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Christian Hierneis

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 19/69

Herr Kollege Nussel, zum Thema Wolf: Sie wissen wahrscheinlich, dass es für den Abschuss eines Tieres völlig unerheblich ist, ob es im Jagdrecht steht oder nicht. Auerhahn, Wildkatze, Birkhuhn und Steinadler stehen auch im Jagdrecht und dürfen nicht geschossen werden. Der Biber steht nicht im Jagdrecht, und in Bayern werden jedes Jahr über 2.000 Biber geschossen. Den Wolf kann man auch jetzt schon entnehmen, wenn er Schäden anrichtet. Das wird auch in Zukunft nur über Allgemeinverfügungen und Ausnahmen gehen. Den Wolf ins Jagdrecht zu schreiben, bringt für den Abschuss also nichts. Deswegen meine erste Frage: Warum nehmen Sie den Wolf ins Jagdrecht? Meine zweite Frage: Wollen die Jäger den Wolf denn überhaupt schießen? (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD: Natürlich! Ja!)

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