Josef Lausch
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger im Zuhörerraum! Es ist erstaunlich, dass dieser Dringlichkeitsantrag akkurat von der Partei der GRÜNEN kommt, die sich doch einer gewissen Ideologie verschrieben haben, die – der Kollege Vogel hat es schon erwähnt – doch zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen hat. (Toni Schuberl (GRÜNE): Eure Lügen haben verunsichert, nicht das Gesetz! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Oh, oh, oh!) – Langsam. "Lügen" ist ein starkes Wort. Ich würde bei diesen wirklich wichtigen Themen doch um die gebotene Sachlichkeit bitten. Wir FREIEN WÄHLER stehen für die freie Wahl der Heizungsform, und wenn die Bürger erkennen, dass die Heizungswärmepumpe eine gute Lösung ist, dann soll es so sein; aber wir sind gegen die Maßnahmen im Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Parteien, die zu Verunsicherung und zu Zwang geführt hätten. Lassen Sie mich auch auf die Gasmangellage oder auf die Gasspeicher in Deutschland eingehen. Am 02.02. betrug der Füllstand 31 %. Ein Jahr vorher war er bei 54 %. Die Ursachen der niedrigen Füllstände sind natürlich weniger die mangelnde Füllung zu Beginn der Speichersaison: Es hat scharfe Marktverwerfungen gegeben. Es gibt auch Marktakteure, die auf dem Energiemarkt spekulieren usw. usf. Natürlich spielt auch eine Rolle, dass das Bundeswirtschaftsministerium die gesetzlichen Füllstandsvorgaben zu Beginn der Heizungsperiode von 90 % Füllstand auf 70 % der Gasfüllstandsmengen gesenkt hat. Diese Entscheidung kann man durchaus hinterfragen. Der Gedanke war hier, Marktmechanismen wieder zu stärken und den freien Energiemarkt zu fördern. Die Versorgungslage ist angespannt, aber trotzdem stabil. Sollte die kalte Witterung, die wir bisher gehabt haben, weitergehen, werden die Speicherstände leider weiter sinken. Für mögliche erneute Kälteeinbrüche werden hohe Ausspeicherleistungen benötigt, und diese sinken zunehmend mit abnehmendem Füllstand. Das ist technisch bedingt. Die Prognosen bewegen sich nah an der kritischen Grenze. Das Bundeswirtschaftsministerium – darum würde ich wirklich bitten – darf keinen Anschein einer Mangellage erkennen lassen und muss entschlossen handeln, um starke Preissprünge – und da sind wir beim kostengünstigen Heizen – zu verhindern. Zusätzliche Kosten entstehen immer wieder durch die Erhöhung der CO -Abgabe. Sollte sich tatsächlich – was ich nicht befürchte – eine echte Versorgungskrise abzeichnen, ist der Bund absolut in der Pflicht, und es ist dann auch die Ultima Ratio anzudenken, eine staatliche Gasbeschaffung außerhalb des Marktes in Angriff zu nehmen. Der Freistaat Bayern hat in diesem Bereich leider keinen eigenen Hebel, um die Füllstände der Speicher, die zum großen Teil in Bayern liegen, zu unterstützen. Notwendig sind dauerhaft tragfähige Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Auch das gehört zur Wahrheit: Die Union hat im Bundestagswahlkampf vor einem Jahr versprochen, das Gebäudeenergiegesetz abzuschaffen, und hat das auch so im Koalitionsvertrag festgehalten. Bisher ist davon aber nichts zu sehen. Ob wirklich die komplette Abschaffung sinnvoll ist, lasse ich hier dahingestellt. Statt staatlicher Bevormundung braucht es Vertrauen in die Bürger und Technologieoffenheit. Die freie Wahl für eine klimaneutrale und kostengünstige Wärmeversorgung muss gegeben sein. Das GEG muss bürokratieärmer werden. Bayern strebt hier eine schlanke Lösung an, insbesondere bei der Förderung. Dass – und ich wiederhole mich – gerade die GRÜNEN hier diesen Dringlichkeitsantrag stellen, ist durchaus als Treppenwitz zu bezeichnen. Wir FREIEN WÄHLER sind für Heizen mit Holz, Heizen mit Biomasse, Heizen mit Biogas. Der Kollege Vogel hat es schon angesprochen. Die Ampel-Regierung hat das Heizen mit Biomasse (Zuruf der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE) – Florian von Brunn (SPD): Was ist denn mit Wasserstoff?) sicher nicht befördert, sondern gebremst. Dadurch sind Unsicherheiten in der Bevölkerung entstanden – durch die Ampelkoalition. Wir fördern die unabhängige Wärmeversorgung unserer bayerischen Bevölkerung. Die beiden Anträge sind natürlich abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
