bayern.landtag.de ↗

Holger Dremel

CSU 05.02.2026 Sitzungen 19/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Johannes Becher, als ich den Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs der GRÜNEN "Bayerisches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz" gelesen habe, habe ich mich zunächst gefreut; denn auch in den Kommunen und in den Landkreisen wollen wir Bürokratie abbauen. Das ist eines der zentralen Ziele dieses Landtags, dieser Regierungsfraktionen und der Bayerischen Staatsregierung. Wir wollen auch unseren Freistaat, unsere Gesellschaft modernisieren. Als langjähriger Zweiter Bürgermeister meiner Heimatstadt Scheßlitz habe ich viele praktische Erfahrungen damit gemacht. Immer wieder habe ich Berge überflüssiger Bürokratie vorgefunden und versucht, sie zu beseitigen. Von daher begrüße ich alles, was unsere Kommunen von überflüssiger Bürokratie entlastet. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass die GRÜNEN in der Vergangenheit leider immer wieder zum Ausbau von Bürokratie beigetragen haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Zum Beispiel?) Das ist bei diesem Gesetzentwurf erfreulicherweise nicht der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in die richtige Richtung, die wir in Bayern seit Jahren auch für den Bund und für die anderen Bundesländer vorgegeben haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ihr habt die Bürokratie aufgebaut!) Der Gesetzentwurf übernimmt fast eins zu eins die Inhalte des Baden-Württembergischen Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes, das dort am 21. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Mit der Kopie dieses Gesetzes durch die bayerischen GRÜNEN werden die Erprobung landesrechtlicher Vorgaben und neue Wege des Bürokratieabbaus gefordert. Die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke sollten künftig auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen für eine bestimmte Zeit befreit werden können. Ein solcher Antrag solle für eine Gemeinde durch den Bürgermeister, für den Landkreis durch den Landrat und für den Bezirk durch den Bezirkstagspräsidenten gestellt werden können. Im Antrag sollten die landesrechtlichen Regelungen, von denen abgewichen werde, die Dauer der Erprobung sowie die angestrebte Art und Weise dargelegt werden. Es solle weiter dargelegt werden, wie übergeordnete Ziele auf andere Weise erreicht werden könnten. Über jeden Einzelantrag solle innerhalb von drei Monaten durch die jeweils fachlich zuständige Genehmigungsbehörde entschieden werden. Dem Antrag solle im Einklang mit den Zielen des Gesetzes dann stattgegeben werden, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben oder sonstige überwiegende Belange des Gemeinwohls dem nicht entgegenstehen. Erfolge innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, dann solle die Genehmigung als erteilt gelten. – Das haben wir auch im Baubereich getan, Stichwort Genehmigungsfiktion. – Sie sei für höchstens vier Jahre zu erteilen und im Bayerischen Ministerialblatt bekannt zu machen. Ein Bürgermeister oder ein Landrat solle künftig einfach einen Antrag auf eine Abweichung von landesrechtlichen Regelungen stellen. Binnen drei Monaten sagt die jeweils fachlich zuständige Behörde Ja oder Nein. Lieber Herr Kollege Becher, das hört sich zunächst vernünftig und praktikabel an, ist es aber leider bei genauerer Analyse nicht. Wenn in einem Jahr jede zweite Kommune der 2.056 Gemeinden in Bayern und jeder zweite Landkreis der 71 Landkreise nur einen einzigen Antrag stellt, würden wir auf über 1.000 Anträge pro Jahr kommen. (Johannes Becher (GRÜNE): 1.000 Ideen!) Das wären über 1.000 Anträge pro Jahr, über die die Ressorts innerhalb von drei Monaten entscheiden müssten. Im Klartext heißt das: Es gibt eine Flut an Einzelanträgen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es unterschiedliche Lösungsvorschläge zu den gleichen Problemen geben. Aus unserer Sicht würde das nicht zu einer strukturellen Vereinfachung führen, sondern zusätzliche Antrags-, Prüf- und Genehmigungsverfahren für jeden Einzelfall erfordern. