Alexander Dietrich
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Eingabe bezieht sich auf die Behandlung der Schlussworte vor der Sommerpause in der Plenarsitzung am 24. Juli 2025. Die Petentin – zu der komme ich dann später noch – beanstandet, dass der AfD-Fraktionsvorsitzenden während der Schlussworte das Mikrofon abgeschaltet worden sei. Sie sieht darin eine Verletzung des parlamentarischen Rederechtes sowie der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und des freien Mandats. Zur Begründung wird insbesondere ausgeführt, dass die Schlussworte nicht ausdrücklich in der Geschäftsordnung geregelt seien, dass kein Ordnungsruf oder eine formelle Rüge erfolgt sei und dass vergleichbare Schlussworte in früheren Sitzungen ohne Eingriff geblieben seien. Daraus leitet die Petentin den Vorwurf einer ungleichen Behandlung ab. Darüber hinaus fordert die Petentin die Schaffung eindeutig definierter, schriftlich fixierter und für alle Fraktionen gleichermaßen geltender Verfahrensregelungen für Parlamentsreden sowie eine öffentliche Darlegung der rechtlichen Grundlagen der damaligen Entscheidung durch die Landtagspräsidentin. Wir haben diese Petition, wie es bereits dargestellt wurde, im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration umfassend behandelt. Wir haben uns eingehend mit den Vorwürfen befasst und sind mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen, dass wir der Petition gemäß § 80 Nummer 5 der Geschäftsordnung nicht Rechnung tragen möchten. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN sowie der SPD gegen die Stimmen der AfD gefasst. Entsprechend lautet auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Soweit zur Berichterstattung.
