Christian Hierneis
Lieber Herr Kollege, erlauben Sie mir erst eine Richtigstellung: Der günstige Erhaltungszustand ist noch nicht für ganz Deutschland festgestellt. In der alpinen biogeographischen Region ist er nicht vorhanden. Sie schreiben den Wolf ins Jagdrecht. Meine Frage ist: Was sagen Sie zum Thema Wolf und Hegepflicht? "Die Hege hat […] die Erhaltung eines […] artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung" – und Verbesserung – "seiner Lebensgrundlagen zum Ziel." Wenn der Wolf im Jagdrecht steht, gilt das auch für ihn. Die Jäger haben also die Pflicht, beim Wolf für einen gesunden Bestand zu sorgen und seine Lebensgrundlagen zu pflegen, zu sichern und zu verbessern: Jäger als Wolfsschützer. Was sagen Sie dazu?
