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Leo Dietz

CSU 05.02.2026 Sitzungen 19/69

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Goller, das gilt aber auch für die GRÜNEN wie für die CSU, dass der Igel schon lange vorher da war. Aber die CSU ist noch ein bisschen länger da als die GRÜNEN, das muss man schon auch dazusagen. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU) Aber man muss schon sagen, die Diskussion – – (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Da hast du wieder recht. Die Diskussion um den nächtlichen Einsatz von Mährobotern und deren mögliche Auswirkung auf Wildtiere ist zweifellos relevant und verdient eine genaue Betrachtung. Denn es gibt leider einige dokumentierte Fälle verletzter Tiere, und selbstverständlich müssen wir uns mit den möglichen Risiken einer nächtlichen Nutzung von Mährobotern verantwortungsvoll auseinandersetzen. Aber wir sollten jetzt nicht den Fehler machen, aus Empörung schlechte Gesetze zu erlassen. Moralische Entrüstung ersetzt keine saubere Gesetzesarbeit, auch wenn das manche gern so hätten. (Beifall bei der CSU) Denn bevor man Vorschriften erlässt, braucht man zunächst etwas Grundsätzliches, und das sind Fakten. Doch beim vorliegenden Gesetzentwurf ist die Faktenlage so dünn wie der Rasen nach einem heißen Sommer; (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) denn niemand weiß, wie viele Igel tatsächlich durch Mähroboter zu Schaden gekommen sind, weil das meist nie dokumentiert wird. Auf dieser Basis ein nächtliches Fahrverbot zu verhängen, ist kein Artenschutz, sondern Lotto nach Paragrafen. Ein Verbot ohne Zahlen ist Politik ohne Fundament, und das kann sich eine seriöse Gesetzgebung nicht leisten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Martin Wagle (CSU): Bravo!) Zudem fordern die GRÜNEN ja auch ganz klar, dass hier ein Landesgesetz geschaffen werden soll, obwohl die Gesetzgebung beim Thema Tierschutz klar und unmissverständlich eine Bundesangelegenheit ist. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Die Zuständigkeiten sind also eindeutig verteilt. Es gibt hier kaum Spielraum für länderspezifische Sonderwege. Es ist schon bemerkenswert, dass man diesen Punkt im Gesetzentwurf geflissentlich übergeht. Wer Tierschutz auf Landesebene per Verbot regeln will, ignoriert die föderale Ordnung oder hofft, dass es niemand merkt. Beides ist wenig vertrauenerweckend. Aber einmal unabhängig davon ist es schon wirklich bemerkenswert, wie der vorliegende Gesetzentwurf auch alle technischen Entwicklungen völlig ignoriert. Während hier ein pauschales Nachtfahrverbot gefordert wird, hat die Industrie längst reagiert. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Hersteller wie Stihl setzen auf Sensorik, die Hindernisse erkennt, oder automatische Programme, die den Nachtbetrieb ausschließen. Die Technik ist weiter als der Gesetzgeber, und doch tun die GRÜNEN in diesem Entwurf so, als lebten wir in der Mährobot-Steinzeit. Damit noch nicht genug: Der Gesetzentwurf schafft einen Bürokratieapparat, der größer wäre als das Problem, das er angeblich lösen will. Ein landesweites Nachtfahrverbot bedeutet Verwaltungsverfahren, neue Kontrollstrukturen, zusätzliche Kosten und am Ende vermutlich mehr Aktenordner als gerettete Igel. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Typisch GRÜNE!) Wir würden hier also nur ein weiteres Überwachungsmodell schaffen, aber ohne ökologische Wirkung. Hinzu kommt eine sprachliche Unschärfe, die jedem Jurastudierenden im ersten Semester um die Ohren fliegen würde. Die Schlüsselbegriffe sind so vage formuliert, dass man schon beim Lesen spürt, wie unklar die Rechtslage wäre. Was bitte ist denn eine "nicht wirtschaftlich genutzte Grünfläche"? – Der Vereinsrasen? Der halb gepflegte Schulgarten? Die Streuobstwiese, die niemand bewirtschaftet, aber viele pflegen? Jede