anstellen. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz?