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sehe ich die Gefahr, dass mit einem solchen Verfahren Bürokratie nicht strukturell abgebaut, sondern in den Einzelvollzug verlagert und an anderer Stelle, nämlich in den Ressorts, neu aufgebaut wird. Dort braucht man mehr Personal, um die Anträge zu prüfen. Den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag, die Ausnahmegenehmigung seitens der Ressorts für höchstens vier Jahre zu erteilen, halte ich auch für falsch. Wir müssen mit dem Bürokratieabbau viel schneller vorankommen. An dieser Stelle sind wir uns einig. Wir brauchen rasch allgemeine Entlastungen, die dann auch für alle Kommunen gelten, nicht für einzelne Kommunen. Deshalb halte ich es für erfolgversprechend, klar gefasste Regelungen im jeweiligen Fachrecht zu treffen, mit denen die Ausnahmen und Erprobungen gesetzlich geregelt sind. Das schafft für alle Kommunen und für alle Landkreise Rechtssicherheit und beschleunigt aus meiner Sicht den Bürokratieabbau. Lieber Herr Kollege Becher, abschließend möchte ich betonen, dass wir für alle sinnvollen Vorschläge zum Bürokratieabbau dankbar sind; denn wir müssen es gemeinsam schaffen. Es ist richtig, die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, unserer Wirtschaft und vieler anderer Bereiche durch unnötige Bürokratie deutlich zu verringern. Jetzt denke ich aber an die gestrige Innenausschusssitzung, in der wir das Vierte Modernisierungsgesetz mitberaten haben. Wir wollen Bürokratie abschaffen. Und was passiert dann? – Die GRÜNEN und die SPD melden sich: Nein, wir brauchen noch diesen Bericht. Wir wollen noch diesen Bericht. Dieser Bericht muss unbedingt sein. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Bürokratieabbau. (Beifall bei der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Ihr macht Transparenzabbau!) Ich wage zu bezweifeln, dass es dem Ziel dient, letztendlich 2.056 Kommunen und 71 Landkreisen die Aufgabe zu übertragen, mit Einzelanträgen die Abschaffung von Bürokratie voranzutreiben. Sicherlich ist es interessant, wie das Gesetz in Baden-Württemberg wirken wird. Es ist jetzt seit vier Monaten in Kraft. Lieber Herr Kollege Becher, wir werden uns das anschauen. Wir in Bayern wählen aber einen anderen Weg. Wir suchen nach Lösungen für alle Kommunen. Um das zu erreichen, befinden wir uns schon lange in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen von Arbeitsgruppen. Seit Juli 2024 haben wir die Enquete-Kommission unter der Leitung von Steffen Vogel. Gerade erarbeiten wir auch einen Gesetzentwurf – Stichwort Modellregionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Becher, diese Modellregionen können wir dann auch auf andere Bereiche in Bayern ausdehnen. Das ist pragmatisch. Das ist innovativ. Es ist richtig: Wir brauchen in den Behörden, in den Verwaltungen und in den Landratsämtern wieder mehr Ermessensspielräume. Wir brauchen einen Behördenleiter, einen Landrat, der auch sagt: Ich stehe hinter euch. Bei 100 Entscheidungen kann auch einmal eine Entscheidung durch falsches Ermessen getroffen worden sein. Jedoch sind 99 Entscheidungen schnell und richtig getroffen worden – ohne lange Bürokratie. Wir plädieren deswegen für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs. Ich habe jedoch sehr große Zweifel, ob dieser nicht mehr Bürokratie aufbaut, als er abbaut. Wir sind für eine bayernweite Lösung, um Bürokratie abzubauen. Mit dem Modernisierungsgesetz befinden wir uns auf einem guten Weg. Mit der Enquete-Kommission sind wir auf einem guten Weg. Mit unserem Gesetzentwurf, der kommen wird, befinden wir uns ebenfalls auf einem sehr guten Weg. Ich lade Sie herzlich ein, diesen Weg mitzugehen. Bürokratie abbauen geht nur gemeinsam. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Holger Dremel Protokoll ↗