Behörde, jeder Gartenbesitzer, jede Kommune würde darüber anders entscheiden. Das ist kein Gesetz, das ist ein Zufallsgenerator. (Beifall bei der CSU) Dann dieses Kunstkonstrukt "ab Einbruch der Dämmerung". Die Dämmerung hat weder eine Uhrzeit noch einen festen Beginn. Sie hängt von Wetter, Breitengrad und Jahreszeit ab. Wie soll ein Bürger rechtssicher handeln, wenn die Rechtsgrundlage fluktuiert wie ein Wetterbericht? (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wenn ein Gesetz nicht einmal zeitlich definieren kann, sollte es vielleicht nicht erlassen werden. Noch kurioser wird es bei den vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen: Man darf laut Ihrem Entwurf den Mähroboter trotz des Verbotes weiter nutzen, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um Tiere zu schützen. "Geeignet" – ein Wort, das alles und nichts bedeuten kann. Reicht eine neue Software? Reicht ein Sticker? Reine Sensorik? Die gute Absicht? (Johannes Becher (GRÜNE): Man sollte mal schauen, in wie vielen Gesetzen das Wort "geeignet" steht!) Ein Gesetz, das Ausnahmen vorsieht, ohne diese zu definieren, ist ein juristischer Blindflug. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst wenn wir alle diese Unklarheiten ignorieren, wer soll denn dann überhaupt kontrollieren? Sollen Naturschutzbehörden nachts durch Vorgärten schleichen und nach leise schnurrenden Mährobotern Ausschau halten? Sollen wir Ordnungsämter in nächtliche Rasenstreifen entsenden, oder wollen Sie, liebe GRÜNE, doch eher eine neue Generation von Hobby-Blockwarten, (Toni Schuberl (GRÜNE): Hört doch mal auf mit Nazi-Begriffen!) die aus den Schlafzimmerfenstern heraus melden, wo noch ein Mähroboter rollt? (Beifall bei der CSU) Ich sage ganz klar: Das ist kein Artenschutzkonzept, das ist der Staatsschutzverein, ein Misstrauensklima, das wir nicht wollen und auch nicht brauchen. Ein wirksamer Ansatz sieht anders aus, und er existiert auch längst: Wir haben Informationskampagnen, die klar auf Risiken und Vorsichtsmaßnahmen hinweisen; zum Beispiel im Rahmen des Blühpaktes Bayern, der ausdrücklich auf die Gefährdung der Tiere durch Mähroboter eingeht. Diese Aufklärung erreicht nicht nur Privatleute, sondern auch Vereine, Kommunen und ganze Gemeinden. Wir haben Förderprogramme wie das Vertragsnaturschutzprogramm, die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien und das Kulturlandschaftsprogramm, die aktiv daran arbeiten, Lebensräume für Arten wie den Igel zu verbessern, indem sie den Biotop-Verbund stärken. Dort entsteht Artenschutz, auf der Wiese, im Heckenstreifen, im Laubhaufen – nicht im Paragrafenwald. Wir haben Hersteller, die freiwillige Funktionen integrieren, die Wildtiere schützen. Wir haben Verbraucher, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn man sie informiert, statt sie zu bevormunden. Genau das ist der entscheidende Punkt: Artenschutz entsteht durch Einsicht, nicht durch Verbotslyrik. Er entsteht im Garten, nicht im Gesetzesblatt. Er entsteht durch Aufklärung, nicht durch nächtliche Kontrolleinsätze. Wir brauchen keine Symbolpolitik mit erhobenem Zeigefinger. Wir brauchen mündige Bürgerinnen und Bürger, die aus Überzeugung richtig handeln, nicht deswegen, weil sie Angst vor Bußgeldern haben. Der vorliegende Gesetzentwurf produziert jedoch neue Pflichten, neue Unsicherheiten und neue Bürokratie, aber keinen messbaren Beitrag für den Igel. Er stärkt den Artenschutz nicht, er schwächt seine Akzeptanz. Er fördert nicht Verantwortung, er fördert Verdächtigungen. Wir lehnen diesen Entwurf also nicht ab, weil uns die Tiere egal wären, (Zuruf von den GRÜNEN: Doch!) wir lehnen ihn ab, weil er ihnen nicht hilft. Artenschutz verdient bessere Ideen, und davon gibt es wirklich sehr viele, nur nicht in diesem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE))

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